Studentisches Auslandsamt
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Wenn Sie einen Bildungsabschluss im Ausland erworben haben und ein Studium an der FernUniversität in Hagen aufnehmen möchten, ist das Studentische Auslandsamt Ihre erste Anlaufstelle.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie für die Einschreibung wissen müssen.
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Die Einschreibung in unsere Studiengänge können Sie zum
- Wintersemester vom 1. Juni - 31. Juli und zum
- Sommersemester vom 1. Dezember - 31. Januar
beantragen.
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An der FernUniversität in Hagen gibt es kein spezielles Einschreibverfahren für Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ausländischen Zeugnissen.
Alle Interessierten (mit ausländischer und deutscher Qualifikation) können sich mit demselben Antrag auf Einschreibung zum Fernstudium einschreiben.
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Das Studentische Auslandsamt prüft Ihre ausländischen Zeugnisse nach den Bewertungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (kurz: ZAB) in Bonn.
Informationen über die ZAB und über die Bewertung der Zeugnisse
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Für die Aufnahme unserer Bachelorstudiengänge müssen Zeugnisse/Bildungsnachweise eingereicht werden, die dem deutschen Abitur entsprechen.
Übersicht aller angebotenen Bachelorstudiengänge
Für die Aufnahme unserer Masterstudiengänge müssen Nachweise der Studienabschlüsse eingereicht werden, die den deutschen Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind und die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen des gewünschten Masterstudienganges laut der jeweiligen Prüfungsordnung an der FernUniversität in Hagen erfüllen.
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An der FernUniversität werden nur deutschsprachige Studiengänge angeboten.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen bei der Einschreibung einen anerkannten Nachweis der Deutschkenntnisse vorlegen. Auch notwendig, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder die Muttersprache Deutsch ist.
Übersicht der anerkannten Nachweise der Deutschkenntnisse (PDF 171 KB)
Die FernUniversität bietet keine studienvorbereitende Sprachkurse und Sprachprüfungen an. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist kein Ersatz für den vorzulegenden Sprachnachweis.
Übersicht der an der FernUniversität gängigsten anerkannten Sprachnachweise:
- TestDaF Institut
TestDaF-Prüfung (Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber) mit mindestens Niveaustufe 3 in allen 4 Teilbereichen - DSH Germany
DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerberinnen bzw. Bewerber) mit mindestens Niveaustufe 1 - Studienkollegs in Deutschland
bestandene Feststellungsprüfung im Prüfungsteil „Deutsch“ an Studienkollegs - Deutschprüfungen am Goethe Institut
Goethe-Zertifikat C1 oder C2
- TestDaF Institut
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Bitte denken Sie daran, Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis der Studienberechtigung (Abitur) in der Originalsprache
- Übersetzung des Zeugnisses der Studienberechtigung (Abitur) in die deutsche Sprache (wenn das Original nicht bereits in Englisch ausgestellt ist)
- Je nach Land gehört zum Hochschulzugang nicht nur das Schulzeugnis aus dem Heimatland (Abitur), sondern z.B. der zusätzliche Nachweis einer bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung, Nachweis von Studienjahren, das Zeugnis vom Studienkolleg, Abschlussurkunde und Zeugnis/Transcript eines Studienabschlusses etc. Jeweils in der Originalsprache und in der Übersetzung, wenn nötig.
- Nachweis der Deutschkenntnisse (PDF 171 KB)
- Identifikationsnachweis Vorder- und Rückseite (Zur zweifelsfreien Identifikation Ihrer Person bitten wir Sie, ein Identifikationsdokument einzureichen, beispielsweise Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.)
- ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Zeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z.B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
- ggf. Nachweis der Krankenversicherung(digitaler Krankenversicherungsnachweis, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist)
- ggf. Bescheid über eine endgültig nicht bestandene Prüfung bzw. Prüfungen
- ggf. Anlage für beruflich Qualifizierte
- ggf. Teilnahmebescheinigung am Online-Self-Assessment aus dem studyNAVI Psychologie (nur für B.Sc. Psychologie und Mathematik)
- ggf. Antrag auf Gebührenermäßigung wegen Bedürftigkeit
- ggf. unterschriebenes SEPA-Mandat bei Zahlung per Lastschrift
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Bitte denken Sie daran, Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis der Studienberechtigung (Hochschulabschlusszeugnis/Transcript of Records) in der Originalsprache
- Übersetzung des Zeugnisses der Studienberechtigung (Hochschulabschlusszeugnis/Transcript of Records) in die deutsche Sprache (wenn das Original nicht bereits in Englisch ausgestellt ist)
- Nachweis der Deutschkenntnisse (PDF 171 KB)
- Identifikationsnachweis Vorder- und Rückseite ( Zur zweifelsfreien Identifikation Ihrer Person bitten wir Sie, ein Identifikationsdokument einzureichen, beispielsweise Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.)
- ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Zeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
- ggf. Nachweis der Krankenversicherung (digitaler Krankenversicherungsnachweis, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist)
- ggf. Bescheid über eine endgültig nicht bestandene Prüfung bzw. Prüfungen
- ggf. Anlage für beruflich Qualifizierte
- ggf. Antrag auf Gebührenermäßigung wegen Bedürftigkeit
- ggf. unterschriebenes SEPA-Mandat bei Zahlung per Lastschrift
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Alle fremdsprachigen Unterlagen, mit Ausnahme englischsprachiger Zeugnisse, müssen in die deutsche Sprache übersetzt und eingereicht werden.
Die Übersetzung muss von einem/r vereidigten Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in vorgenommen werden.
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Alle Vollzeit- und Teilzeitstudierende mit Wohnanschrift in Deutschland sind verpflichtet, bei ihrer Einschreibung nachzuweisen, wie sie krankenversichert sind bzw. ab dem Semesterbeginn sein werden.
Weitere Informationen zum Nachweis
Studierende, die im Ausland leben, müssen keinen Nachweis einreichen. Sie erklären im Antrag auf Einschreibung, dass Sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Noch Fragen?
Kontakt
Studentisches Auslandsamt
Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns! Sie erreichen uns über den Studienservice:
Telefon: +49 2331 987-2444
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. - Fr. von 09:00 bis 15:30 Uhr
E-Mail: auslandsamt
- anabin - Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
- FAQ - Studieren mit ausländischer Qualifikation
- International Office
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- studyBRIDGE – eine Brücke ins Studium in Deutschland (für Studieninteressierte, insbesondere für Geflüchtete)
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