Berufliche Aufstiegsfortbildung als Meister/in oder vergleichbar Qualifizierte/r

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Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte können ohne Abitur unmittelbar jeden Bachelorstudiengang an der FernUni aufnehmen. Als vergleichbar gelten Aufstiegsfortbildungen, die im § 2 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung genannt wurden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Meister/in im Handwerk
  • Industriemeister/in
  • IHK-Fachwirt/in
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (z. B. staatlich geprüfte/r Techniker/in, staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in)

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Weitere Fragen und Antworten

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Webredaktion Studium | 15.08.2025