Sozialbeitrag für FernUni-Studierende ab Wintersemester 2025/26

Ab dem Wintersemester 2025/26 zahlen FernUni-Studierende erstmals einen Sozialbeitrag an das Studierendenwerk Dortmund.


Ab dem Wintersemester 2025/26 zahlen auch Studierende der FernUniversität in Hagen einen Sozialbeitrag in Höhe von 16 Euro pro Semester. Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Dortmund hat dies am 21. März 2025 beschlossen.

Die FernUniversität zieht den Betrag ein und leitet ihn vollständig an das Studierendenwerk Dortmund weiter. Sie selbst war an der Entscheidung nicht beteiligt und profitiert nicht von den Beiträgen. Der entsprechende Gebührenbescheid wird im Dezember 2025 versendet.

Rechtsgrundlage ist das Studierendenwerksgesetz Nordrhein-Westfalen, das auch die FernUniversität der Zuständigkeit des Studierendenwerks Dortmund zuweist. Ziel des Beitrags ist es, Verwaltungskosten sowie soziale und kulturelle Angebote solidarisch von allen Studierenden im Zuständigkeitsbereich zu finanzieren.

Auch Fernstudierende können zahlreiche Angebote des Studierendenwerks nutzen – viele davon mittlerweile auch digital, etwa psychologische Beratung, Sozial- und Finanzberatung, Notfallhilfen sowie kulturelle Veranstaltungen.

Weitere Informationen: fernuni.de/sozialbeitrag