FAQ zu den Corona-Rahmenbedingungen

Stand: 29. April 2022

Homeoffice

  • Das Arbeiten in Präsenz ist wieder der Regelfall. Für Telearbeit und Homeoffice gelten die „vorpandemischen“ Regeln. Das heißt: Nicht-wissenschaftlich Beschäftigte können dann in Telearbeit arbeiten, wenn sie das nach der entsprechenden Dienstvereinbarung beantragt haben und die/der Vorgesetzte es genehmigt hat. Beschäftigte aus dem wissenschaftlichen Bereich können Homeofficeregelungen individuell mit ihren jeweiligen Vorgesetzten abstimmen.

  • Beschäftigte können beim Vorgesetzten bis zu 20 Tage Homeoffice im Jahr beantragen. Die FernUniversität bittet die Vorgesetzten darum, dies besonders bei Beschäftigten mit Kindern großzügig zu handhaben.

    Weitere Informationen zur

    • Fortführung des Entschädigungsanspruchs für Eltern während der Kinderbetreuung
    • Ausdehnung der Sonderregeln zum Kinderkrankengeld
    • Pflege unter Coronabedingungen: kurzzeitige Arbeitsverhinderung 20 statt 10 Arbeitstage, vereinfachter Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld etc.

    finden Sie auf der Webseite des FamilienService unter A-Z, Stichwort: Corona

    Grundsätzliche Ansprüche, die immer gelten:

    • Elternzeit
    • Flexibilisierung der Arbeitszeiten
    • Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung

    Mehr dazu haben wir auf der Webseite des FamilienService unter dem Stichwort Flexible Arbeitszeitregelungen – Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung erläutert.

  • Auch Dienstbesprechungen, Gremiensitzungen, Bewerbungsgespräche etc. können wieder in Präsenz stattfinden und müssen dafür nun nicht mehr zwingend „betriebsnotwendig“ sein. Gerade lange Besprechungen mit vielen Anwesenden sollten aber weiterhin die Ausnahme bleiben.

Maskenpflicht/Bürobelegung

  • Es wird empfohlen, außerhalb des eigenen Büros eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen, auch bei Lehrveranstaltungen, öffentlichen Veranstaltungen und Dienstbesprechungen. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

  • Die Nutzung von Doppelbüros (zwei Personen gleichzeitig) ist nach Durchführung der dreiseitigen Corona-Gefährdungsbeurteilung wieder möglich: https://e.feu.de/gbu-corona. Bei Bedarf unterstützt die Stabsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Ausfüllen der Gefährdungsbeurteilung.