Hilfe zum Antrag für Masterstudiengänge

Von den Zugangsvoraussetzungen bis zum Online-Antrag: Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die Einschreibung in einen konsekutiven Masterstudiengang an der FernUniversität in Hagen.

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In drei Schritten zum Bewerbungsantrag

1. Voraussetzungen prüfen
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für Ihren gewählten Studiengang erfüllen.

2. Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie Ihre Nachweise zusammen und veranlassen Sie die M10-Meldung bei Ihrer Krankenkasse.

3. Antrag stellen
Füllen Sie beide Teile des Antrags im Bewerbungsportal vollständig aus und schließen Sie die Antragstellung ab.

 

Ihre Masterzugangsberechtigung

Prüfen Sie, ob Ihr Hochschulabschluss und Ihre fachlichen Vorkenntnisse die Voraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen. Sie erfahren, welche Nachweise Sie dafür einreichen müssen.

  • Masterzugang: Voraussetzung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern. Je nach Masterstudiengang müssen Sie zusätzlich bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen.

    Erforderliche Nachweise: Zeugnis und Urkunde Ihres Hochschulabschlusses. Sind die erforderlichen fachspezifischen Kenntnisse daraus nicht ersichtlich, laden Sie zusätzlich einen Transcript of Records oder andere Qualifikationsnachweise hoch. Gegebenenfalls ist auch ein Modulhandbuch erforderlich.

    Hinweis: Sorgfältig zusammengestellte und aussagekräftige Nachweise beschleunigen die Antragsprüfung.

  • Masterzugang: Liegt Ihr Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, kann eine Einschreibung unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich sein.

    Hinweis: Prüfen Sie vor der Antragstellung die Regelungen zum Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium.

  • Masterzugang: Auch ein im Ausland erworbener Hochschulabschluss kann zum Masterstudium berechtigen, wenn er die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

    Erforderliche Nachweise: Zeugnis/Transcript und Urkunde/Degree eines abgeschlossenen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern sowie bestätigte deutsche Übersetzungen. Bei englischsprachigen Zeugnissen ist keine Übersetzung erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie einen anerkannten Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.

    Hinweis: Weitere Informationen finden Sie beim Studentischen Auslandsamt der FernUniversität.

 

Wichtig: Gesetzliche Krankenkasse kontaktieren!

Zur Einschreibung muss aus rechtlichen Gründen die elektronische M10-Meldung einer Krankenkasse vorliegen. Eine Papierbescheinigung dürfen wir nicht akzeptieren.

Das gilt auch für Privatversicherte und Beamte, weil die Prüfung den Krankenkassen obliegt.

Vollzeit oder Teilzeit studieren?

Mit der Wahl zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium legen Sie fest, ob das Studium den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit bildet. Unabhängig von der tatsächlichen Modulbelegung können sich Auswirkungen auf die Krankenversicherung, Beschäftigung oder den Bezug staatlicher Leistungen ergeben. Sie sind an Ihre Entscheidung ein Semester lang gebunden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Auswirkungen an die zuständige Stelle, z.B. Ihre Krankenversicherung, die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers, das BAföG-Amt oder das Jobcenter.

 Vollzeitstudium

Orientierungswert: ca. 40 Stunden pro Woche
(Empfehlung siehe Studienplan)

→ Das Studium steht im Vordergrund.

Das kann eine Rolle spielen bei:

  • Krankenversicherung (z.B. Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten)
  • Werkstudentenprivileg
  • Förderungen wie BAföG oder Stipendien

Das müssen Sie beachten:

  • Der Vollzeitstatus kann Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben.
  • Der Vollzeitstatus kann Voraussetzung sein für Förderleistungen.

 Teilzeitstudium

Flexibler Zeitumfang: ca. 15 bis 20 Stunden pro Woche
(Empfehlung siehe Studienplan)

→ Beruf oder andere Verpflichtungen stehen im Vordergrund.

Zum Beispiel für:

  • Berufstätige
  • Personen mit familiären oder anderen Verpflichtungen
  • Personen, die dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen müssen

Das müssen Sie beachten:

  • Ein Teilzeitstudium ist in der Regel nicht BAföG-förderungsfähig.
  • Der tatsächliche Studienumfang kann für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung relevant sein.
 

Ihre weiteren Nachweise

Welche weiteren Nachweise Sie benötigen, hängt von Ihren Angaben und Ihrem gewählten Studiengang ab. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor und veranlassen Sie bei Ihrer Krankenkasse die M10-Meldung, bevor Sie Ihren Antrag im Bewerbungsportal ausfüllen.

Immer erforderlich:

  • Identifikationsnachweis: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • Krankenversicherungsnachweis (M10): Fordern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die elektronische Meldung Ihres Versicherungsstatus an die FernUniversität an.


Je nach persönlicher Situation zusätzlich:

  • Nachweis einer Namensänderung, wenn der Name auf Ihrem Zeugnis abweicht (z. B. bei Heirat)
  • Nachweis über eine endgültig nicht bestandene Prüfung an einer deutschen Hochschule
  • Promotionsurkunde, wenn Sie einen Doktorgrad führen möchten und dieser nicht aus dem Identifikationsnachweis hervorgeht
  • Generaleinwilligung, wenn Sie minderjährig sind
  • Antrag und Nachweis für eine Gebührenermäßigung
  • Unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat, soweit erforderlich
 

Ihr Antrag

Stellen Sie nun Ihren Antrag im Bewerbungsportal. Der Antrag besteht aus zwei Teilen: der Bewerbung und der Immatrikulation. Füllen Sie beide Teile vollständig aus und schließen Sie den gesamten Antrag ab.


So funktioniert das Bewerbungsportal:

1. Registrierung Erstellen Sie ein Benutzerkonto und aktivieren Sie es über den Link in der E-Mail.
2. Bewerbung Wählen Sie Ihren Masterstudiengang, füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die Nachweise hoch.
3. Immatrikulation Geben Sie nun die zur Immatrikulation erforderlichen Daten ein und senden Sie den zweiten Teil ab.

Erst wenn Sie auch die Immatrikulation abgeschlossen haben, ist Ihr Antrag vollständig gestellt und wird berücksichtigt.

 

Prüfung

Wir prüfen mehrere Tausend Anträge in kurzer Zeit und bearbeiten sie in der Reihenfolge des Eingangs. Ist Ihr Antrag vollständig und korrekt, können wir ihn ohne Rückfragen bearbeiten und Sie zügig einschreiben. Nach der Einschreibung erhalten Sie eine Onboarding-E-Mail mit den wichtigsten Informationen für Ihren Studienstart.

Fehlen Angaben oder Nachweise oder bestehen Unstimmigkeiten, dauert die Antragsprüfung länger. Sie erhalten dann eine Nachricht im Bewerbungsportal und werden per E-Mail informiert. Beachten Sie in diesem Fall die genannte Frist.


 
Webredaktion Studium | 03.11.2026