Versorgungsauskunft

Für Beamtinnen und Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, besteht seit dem 1. Januar 2021 ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft.

Es handelt sich dabei um ein Online-Antragsverfahren.

Ablauf

Die erforderlichen Daten werden in diesem Zusammenhang durch die Beamtinnen und Beamten selbst eingegeben und übermittelt. Das Dezernat 3.5 überprüft die übermittelten Daten - als die Personalakten führende Dienststelle - auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Die versorgungsrechtliche Bewertung sowie die Erteilung der beantragten Versorgungsauskunft erfolgt im Anschluss durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.

Antragstellung

Bevor Sie mit dem Online-Antragsverfahren starten, ist es hilfreich, die in der Checkliste aufgeführten Unterlagen zusammenzustellen.

Die Antragstellung erfolgt nach vorheriger Anmeldung über https://www.versorgungsauskunft.nrw.de

Bitte informieren Sie Ihre*n zuständige*n Personalsachbearbeiter*in, wenn Sie über das Online-Antragsverfahren eine Versorgungsauskunft beantragt haben.

Baufinanzierung und Dienstunfähigkeit

Wenn Sie eine Auskunft für eine Baufinanzierung benötigen oder weil eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beabsichtigt ist, ist eine Online-Antragstellung nicht möglich. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihre*n zuständige*n Personalsachbearbeiter*in.

Für weitere Informationen hat das LBV NRW Bearbeitungshilfen zum Online-Antragsverfahren zusammengestellt:

  • Checkliste für Antragsteller
  • Anwendungshilfe für Antragsteller*innen
  • FAQ

Diese finden Sie auf den Webseiten des LBV.

Sofern Sie weitere Fragen haben sollten, steht Ihnen Ihr*e zuständige*r Personalsachbearbeiter*in im Dezernat 3.5 oder das LBV NRW gerne zur Verfügung.

Kontakt LBV

Webredaktion - Uniintern | 08.04.2024