Berufliche Aufstiegsfortbildung als Meister/in oder vergleichbar Qualifizierte/r

Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte können ohne Abitur unmittelbar jeden Bachelorstudiengang an der FernUni aufnehmen. Als vergleichbar gelten Aufstiegsfortbildungen, die im § 2 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung genannt wurden. Dazu zählen beispielsweise:
- Meister/in im Handwerk
- Industriemeister/in
- IHK-Fachwirt/in
- Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (z. B. staatlich geprüfte/r Techniker/in, staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in)
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Weitere Fragen und Antworten
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Webredaktion Studium
| 15.08.2025