Senat wählt Wirtschaftswissenschaftler Stephan Meyering zum Vorsitzenden
Auf seiner konstituierenden Sitzung zu Beginn der neuen Amtsperiode wählte das Gremium mit großer Mehrheit Prof. Dr. Stephan Meyering zu seinem neuen Vorsitzenden.
Der Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaft, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, folgt auf den Informatiker Prof. Dr. Friedrich Steimann, der das Amt in der vergangenen Periode von 2022 bis 2024 innehatte. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist der Soziologe Prof. Dr. Uwe Vormbusch.
„Ich begreife die universitäre Selbstverwaltung als ein Privileg, welches es zu pflegen gilt“, sagte Stephan Meyering anlässlich seiner Wahl. „Meine Rolle als Vorsitzender verstehe ich vor allem moderierend: Ich möchte mich um einen Ausgleich und um eine angemessene Berücksichtigung der unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen bemühen. Damit hoffe ich, zum Wohle der FernUniversität beitragen zu können. Ich bedanke mich für das mit dem Wahlergebnis zum Ausdruck kommende Vertrauen und werde mein Bestes geben, dem gerecht zu werden.“
Prof. Dr. Ada Pellert, Rektorin der FernUniversität in Hagen, beglückwünschte den neuen Senatsvorsitzenden: „Ich danke Herrn Meyering dafür, dass er dieses wichtige Amt übernimmt. Er bringt viel Erfahrung aus seinem Engagement in unterschiedlichen Gremien der FernUniversität mit, die er als Professor seit vielen Jahren kennt. Ich freue mich auf die konstruktive Zusammenarbeit mit ihm, seinem Stellvertreter und allen Senatorinnen und Senatoren.“
Stephan Meyering wurde nach Studium, Promotion und Habilitation an der Universität des Saarlandes im Jahr 2010 auf den Lehrstuhl für Betriebswirtschaft, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, an die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität berufen. In den vergangenen 14 Jahren hat er sich in unterschiedlichen Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung engagiert. Unter anderem war er von 2019 bis 2021 Dekan seiner Fakultät. Seit 2022 ist er Mitglied des Senats der FernUniversität.
Der Senat
Der Senat wird von den Mitgliedern der Universität gewählt, in ihm sind alle Statusgruppen (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Akademische sowie weitere Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung und Studierende) vertreten.
Als demokratisch legitimiertes Organ der Universität bestätigt der Senat den Hochschulrat, wählt gemeinsam mit dem Hochschulrat das Rektorat und beschließt wichtige Satzungen und Ordnungen, darunter die Grundordnung der FernUniversität.
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