Personalkostenkalkulation mit KALKöD

Das Programm KALKöD - Software zur Kalkulation von Personalkosten im öffentlichen Dienst, welches den Mitarbeiter*innen der Fernuni seit Herbst 2021 zur eigenständigen Kalkulation von Arbeitgeberbruttoausgaben zur Verfügung steht, bietet mit dem kommenden Update neben grafischen Anpassungen weitere interessante Neuerungen.

Berechnungstool - KALKöD


Hinweise für SHK, SHB, WHK und WOT:

-Wenn Sie den aktuellen von KALKöD hinterlegten Vergütungsstand erfahren wollen (i.d. R. 31.12. des lfd. Jahres), klicken Sie bitte im Berechnungstool auf den INFO-Button.-

Maximal Stunden zur Erreichung der Minijobgrenze von 538 € bis zum 31. März 2024

SHK = 1 - 9,5 Stunden
SHB = 1 - 8,5 Stunden
WHK/WOT = 1 - 6,5 Stunden

Maximal Stunden zur Erreichung der Minijobgrenze von 538 € ab 01. April 2024

SHK = 1 - 9 Stunden
SHB = 1 - 8 Stunden
WHK/WOT = 1 - 6 Stunden

Maximal Stunden zur Erreichung der Minijobgrenze von 556 € ab 01. Januar 2025

SHK = 1 - 9,5 Stunden
SHB = 1 - 8 Stunden
WHK/WOT = 1 - 6,5 Stunden

Maximal Stunden zur Erreichung der Minijobgrenze von 556 € ab 01. April 2025

SHK = 1 - 9 Stunden
SHB = 1 - 7,5 Stunden
WHK/WOT = 1 - 6 Stunden


Hier die Änderungen im Detail:

Die Kalkulation von Angestellten wurde um die Möglichkeit erweitert, verschiedene Arbeitszeiten, Zulagen und Kostenstellen innerhalb einer Kalkulation zu berücksichtigen. Hierzu wurden zusätzliche Reiter im unteren Bereich der Kalkulationsparameter eingefügt. Nach Klick auf den jeweiligen Reiter werden dort die Arbeitszeit(en) sowie ggf. Zulagen und Kostenstellen eingetragen und kalkuliert. Die bisherige Darstellung des Ergebnisses in Tabellenform wird durch eine grafische Aufbereitung der Kosten ergänzt. Die Funktion Teilen oder Exportieren des Ergebnisses befindet sich nun rechts oberhalb des Tabelle.
Die Möglichkeit, anhand eines vorhandenen Budgets das maximal mögliche Enddatum oder die maximal mögliche Arbeitszeit eines Beschäftigungsverhältnisses zu kalkulieren, steht aufgrund der vorgenommenen Anpassung der Kalkulationsberechnung derzeit nicht zur Verfügung.


Ergänzende Hinweise:

KALKöD bietet ebenfalls für die Kolleg*innen des Drittmittelbereichs (Dez.4.4) eine wertvolle Unterstützung. Hierfür sind einige speziell auf diesen Bereich zugeschnittene Parameter ergänzt worden, die sich auch auf der normalen Kalkulationsoberfläche wiederfinden. Diese werden im Folgenden der Vollständigkeit halber beschrieben, sollten jedoch für die „normale“ Kalkulation unverändert auf den Standardeinstellungen belassen werden.
Im Bereich der Personendaten wurde das Feld Jahressonderzahlung modifiziert. Bei einer Änderung der Standardeinstellung des Feldes wird die Jahressonderzahlung abweichend der üblichen Ausweisung im November gleichmäßig auf alle Monate verteilt.
Im Bereich Beschäftigungsverhältnisdaten wurden die Felder Overhead und Gesamt-VZÄ ergänzt. Hier besteht die Möglichkeit, den Umfang des Overheads, der auf die regulären Kosten des Beschäftigungsverhältnisses aufgeschlagen werden soll, einzutragen.
Zudem werden der Wert der Gesamt-Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. mit Klick auf den Reiter VZÄ eine VZÄ-Übersicht, VZÄ-Entwicklung und VZÄ-Verteilung für den kalkulierten Zeitraum ausgewiesen.

Auf der Startseite wurde ein neuer Beschäftigungstyp Angestellte/r (Drittmittel) implementiert. Dieser Bereich beinhaltet Angaben, die gleichfalls speziell der Kalkulation und Abrechnung von Drittmittelprojekten und den Export in weiterführende Software für die Kolleg*innen aus dem Haushalt dienen.

Die berechneten Werte verstehen sich als Arbeitgeberbruttoausgaben. Der Stand der Berechnungen entspricht dem aktuellen Tarifabschluss.

Die Anwendung ist weiterhin selbsterklärend. Unterstützung zu den einzelnen Funktionen und der Bedienung finden Sie zudem in der KALKöD-Dokumentation.

Für Rückfragen zu Eingruppierungen/Erfahrungsstufen sowie zum Bereich Hilfskräfte steht Ihnen Dez. 3.1 zur Verfügung. Bei allen anderen Fragestellungen sind Ihnen die Kolleg*innen der Personalwirtschaft gern behilflich.

Datenschutzhinweis:

Das Programm KALKöD darf nur zum Zweck der Kalkulation von Personalkosten in Ihrem Bereich verwendet werden. Sofern Namen in die heruntergeladenen Dateien eingetragen bzw. als Dateiname verwendet werden, muss dies datenschutzkonform geschehen. Diese Dateien mit personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und nur berechtigten Personen ist der Zugriff erlaubt. Die Daten dürfen nur in dem Maße und nur für den Zeitraum verwendet und sicher gespeichert werden, wie es zur Zweckerreichung unbedingt erforderlich ist. Nach Beendigung des Zwecks, z. B. Berechnung einer Personalstelle im Rahmen einer Stellenbesetzung, sind die Daten spätestens bei Einstellung unverzüglich zu löschen.

Webredaktion - Uniintern | 08.04.2024