Prüfungen im Ausland

Weltkarte blau Foto: Jakob Studnar

Fernstudierende, die an ihrem ständigen Wohnsitz im nicht-anrainenden Ausland leben, haben die Möglichkeit, die Klausuren der FernUniversität bei einer deutschen amtlichen Stelle im Ausland unter Aufsicht abzulegen. Beachten Sie bitte, dass eine Prüfungsteilnahme im nicht-anrainenden Ausland grundsätzlich davon abhängig ist, ob die gewählte Institution aufgrund Ihrer Öffnungszeiten und ihren Raum- und Personalkapazitäten die Organisation und Beaufsichtigung gewährleisten können.

Von dieser mit dem Auswärtigen Amt vereinbarten Regelung nicht betroffen sind Urlauber oder Geschäftsreisende, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Diese Regelung gilt ebenfalls nicht in den Anrainerstaaten. Die hier lebenden Fernstudierenden können die Klausurtermine in Deutschland wahrnehmen.

Nur in den deutschsprachigen Ländern Österreich und der Schweiz, in denen die FernUniversität in Hagen aufgrund der Studierendenzahlen ein Betreuungsangebot vor Ort anbietet, und an besonderen Kooperationsstandorten (wie in Ungarn) bietet die FernUniversität auch die Ablegung von Prüfungen in enger Abstimmung mit den Fakultäten an.

 

Prüfungsorte

Prüfungen in den Studienzentren im Ausland

Nach Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt und dem jeweiligen Studienzentrum können Prüfungen und Klausuren kostenfrei an den Zentren für Fernstudien geschrieben werden.

Klausuren an den Goethe-Instituten

Fernstudierende mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland können sich zum Ablegen der Klausuren an die Goethe-Institute wenden.

Die Goethe-Institute erheben für die Abnahme von Klausuren eine Gebühr von

  • 150,00 Euro für bis zu zweistündige schriftliche Prüfungen
  • 200,00 Euro für drei- bis vierstündige schriftliche Prüfungen

Klausuren an einer deutschen Schule im Ausland

In Ländern, in denen sich kein Goethe-Institut, aber eine von der Bundesregierung geförderte deutsche Schule befindet, können Studierende die Prüfung an dieser Schule ablegen. Ggf. fällt auch hier eine Gebühr für die Klausuraufsicht an.

Klausuren an Deutschen Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen

Nur in den Ländern, in denen es weder Goethe-Institute noch geförderte deutsche Schulen gibt, kann die diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland eine Prüfungsklausur beaufsichtigen. Das Ablegen von Klausuren in Räumen des Honorarkonsuls ist nicht möglich. Ggf. fällt auch hier eine Gebühr für die Klausuraufsicht an.


Wer hilft weiter?

Mehr zum Thema

Konkrete Informationen finden Sie in den einzelnen Studiengangsportalen der Fakultäten.

Informationen zu den Prüfungsorten:

Webredaktion Studium | 08.04.2024