Einstellungsunterlagen

Wir freuen uns, Sie bald an der FernUniversität in Hagen begrüßen zu dürfen.

Die nachfolgend genannten Unterlagen werden für die weitere Bearbeitung im Dezernat 3.5 benötigt. Wir bitten Sie, diese Unterlagen zeitnah einzureichen.

amtsärztliches Gutachten und Führungszeugnis

Zur Begründung eines Beamtenverhältnisses wird zusätzlich zu den o.g. Unterlagen ein amtsärztliches Gutachten sowie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart O - benötigt. Beide Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Den Auftrag zur Durchführung der amtsärztlichen Begutachtung erhalten Sie durch die zuständige Personalsachbearbeitung zugesandt, sobald der Einstellungsantrag vorliegt. Die Kosten der Untersuchung trägt die FernUniversität in Hagen.

Das Führungszeugnis können Sie bei Ihrer örtlichen Behörde - in der Regel Einwohnermeldeamt - beantragen. Die Kosten hierfür werden nicht erstattet.

Beihilfe

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind, sich rechtzeitig vor einer Verbeamtung selbst um einen den Beihilfetarif ergänzenden, ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu kümmern.

  • Sollte beabsichtigt sein, dass Sie eine Professurvertretung an der FernUniversität in Hagen übernehmen, so bitten wir Sie, folgende Unterlagen zeitnah einzureichen:

    Weiterhin sind für die Übertragung der Professurvertretung eine

    • Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung/ Vergütung durch den derzeitigen Arbeitgeber

      und bei Beamt*innen zusätzlich eine
    • Gewährleistungsentscheidung erforderlich.

    Beide Dokumente sind rechtzeitig bei der derzeitigen Dienststelle zu beantragen. Die Beurlaubung sollte durch den Vertretungsprofessor/ die Vertretungsprofessorin bis zum Zeitpunkt einer verbindlichen Zusage der FernUniversität in Hagen „… vorbehaltlich der Beauftragung…“ beantragt werden.

    Die Unterlagen zur Aufnahme der Bezügezahlung unterscheiden sich je nach Art der Hauptbeschäftigung (Tarifbeschäftigt / Verbeamtet). Diese Unterlagen werden Ihnen daher nach Vorlage der o.g. Dokumente durch die zuständige Personalsachbearbeitung zugeleitet.

Webredaktion - Uniintern | 08.04.2024