Arbeitszeit
Arbeitszeiterfassung für wissenschaftlich Beschäftigte ab 01.11.2026
Ab dem 1. November 2026 erfassen alle wissenschaftlich Beschäftigten der FernUniversität in Hagen ihre Arbeitszeiten elektronisch. Grundlage ist die „Dienstvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung wissenschaftlich Beschäftigter an der FernUniversität in Hagen“, auf die sich die FernUniversität und der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten am 30. September 2026 geeinigt haben.
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen für Ihren Arbeitsalltag im Überblick.
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Bitte führen Sie eine elektronische Arbeitszeittabelle und halten Sie diese stets aktuell. Die Dienststelle stellt Ihnen hierfür eine Excel-Mustertabelle zur Verfügung. Alternativ können Sie eine eigene Tabelle verwenden. Diese muss aber zwingend folgenden Funktionsumfang haben:
- Monat und Kalenderjahr, Vor- und Nachname sowie Organisationseinheit
- Datum des jeweiligen Arbeitstages
- Arbeitsbeginn und Arbeitsende
- Beginn und Ende der Pausen
- automatische Berechnung der gesamten Tagesarbeitszeit
Für Kontrollen ist die Tabelle den Fach- oder Dienstvorgesetzten auf Anforderung innerhalb von zwei Werktagen zur Verfügung zu stellen.
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Sie erfassen Ihre gesamte Arbeitszeit einheitlich. Eine Unterscheidung zwischen Tätigkeiten für die oder den Fachvorgesetzten, beispielsweise die Lehrstuhlinhaberin oder den Lehrstuhlinhaber, und Tätigkeiten zur eigenen wissenschaftlichen Qualifikation ist nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Ihrer Arbeitsplatzbeschreibung für die Erbringung selbstbestimmter Forschungstätigkeiten zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation (z.B. Promotion, Habilitation) grundsätzlich die Hälfte der für Forschungstätigkeiten reservierten Arbeitszeit vorgesehen ist.
Diese Regelung wurde sorgfältig abgewogen und unter umfassender Auswertung der juristischen Literatur getroffen. Ausschlaggebend war, dass sich beide Tätigkeitsbereiche bei vielen wissenschaftlich Beschäftigten im Arbeitsalltag nicht trennscharf voneinander abgrenzen lassen.
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Für wissenschaftlich Beschäftigte gibt es keine Funktionszeit, also keine entsprechende Vorgabe wie für nicht-wissenschaftlich Beschäftigte, wann mindestens ein auskunftsfähiger Beschäftigter des jeweiligen Bereichs erreichbar sein muss. Auch ein Arbeitszeitrahmen, in dem die Arbeitsleistung im Regelfall erfolgen muss, wird nicht festgelegt (bei Nicht-Wissenschaftlern 6 - 20 Uhr). Verbindlich bleiben die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
Wenn Sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten möchten, ist dafür eine vorherige Absprache mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten erforderlich. Die Absprache kann auch mündlich erfolgen und dauerhaft bis auf Widerruf gelten.
Vielen Dank, dass Sie die Umsetzung der neuen Regelungen durch eine aktuelle und vollständige Erfassung Ihrer Arbeitszeit unterstützen! Die FernUniversität hat sich gemeinsam mit dem PR Wiss bemüht, die gesetzlich zwingende Arbeitszeiterfassung für Sie mit geringstmöglichem Aufwand zu ermöglichen und die Flexibilität des wissenschaftlichen Arbeitens zu erhalten.
Gleitzeit für Nicht-Wissenschaftlich Beschäftigte
Für alle Nicht-wissenschaftlich Beschäftigten gilt eine gesonderte Dienstvereinbarung.
Mit der „Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit für die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung der Fernuniversität in Hagen“ vom 1. Februar 2023 wurde an der FernUniversität flächendeckend eine Flexibilisierung der Arbeitszeit innerhalb eines Gleitzeitrahmens ermöglicht.
Mit der vereinbarten Ausgestaltung soll die individuelle Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit verbessert für werden.
Zugleich wird aus Fürsorgegesichtspunkten und aufgrund der aktuellen Rechtsprechung eine Pflicht zur Selbstdokumentation der eigenen Arbeitszeit begründet. Die Dienststelle stellt hierzu eine arbeitsrechtlich korrekte und funktionsfähige Zeiterfassungstabelle zur Verfügung. Aktuell dürfen auch andere Tabellen genutzt werden, wenn diese im Funktionsumfang mit der von der Dienststelle vorgegebenen Mustertabelle vergleichbar sind. Die jeweiligen Führungskräfte werden ihre Arbeitszeitdokumentation prüfen und gegebenenfalls zu Ihrem eigenem Vorteil auf die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzes achten.
Die gesteigerte Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit bei dieser Arbeitsausführung stellen besondere Anforderungen sowohl an die Beschäftigten als auch an ihre Vorgesetzten. Diese Arbeitsform gründet auf einer von Vertrauen und Wertschätzung getragenen Arbeitskultur an der FernUniversität in Hagen.
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Der Gleitzeitrahmen ist ein flexibler Arbeitszeitkorridor, in dem Sie Ihre Arbeitszeit grundsätzlich flexibel aufteilen können. Die Arbeitszeit darf grundsätzlich montags bis freitags frühestens um 6 Uhr begonnen und muss spätestens bis 20 Uhr beendet werden. Es gibt zwar keine Kernarbeitszeit, zu der alle Beschäftigten gleichzeitig anwesend sein müssten – es können sich aber Flexibilitätseinschränkungen zur Sicherstellung der Funktionszeit Ihres Organisationsbereichs ergeben. Besprechen und vereinbaren Sie dies innerhalb Ihres Teams und/oder mit Ihrer Führungskraft. Bei dienstlichem Erfordernis oder bei individueller Absprache mit Ihrer Führungskraft kann ausnahmsweise auch außerhalb des Gleitzeitrahmens gearbeitet werden.
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Während der Funktionszeit (= „Servicezeiten“) soll die Funktionsbereitschaft einer Organisationseinheit sichergestellt sein. Dies bedeutet, dass die Erreichbarkeit und Kommunikation sichergestellt sein muss, Anfragen beantwortet und Aufgaben in angemessener Dauer erledigt werden. Hierzu müssen nicht – anders als bei einer Kernarbeitszeit – alle Mitglieder der Organisationseinheit gleichzeitig anwesend sein. Daneben sind kurzfristige terminbedingte Unerreichbarkeiten (bspw. während der Mittagspause) selbstverständlich immanent – bei Verfügbarkeit hat aber eine anschließende Rückkontaktaufnahme zu erfolgen.
Zentral sind im Grundsatz folgende Funktionszeiten vorgegeben: Mo-Do 09:30-15:30 Uhr; Fr 09:30-13:00 Uhr. Über organisationsbereichsbezogene Abweichungen wird Sie Ihre Führungskraft gegebenenfalls informieren.
Besprechen und vereinbaren Sie dies innerhalb Ihres Teams und/oder mit Ihrer Führungskraft.
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- Unterschreitungen (=Minusstunden) des Arbeitszeitkontos sind bis maximal 20 Stunden bei Vollzeitbeschäftigung zulässig. Eine Überschreitung (=Plusstunden) darf bei Vollbeschäftigung maximal 60 Stunden betragen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt eine jeweils anteilige Anpassung (bei 50 %- Beschäftigung bspw. max. 10 Minusstunden oder 30 Plusstunden).
- Mindestens müssen folgende Pausen eingelegt werden:
- Arbeitszeit < 6 Stunden – keine Pause erforderlich
- Arbeitszeit > 6 Stunden – mindestens 30 min Pause
- Arbeitszeit > 9 Stunden – mindestens 45 min Pause
- Im Bedarfsfall ist eine Arbeitszeit bis zu 10 Stunden zulässig – dies sollte aber der Ausnahmefall darstellen. Mehr als 10 Stunden dürfen Sie – gerade auch im eigenen Interesse – nicht arbeiten.
- Zwischen den verschiedenen Arbeitstagen muss eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden liegen. Sofern also am Vortag bis 20 Uhr gearbeitet wird, kann nicht bereits um 6 Uhr begonnen werden, sondern frühestens um 7 Uhr.