Zeugnis

Wann habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?

Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis haben Sie, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, sowie aus wichtigem Grund auch während des Beschäftigungsverhältnisses.

Welche Arten von Zeugnissen gibt es?

Einfaches Zeugnis

Bei einem einfachen Zeugnis werden die Fakten wie Daten zur Person, Dauer und Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten festgehalten.

Qualifiziertes Zeugnis

In einem qualifizierten Zeugnis findet zudem eine Bewertung der Leistungen statt.

Wie erhalte ich ein Zeugnis?

Benötigen Sie ein Zeugnis, wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzte bzw. an Ihren Vorgesetzten.

Hinweise für Vorgesetzte

  • Arbeits-/Dienstzeugnisse werden grundsätzlich durch die Personalabteilung erstellt und ausgehändigt.

    1. Bewertungsbogen ausfüllen
    2. An die Personalabteilung weiterleiten
    3. Zeugnisentwurf wird in der Personalabteilung erstellt und mit dem Vorgesetzten abgestimmt
    4. Das Zeugnis wird intern zur Mitzeichnung verschickt
    5. Das Zeugnis wird an die/den Beschäftigten durch die Personalabteilung verschickt
  • Von Vorgesetzten erstellte Zeugnisse stellen keine Arbeitszeugnisse dar. Es handelt sich hierbei um Empfehlungsschreiben.