Gastprofessor stärkt Forschung und Lehre zum koreanischen Recht
Der koreanische Zivilrechtswissenschaftler Prof. Dr. Byung-Jun Lee von der Korea University bereichert bis Januar 2027 Forschung und Lehre an der FernUniversität.
Foto: FernUniversität
Der renommierte koreanische Zivilrechtswissenschaftler Prof. Dr. Byung-Jun Lee von der Korea University bereichert bis Januar 2027 Forschung und Lehre im Bereich des koreanischen Rechts an der FernUniversität in Hagen.
Ermöglicht wird die Gastprofessur durch die Fördermaßnahme „Freiraum Forschung für Neuberufene“. Julius Weitzdörfer, Juniorprofessor für Ostasiatisches Recht, warb hierfür einen fünfstelligen Förderbetrag ein. „Für uns ist das eine besondere Auszeichnung. Zum ersten Mal wurde das Stipendium an ein Mitglied der Juristischen Fakultät vergeben“, freut er sich über die Bewilligung. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Internen Forschungsförderprogramms sowie des Internationalisierungsfonds der FernUniversität.
Internationale Expertise am Campus Leipzig
Seit Jahresbeginn ist Prof. Lee nun an der FernUniversität tätig. „Im Campuszentrum Leipzig, wo wir regelmäßig zusammenarbeiten, habe ich mich schnell eingelebt und bereits meine Antrittsvorlesung gehalten“, berichtet der Gastwissenschaftler. Aufgrund seines Aufenthalts als Kind in Deutschland bis zur 6. Klasse und Promotion in Tübingen mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes verfügt er über ausgezeichnete Deutschkenntnisse.
In seinem Vortrag analysierte Prof. Lee vergleichend die rechtlichen Reaktionen auf Vertragsprobleme im Zuge der Corona-Pandemie in Korea und Deutschland. Dabei arbeitete er Unterschiede und Gemeinsamkeiten heraus und leitete sowohl rechtliche als auch praxisrelevante Schlussfolgerungen ab. In einer zweiten Vorlesung stellte er die aktuelle Reform zum koreanischen Vertragsrecht vor, an der er als Kommisionsmitglied selbst maßgeblich beteiligt war.
„Korea, Japan und Taiwan haben als Rechtsordnungen viel gemeinsam mit Deutschland. “Julius Weitzdörfer, Juniorprofessor für Ostasiatisches Recht
Neben seinen Gastvorträgen wird sich Prof. Lee noch bis Januar 2027 intensiv in Seminaren engagieren und darüber hinaus mit Julius Weitzdörfer bei einem Publikationsprojekt kooperieren. Geplant ist die Herausgabe eines dreibändigen Gesamtwerks, das die Rechtsordnungen Japans, Koreas und Taiwans erstmals systematisch darstellt und damit einen wichtigen Beitrag zur rechtsvergleichenden Forschung in Ostasien leisten soll.
Erfolgreicher Start des Weiterbildungsstudiums
Auch die Studierenden profitieren unmittelbar von der internationalen Expertise. Zum Wintersemester 2025/26 startete erstmals das weiterbildende Studium „Grundlagen des Koreanischen Rechts“ mit mehr als 20 Teilnehmenden. Die ersten Leistungsnachweise wurden bereits erfolgreich absolviert. Einschreibungen sind weiterhin möglich.
Mit der Gastprofessur setzt die FernUniversität in Hagen ein deutliches Zeichen für die Internationalisierung der Rechtswissenschaft und stärkt zugleich ihre Kompetenz im ostasiatischen Recht nachhaltig.
- Juniorprofessur für Ostasiatisches Recht | mehr
- Weiterbildung „Grundlagen des Koreanische Rechts“ | mehr
Das könnte Sie noch interessieren
Foto: privat
Foto: Tenebroso - stock.adobe.com / FernUniversität
Foto: FernUniversität