Big Tech und die europäische Rechts- und Werteordnung

Dr. Jonas Botta sucht den Austausch zum Thema „Recht und Politik der Digitalisierung“ – und lädt alle Interessierten zu einer neuen Ringvorlesung mit spannenden Vortragsgästen ein.


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Digitale Souveränität: Kann Europa auf eigenen Beinen stehen?

Europas digitale Infrastruktur ist in weiten Teilen von ausländischen Anbietern abhängig – allen voran aus den USA und China. Diese Erkenntnis prägt zusehends die Diskussion über politische Handlungsfähigkeit. Große Technologiekonzerne stellen mit ihrem Einfluss inzwischen die digitale Souveränität ganzer Staaten auf die Probe. „Die Digitalisierung wird immer stärker von privaten Akteuren dominiert“, bestätigt Dr. Jonas Botta. Derzeit vertritt der Jurist an der FernUniversität die Juniorprofessur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Datenschutzrecht und Recht der Digitalisierung. Er ist überzeugt: „Auch in Zeiten von ‚Big-Tech‘ müssen wir unsere Rechts- und Werteordnung in Europa unbedingt bewahren.“

Dr. Jonas Botta Foto: FÖV Speyer
Dr. Jonas Botta

Mit seiner Expertise beteiligt sich Jonas Botta regelmäßig an politischen Debatten. So beriet er 2026 zum Beispiel als Sachverständiger den nordrhein-westfälischen Landtag zu Fragen rund um Datenschutz, KI-Einsatz und innerer Sicherheit (mehr zum Thema). Passend dazu organisierte der Forscher in den vorangegangenen Semestern eine Veranstaltungsreihe zu aktuellen Fällen des Datenschutzrechts. Jetzt startet eine neue virtuelle Ringvorlesung mit dem Titel „Recht und Politik der Digitalisierung“. Sie richtet sich an alle Interessierten, insbesondere an Studierende der Module „Datenschutzrecht“ und „Recht der digitalen Verwaltung“.

Fragen mit politischer Tragweite

Nicht zufällig weisen die diskutierten Fragen oftmals über den rechtlichen Rahmen hinaus. „Mit dem Titel der neuen Reihe öffnen wir uns bewusst für eine politische Ebene“, sagt Jonas Botta. Der Rechtswissenschaftler hat Gäste aus unterschiedlichen Bereichen eingeladen: Input kommt gleichermaßen aus europäischer, bundesdeutscher und zivilgesellschaftlicher Richtung. „Wir wollen mit der Vorlesungsreihe zwei Ebenen verbinden: Zum einen diskutieren wir grundlegende Herausforderungen der digitalen Transformation, zum anderen konkrete rechtliche und politische Fragestellungen.“

Zwischen Innovation und Grundrechtsschutz

Botta geht es keineswegs darum, den technischen Fortschritt pauschal abzulehnen. Vielmehr gelte es, einen sinnvollen Ausgleich zu finden. Es bestehe ein Spannungsfeld, das einerseits von Innovationsoffenheit und globalem Wettstreit, andererseits vom Beharren auf menschlicher Autonomie und digitaler Souveränität geprägt sei. „Wir werden in Europa vermutlich nie ein Unternehmen hervorbringen, das mit Konzernen wie Meta vergleichbar ist; und das wollen wir sicher auch gar nicht“, ordnet er ein. Entsprechend sollte der Rechtsrahmen beides können: Bürgerinnen und Bürger schützen und zugleich ausreichend Spielraum für Innovation und Weiterentwicklung lassen. Keine leichte Aufgabe – und damit viel Stoff für erkenntnisreiche Vorträge.

 

Überblick über alle Termine | jeweils 18 bis 19.30 Uhr via ZOOM

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Außergerichtliche Streitbeilegung nach dem Digital Services Act – Schattenjustiz, zahnloser Tiger oder effektiver Rechtsbehelf für die Massen?

04.11.2026 mit Paul Seeliger, Director Regulatory Affairs & Case Decision Team bei User Rights

Account gesperrt, Kommentar gelöscht oder beleidigendes Posting ohne Erfolg gemeldet – um derartige Konflikte mit Online-Plattformen wie Instagram oder TikTok zu lösen, können sich Nutzer:innen nach Art. 21 des Digital Services Act an „außergerichtliche Streitbeilegungsstellen“ wenden. Diese grundsätzlich kostenlosen Verfahren sollen niedrigschwellige Alternativen zu teilweise undurchsichtigen plattforminternen Beschwerdemechanismen auf der einen und aufwändigen Gerichtsverfahren auf der anderen Seite darstellen. Doch welche Wirkung entfalten die Entscheidungen der Streitbeilegungsstellen, und können sie wirklich zur Verbesserung der Online-Moderationspraxis beitragen?

Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz? Der europäische Ansatz in der KI-Regulierung

02.12.2026 mit Irina Orssich, Head of Sector: AI Act Governance and Regulatory Policy, AI Office der Europäischen Kommission (DG CONNECT)

Mit der KI-Verordnung hat die EU als erste Rechtsordnung weltweit einen umfassenden Regelungsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Der Vortrag skizziert deren Entstehung und die Weiterentwicklung durch den beschlossenen Digital-Omnibus und stellt zentrale Aspekte vor: den risikobasierten Ansatz, die spezifischen Regelungen für Verwaltung und Sicherheitsbehörden bei Hochrisiko-KI sowie die Aufsichtskompetenz der Mitgliedstaaten und des AI Office für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GenAI). Ein abschließender Exkurs richtet den Blick auf die internationale Zusammenarbeit.

Nur Umsetzung? Aufsicht, Kodifikation und Innovationsermöglichung als mitgliedstaatliche Gestaltungsfelder im EU-Digitalrecht

20.01.2027 mit Professorin Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Lehrstuhlinhaberin an der Universität Bonn und ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Das Digitalrecht gilt weithin als Domäne des Unionsgesetzgebers – dabei entscheidet sich seine Wirksamkeit maßgeblich auf mitgliedstaatlicher Ebene. Der Vortrag nimmt drei Gestaltungsfelder in den Blick, denen sich der nationale Gesetzgeber bislang erst zögerlich angenommen hat: eine effiziente Aufsichtsstruktur, ein einheitliches Datengesetzbuch und eine stärkere Innovationsförderung.

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Benedikt Reuse | 10.09.2026