Studentisches Auslandsamt

Masten mit Landesfahnen Foto: hh5800/E+/Getty Images

Wenn Sie einen Bildungsabschluss im Ausland erworben haben und ein Studium an der FernUniversität in Hagen aufnehmen möchten, ist das Studentische Auslandsamt Ihre erste Anlaufstelle.

Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie für die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung wissen müssen.

  • Die Einschreibung in unsere Studiengänge können Sie zum

    beantragen.

  • An der FernUniversität in Hagen gibt es kein spezielles Zulassungsverfahren für Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ausländischen Zeugnissen.

    Alle Interessierten (mit ausländischer und deutscher Qualifikation) können sich mit demselben Zulassungsantrag zum Fernstudium bewerben.

    Für die Einschreibung muss der Antrag auf Einschreibung ausgefüllt (mit Unterschrift) und mit allen erforderlichen Unterlagen online oder postalisch an die FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, versendet werden. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich bei uns, im Studierendensekretariat oder an einem unserer Campusstandorte, abgeben.

    Antrag auf Einschreibung

  • Das Studentische Auslandsamt prüft Ihre ausländischen Zeugnisse nach den Bewertungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (kurz: ZAB) in Bonn.

    Informationen über die ZAB und über die Bewertung der Zeugnisse

  • Für die Aufnahme unserer Bachelorstudiengänge müssen Zeugnisse/Bildungsnachweise eingereicht werden, die dem deutschen Abitur entsprechen.

    Bachelorstudiengänge

    Für die Aufnahme unserer Masterstudiengänge müssen Nachweise der Studienabschlüsse eingereicht werden, die den deutschen Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind und die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen des gewünschten Masterstudienganges laut der jeweiligen Prüfungsordnung an der FernUniversität in Hagen erfüllen.

    Masterstudiengänge

  • An der FernUniversität werden nur deutschsprachige Studiengänge angeboten.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen bei der Einschreibung einen anerkannten Nachweis der Deutschkenntnisse vorlegen:

    Nachweis der Deutschkenntnisse (PDF 73 KB)

    Die FernUniversität bietet keine studienvorbereitenden Sprachkurse und Sprachprüfungen an. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist kein Ersatz für den vorzulegenden Sprachnachweis.

    Übersicht der an der FernUniversität gängigsten anerkannten Sprachnachweise:

  • Bitte denken Sie daran, Ihrem Antrag (mit Unterschrift) die erforderlichen Unterlagen beizufügen:

    • eine Kopie des Zeugnisses der Studienberechtigung (Abitur) in der Originalsprache
    • eine Kopie der Übersetzung des Zeugnisses der Studienberechtigung (Abitur) in die deutsche Sprache (wenn das Original nicht bereits in Englisch ausgestellt ist)
    • Nachweis der Deutschkenntnisse in Kopie
    • Identifikationsnachweis (Zur zweifelsfreien Identifikation Ihrer Person bitten wir Sie, die Kopie eines Identifikationsdokuments einzureichen, beispielsweise Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.)
    • ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Zeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z.B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
    • ggf. Nachweis der Krankenversicherung (z.B. Kopie der Versicherungskarte oder der Mitgliedsbescheinigung, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist)
    • ggf. eine Kopie des Bescheides über eine endgültig nicht bestandene Prüfung bzw. Prüfungen
    • ggf. Anlage für beruflich Qualifizierte
    • ggf. Teilnahmebescheinigung am Online-Self-Assessment aus dem studyNAVI Psychologie (nur für B.Sc. Psychologie)
    • ggf. Antrag auf Gebührenermäßigung wegen Bedürftigkeit
    • ggf. unterschriebenes SEPA-Mandat bei Zahlung per Lastschrift
  • Bitte denken Sie daran, Ihrem Antrag (mit Unterschrift) die erforderlichen Unterlagen beizufügen:

    • eine Kopie des Zeugnisses der Studienberechtigung (Hochschulabschlusszeugnis/Transcript of Records) in der Originalsprache
    • eine Kopie der Übersetzung des Zeugnisses der Studienberechtigung (Hochschulabschlusszeugnis/Transcript of Records) in die deutsche Sprache (wenn das Original nicht bereits in Englisch ausgestellt ist)
    • Nachweis der Deutschkenntnisse in Kopie
    • Identifikationsnachweis (Zur zweifelsfreien Identifikation Ihrer Person bitten wir Sie, die Kopie eines Identifikationsdokuments einzureichen, beispielsweise Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel.)
    • ggf. Nachweis der Namensänderung, sofern der Name auf dem Zeugnis nicht mit dem Namen im Antrag identisch ist (z. B. Kopie der Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises)
    • ggf. Nachweis der Krankenversicherung (z. B. Kopie der Versicherungskarte oder der Mitgliedsbescheinigung, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist)
    • ggf. eine Kopie des Bescheides über eine endgültig nicht bestandene Prüfung bzw. Prüfungen
    • ggf. Anlage für beruflich Qualifizierte
    • ggf. Antrag auf Gebührenermäßigung wegen Bedürftigkeit
    • ggf. unterschriebenes SEPA-Mandat bei Zahlung per Lastschrift
  • Alle fremdsprachigen Unterlagen, mit Ausnahme englischsprachiger Zeugnisse, müssen in die deutsche Sprache übersetzt und in Kopie eingereicht werden.

    Die Übersetzung muss von einem/r vereidigten Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in vorgenommen werden.

  • Alle Vollzeit- und Teilzeitstudierende mit Wohnanschrift in Deutschland sind verpflichtet, bei ihrer Einschreibung nachzuweisen, wie sie krankenversichert sind bzw. ab dem Semesterbeginn sein werden.

    Weitere Informationen zum Nachweis

    Studierende, die im Ausland leben, müssen keinen Nachweis einreichen. Sie erklären im Zulassungsantrag, dass Sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland leben.

  • Sie möchten in Erfahrung bringen, ob die Zugangsvoraussetzungen zu Ihrem gewünschten Studiengang erfüllt sind?

    Dann nehmen wir gerne eine Vorabprüfung Ihrer ausländischen Qualifikation für Sie vor!

    Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und laden dazu alle erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse in der Originalsprache, Zeugnisse in übersetzter Form sowie einen tabellarischen Lebenslauf) hoch.

    Haben Sie Ihre Zeugnisse bereits bei uns überprüfen lassen? Wenn ja, dann fügen Sie dem Antrag bitte unseren E-Mailschriftverkehr mit bei. Herzlichen Dank!

    Unsere Servicezeiträume für die Vorabprüfungen:

    • 01. April bis 31. Mai: Vorabprüfungen für die anschließende Einschreibung zum Wintersemester (Einschreibfrist: 01.06. - 31.07.)
    • 01. Oktober bis 30. November: Vorabprüfungen für die anschließende Einschreibung zum Sommersemester (Einschreibfrist: 01.12. - 31.01.)

    Während der Einschreibfristen können Sie direkt die Immatrikulation in Ihren gewählten Studiengang unter Einschreibung beantragen. Die Vorabprüfung ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Einschreibung.

    Bei Interesse nutzen Sie bitte das dazugehörige Webformular unter folgendem Link:

    Vorabprüfung Bachelor/Master internationale Qualifikationen

Kontakt

mehr Infos

Studentisches Auslandsamt

Sie erreichen uns über den Studierendenservice
Tel.: +49 2331 987-2444
Fax: +49 2331 987-19246
E-Mail: auslandsamt

Telefonische Sprechzeiten:
Mo. - Fr. von 09:00 bis 15:30 Uhr

Besuchsanschrift:
Bitte vereinbaren Sie bei persönlichen Besuchen unbedingt vorab einen Termin!

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Studierendensekretariat
Universitätsstr. 47
58097 Hagen

Webredaktion Studium | 21.11.2024