
Kennziffer 5004w
Zur Verstärkung unseres Teams besetzen wir am Lehrstuhl Verwaltungsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Wissenschaftliche Hilfskraft (m/w/d)
- 10 Wochenstunden
- für die Dauer von 12 Monaten
- (eine Verlängerung wird angestrebt)
Als einzige staatliche Fernuniversität sind wir seit mehr als 50 Jahren erfahren im lebensbegleitenden und lebenslangen Lernen. Dabei eröffnen wir unseren Studierenden flexible Studienmöglichkeiten auf Basis eines Blended-Learning-Studienmodells. An unseren fünf Fakultäten entwickeln wir mit fachbezogener und fachübergreifender Forschung zukunftsweisende Lösungen.
Ihre Aufgaben:
- Unterstützung bei der Überarbeitung und Erstellung von Fernstudienmaterial und Einsendeaufgaben
- Unterstützung bei Forschungsprojekten des Lehrstuhls
- Korrektur von Bachelor-, Master-, und Hausarbeiten sowie von Klausuren
- Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben
Ihr Profil:
Erforderlich ist:
- die Erste Juristische Prüfung
Wünschenswert sind:
- Vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- Gute EDV-Kenntnisse
- Gute Englischkenntnisse
Unser Angebot:
Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens besteht, sofern die Tätigkeit in Deutschland erbracht wird.
Angebote zur guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein weitreichendes Angebot im Bereich der Gesundheitsförderung runden das Angebot ab: https://www.fernuni-hagen.de/uniintern/familie-und-gesundheit/
Auskunft erteilt:
- Name: Frau Tanja Pohle
- Telefon: +49 2331 987- 2419
- E-Mail: tanja.pohle
- Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Verwaltungsrecht
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 05.04.2026
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind mit Angabe der Kennziffer 5004w per E-Mail zu richten an:
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik:
Die FernUniversität in Hagen fördert die Geschlechtergleichstellung und Chancengerechtigkeit. Entsprechend richtet sich die Ausschreibung ausdrücklich an alle Geschlechter (w/m/d). Bewerbungen von Frauen werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt. Davon unberührt bleiben die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellter Personen, die bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.