Leistungsprämie

Zur Anerkennung von besonders herausragenden Leistungen in Forschung, Lehre und Verwaltung soll ab 2024 die Möglichkeit bestehen, Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten Leistungsprämien zu gewähren. Grundlage hierfür ist die „Richtlinie der FernUniversität in Hagen über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsprämien für besondere Leistungen“ vom 07.11.2023. Unterschieden wird zwischen Prämien aus dem zentralen Budget und aus eigenen Mitteln.

  • Die Prämie beträgt pauschal 2.000,- Euro, sofern diese aus Zentralmitteln finanziert werden soll. Bei einer Finanzierung aus eigenen Mitteln beträgt die Höhe bis zu 2.000,- Euro.

  • Stichtag für Prämien aus dem zentralen Budget ist der 01. Oktober jeden Jahres, d.h. es können Leistungen für Prämien berücksichtigt werden, die im Zeitraum vom 01.10. des Vorjahres bis 30.09. des laufenden Jahres erbracht wurden. Anträge auf Zahlung einer Leistungsprämie aus dem zentralen Budget können jeweils im Zeitraum vom 01.10. bis 31.10. des laufenden Jahres eingereicht werden.

    Die aus eigenen Mitteln finanzierte Prämie ist stichtagsunabhängig und kann somit zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Die besondere Leistung muss im Jahr vor der Antragstellung erbracht werden.

  • Anspruchsberechtigt sind Tarifbeschäftigte, außertariflich Beschäftigte und Beamt*innen der Besoldungsordnung A.

  • Vorschlagsberechtigt sind Dekan*innen (Fakultäten), Dezernatsleitungen (ZHV), Rektor*in bzw. Kanzler*in (Stabsstellen und Referate) und die Leitungen von zentralen Betriebseinheiten sowie Zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen.

  • Die vorgeschlagene Person ist seit mindestens einem Jahr beschäftigt und hat im Jahr vor der Antragstellung besonders herausragende Leistungen nach § 3 der Richtlinie erbracht, die nicht bereits anderweitig honoriert wurde.

  • Der Prozess läuft je nach Prämientyp unterschiedlich ab.

    Soll die Prämie aus dem zentralen Budget erfolgen, sammeln die Vorschlagsberechtigten im ersten Schritt die Vorschläge ihres Bereichs. Anschließend werden die Vorschläge von den Vorschlagsberechtigten mit einer begründeten Reihung an die zentrale E-Mail-Adresse leistungspraemie gesendet. Die Vorschläge werden im Dezernat 3 gesammelt und nach Abgabefrist den jeweiligen Dienstvorgesetzten (Rektor:in bzw. Kanzler:in) zur Entscheidung vorgelegt. Über die positive Entscheidung werden die zu honorierenden Personen schriftlich informiert.

    Erfolgt die Prämie aus eigenen Mitteln, senden die Vorschlagsberechtigten den Antrag auf Zahlung einer Leistungsprämie unter Angabe der Finanzierung, Begründung und gewünschten Höhe per E-Mail an leistungspraemie . Der Antrag wird durch das Dezernat 3 auf formale Erfüllung der Honorierungsbedingungen geprüft und anschließend der jeweiligen Dienstvorgesetzten (Rektor:in bzw. Kanzler:in) zur Entscheidung vorgelegt. Über die positive Entscheidung wird die zu honorierende Person schriftlich informiert.

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