Prüfungen

Klausuren

Wann kann ich mich zur Klausur anmelden?

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Die Anmeldung zu den Prüfungsklausuren erfolgt im Wintersemester vom 01.12. bis zum 15. 01. und im Sommersemester vom 01.06 bis zum 15.07.

Wie melde ich mich für eine Klausur an?

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Die Anmeldung zu den Prüfungsklausuren erfolgt online über das Prüfungsportal der Fernuniversität. Die Prüfungsklausuren finden Sie im Abschnitt Fakultät für Mathematik und Informatik. Folgen Sie dann nach dem Login dem ersten Menüpunkt „Anmeldung / Abmeldung zu den Fachprüfungen“.

Wie erfahre ich, ob zur Klausurzulassung verpflichtende Einsendeaufgaben bestanden sein müssen?

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Hinweise finden Sie im jeweiligen Kursanschreiben sowie in den Prüfungsinformationen Nr. 1 und Prüfungsinformationen Nr. 2.

Das Ergebnis meiner Einsendearbeiten liegt noch nicht vor. Bis wann muss ich mich zur Klausur anmelden bzw. gibt es eine Fristverlängerung für die Klausuranmeldung?

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Nein, melden Sie sich bitte unbedingt fristgerecht zur Klausur an, auch wenn das Vorliegen der Klausurteilnahmevoraussetzung von dem erfolgreichen Bestehen noch ausstehender unkorrigierter Einsendearbeiten abhängt. Sollten Sie wider Erwarten die nötigen Einsendearbeiten nicht bestanden haben, ist eine Abmeldung vorzunehmen.

Studierende, die die Ergebnisse ihrer Einsendearbeiten erst abwarten und damit die Anmeldefrist zu den Klausuren verpassen, werden nicht nachträglich zugelassen.

Kann ich mich nach Ablauf der Anmeldefrist noch nachträglich anmelden?

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Nein, eine verspätete Anmeldung ist - unabhängig von den Gründen einer Fristversäumnis - aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich.

Wo können Klausuren abgelegt werden?

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Am Ende des Semesters findet eine Klausurphase statt. Die Klausuren finden an verschiedenen Klausurorten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn statt.

Informationen zu Prüfungsorten und Prüfungsterminen des aktuellen Semesters finden Sie im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2 und unter Modulabschlussprüfungen.

Kann ich den Klausurort nach der Anmeldung noch ändern?

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Bis zur Schließung des Anmeldefensters (15.01. bzw. 15.07.) ist ein Wechsel des angegebenen Klausurortes über das Anmeldefenster jederzeit möglich (Abmelden und erneutes Anmelden mit geändertem Klausurort). Danach ist ein Wechsel des Klausurortes noch bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin und nur über das Prüfungsamt möglich. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Funktion auf der Anmeldeseite.

Wo finde ich die Adresse des Klausurortes bzw. des Hörsaals?

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Die Klausurortadressen/Klausurräume der Fakultät für Mathematik und Informatik finden Sie unter Modulabschlussprüfungen.

Was muss ich der Klausuraufsicht während der Klausur vorlegen bzw. wie weise ich mich aus?

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Für die Identitätskontrolle bringen Sie zu jeder Klausur Ihren Personalausweis (ersatzweise Reisepass oder Führerschein), Ihren Studienausweis und Ihre Anmeldebestätigung mit. Studierende ohne gültigen amtlichen Lichtbildausweis werden von einer Klausurteilnahme ausgeschlossen.

Wie erfahre ich, welche Hilfsmittel für die Klausur zugelassen sind?

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Informationen zu den zugelassenen Hilfsmitteln sind den Prüfungsinformationen Nr. 2 zu entnehmen. Es dürfen nur die angekündigten zugelassenen Hilfsmittel mitgeführt und verwendet werden. Die Verwendung anderer als in diesem Heft genannter Hilfsmittel wird als Täuschungsversuch gewertet. Die Klausur wird in diesen Fällen mit der Note 5,0 „nicht ausreichend“ bewertet.

Können Klausuren grundsätzlich auch im Ausland ablegt werden?

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Studierende mit einem dauerhaften Wohnsitz im nichtangrenzenden Ausland haben Gelegenheit, die Klausuren unter Aufsicht in einem Goethe-Institut, einer deutschen Auslandsvertretung oder einer Deutschen Schule abzulegen, wenn diese Einrichtung die Betreuung ermöglichen kann. Die Betreuung und die Beaufsichtigung müssen vor der Klausuranmeldung detailliert geklärt sein. Die Einwilligung über die Betreuung durch eine der in Frage kommenden Institutionen muss gegenüber dem Prüfungsamt schriftlich nachgewiesen werden. Erst dann ist die Klausuranmeldung möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudieren/pruefung_ausland.shtml

Ich möchte eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen. Kann ich mich einfach anmelden?

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Sonderfallregelungen können von den folgenden Studierendengruppen bei Vorlage entsprechender Nachweise beantragt und in Anspruch genommen werden:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtanrainenden Ausland,
  • Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind,
  • schwangere Studierende und Studierende mit Kind unter einem Jahr.

In allen o.g. Fällen sind die nötigen Absprachen mit den Institutionen frühzeitig von Seiten der Studierenden zu treffen. In jedem Fall muss die Aufsicht über die gesamte Prüfungsdauer gewährleistet sein. Dem Prüfungsamt sind mit der Anmeldung Ansprech- und Aufsichtspersonen inklusive Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adressen mitzuteilen.

Das Anmeldeverfahren in Sonderfällen unterliegt erweiterten Regularien. Studierende, für die der vorangehende Abschnitt zu Prüfungsklausuren in Sonderfällen zutrifft, müssen neben der fristgerechten Online-Anmeldung auch das Anmeldeformular SPK für das erweiterte Anmeldeverfahren auf dem Postweg nutzen.

Sofern dem Prüfungsamt entsprechende Nachweise (Atteste, Geburtsurkunde, Visum, etc.) noch nicht vorliegen, sind diese im Original oder in beglaubigter Kopie auf dem Postweg vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs bis zu acht Wochen dauern kann.

Warten Sie in diesem Falle nicht den Anmeldeschluss ab. Das erweiterte Anmeldeverfahren muss bis zum Ende der Anmeldefrist abgeschlossen sein.

Wie erfahre ich das Klausurergebnis?

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Sobald die Ergebnisse einzelner Klausuren vorliegen, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Form eines Notenbescheids per Post. Das Ergebnis kann zudem im Prüfungsportal eingesehen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Klausurergebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind.

Kann ich in meine Klausur Einsicht nehmen?

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Als Service für ihre Studierenden bietet die FernUniversität in Hagen die Möglichkeit der elektronischen Klausurbereitstellung.

Bei Präsenz-Klausuren wird Ihnen nach Abschluss der Korrektur automatisch eine elektronische Kopie Ihrer Klausurbearbeitung über das Online-Übungssystem bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Klausurbearbeitung bereitgestellt wurde.

Bei Online-Klausuren erfolgt die Einsichtnahme direkt in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen oder dem Online-Übungssystem. Sie finden Ihre Klausurbearbeitung in Moodle-Prüfungen im Abschnitt „Klausur“ und im Online-Übungssystem im Abschnitt „Einsendungen/Korrekturen“.

Ich habe die Antragsfrist zur Einsichtnahme in die Klausur verpasst. Was kann ich tun, um doch noch Einsicht nehmen zu können?

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In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen schriftlichen Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Die Einsichtnahme erfolgt nach Terminabsprache mit dem Prüfungsamt in Hagen.

Mündliche Prüfungen

Wann muss ich mich zu einer mündlichen Prüfung anmelden?

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Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen kann das ganze Jahr über erfolgen, sobald die Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Prüfung erfüllt sind. Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Hagen statt.

Wie melde ich mich zu einer mündlichen Prüfung an?

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Sie klären telefonisch oder per E-Mail mit der gewünschten Prüferin bzw. dem gewünschten Prüfer einen Termin ab und tragen diesen auf dem Formular „Anlage MP” bzw. „Anlage MVP” für eine Videoprüfung@home ein. Das Anmeldeformular adressieren und schicken Sie dann direkt an die jeweilige Prüferin bzw. den jeweiligen Prüfer. Die Kontaktdaten der Prüferinnen und Prüfer (Telefonnummer und Anschrift) können Sie dem Abschnitt „Prüferinnen und Prüfer“ in den Prüfungsinformationen Nr. 1 entnehmen.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Anmeldeformular spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin der Prüferin bzw. dem Prüfer vollständig ausgefüllt vorliegt. Insbesondere ist bei Anmeldungen zu zwei oder mehreren Modulprüfungen bei derselben Prüferin bzw. beim selben Prüfer oder am selben Prüfungstag jeweils ein eigenes Formular pro Modulprüfung zu verwenden.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise in den Prüfungsinformationen Nr. 1.

Sie erhalten nach Eingang des Anmeldeformulars beim Prüfungsamt eine offizielle Bestätigung des Prüfungstermins. Dieser Prüfungstermin ist verbindlich.

Muss ich für die Teilnahme an einer mündlichen Prüfung nach Hagen kommen?

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Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Hagen statt. Für Studierende in besonderen Lebenslagen besteht bei Einverständnis der Prüferin bzw. des Prüfers und Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen ggf. die Möglichkeit, mündliche Prüfungen als Videokonferenz durchzuführen. Bei anderen Studierenden wird das Vorliegen triftiger Gründe erwartet.

Ich möchte eine Sonderfallregelung in Anspruch nehmen. Kann ich mich einfach anmelden?

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Sonderfallregelungen können von den folgenden Studierendengruppen bei Vorlage entsprechender Nachweise beantragt und in Anspruch genommen werden:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtangrenzenden Ausland,
  • Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind,
  • schwangere Studierende und Studierende mit Kind unter einem Jahr.

Studierende, die unter eine der oben genannten Gruppen fallen, können mündliche Prüfungen unter genehmigten Sonderfallbedingungen abgelegen. Beachten Sie bitte, dass zur Sonderfallregelung im Vorfeld begründende Unterlagen (entsprechende Nachweise, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung (Attest), Geburtsurkunde, Visum, etc.) im Prüfungsamt im Original oder beglaubigter Kopie vorliegen und vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt worden sein müssen.

Sprechen Sie die Prüfungsmodalitäten direkt mit der jeweiligen Prüferin/dem jeweiligen Prüfer bei der Terminvereinbarung ab. Die Rückseite des jeweiligen Anmeldeformulars ist von den jeweiligen Ansprech- und/oder Aufsichtspersonen auszufüllen; es sind Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adressen mitzuteilen sowie die Beaufsichtigung über die gesamte Prüfungsdauer zu versichern.

Abmeldung von Prüfungen

Bis wann kann ich mich wieder abmelden?

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Von einer angemeldeten mündlichen oder schriftlichen Prüfung können Sie sich bis einen Tag vor dem Prüfungstermin (ohne Angabe von Gründen) abmelden.

Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung hat sowohl direkt bei der Prüferin/dem Prüfer als auch beim Prüfungsamt (per E-Mail oder schriftlich) zu erfolgen.

Die Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ist online über das Prüfungsportal vorzunehmen. Bei einer Abmeldung innerhalb der letzten 14 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin, wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR auf Grundlage der Gebührenordnung der FernUniversität in Hagen erhoben. Diese Kostenpauschale deckt die bereits eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen der Prüfungsorganisation ab. Hierzu gehören die Anmietung von Räumen, die Verpflichtung und Honorierung von Aufsichtspersonal sowie der Druck und Transport der Klausuraufgaben, die einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern.

Abmeldungen von Sonderfallklausuren sind online über das Prüfungsprotal vorzunehmen. Informieren Sie zusätzlich die Aufsichtsperson bzw. Ansprechperson in der jeweiligen Institution und das Prüfungsamt rechtzeitig per E-Mail über die Abmeldung.

Nach erfolgreicher Anmeldung zu einem (Pro-)Seminar oder Praktikum muss eine Abmeldung bis spätestens am letzten Tag des ersten Monats im Veranstaltungssemester durch eine schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt erfolgen.

Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie sich zu der betroffenen Prüfung nicht angemeldet.

Was ist, wenn ich am Prüfungstag erkrankt oder verhindert bin?

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Bei einem Rücktritt am Tag der Prüfung oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte, zu einem späteren Termin oder rückwirkend ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (BPU) vorzulegen.

Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

Sollten Sie sich nicht von der Prüfung abgemeldet haben oder nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, gilt die Prüfung wegen Nichterscheinens als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.

Zusätzlich wird bei schriftlichen Prüfungen (Klausur) eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder ein Attest für einen begründeten Rücktritt aus?

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Nein. Das Prüfungsamt benötigt die von uns zur Verfügung gestellte und vom Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (BPU). Die Bescheinigung finden Sie im Downloadbereich unserer Fakultät. Drucken Sie diese Bescheinigung aus und legen Sie sie Ihrem Arzt vor.

Die ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte unverzüglich – spätestens drei Tage nach dem Klausurtermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) per Post an das Prüfungsamt. Verspätet eingereichte, zu einem späteren Termin oder rückwirkend ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.

Notenbescheid und Widerspruch

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis einer Prüfungsleistung nicht einverstanden bin?

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In jedem Fall sollte zunächst ein Gespräch zur Klärung mit der verantwortlichen Prüferin bzw. dem verantwortlichen Prüfer geführt werden. Lassen Sie zur Klärung des Sachverhalts der verantwortlichen Prüferin bzw. dem verantwortlichen Prüfer Ihre Anfrage sowie Ihre Klausurbearbeitung vorab per E-Mail zukommen. Sollten dennoch Unstimmigkeiten verbleiben, besteht die Möglichkeit, formal Widerspruch einzulegen.

Wie lege ich einen formalen Widerspruch gegen einen Notenbescheid ein?

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Ein Widerspruch kann innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder als Anhang per E-Mail im Prüfungsamt eingereicht werden. Im Schreiben müssen Name, Matrikelnummer und die Modulnummer angeführt werden. Des Weiteren sollte der Widerspruch punktuell und substantiiert begründet werden. In jedem Fall ist das Widerspruchschreiben mit Unterschrift einzureichen. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.

Ich kann meinen Widerspruch noch nicht begründen, aber die Widerspruchsfrist läuft bald ab. Was kann ich tun?

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In diesem Fall können Sie den Widerspruch zur Fristwahrung zunächst ohne eine Begründung einlegen. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Fristsetzung (in der Regel 14 Tage) zur Nachreichung der Begründung.

Was mache ich, wenn mein Anliegen nach Einleitung des Widerspruchsverfahrens geklärt werden konnte?

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In diesem Fall müssen Sie Ihren Widerspruch schriftlich zurückziehen.

mathinf.webteam | 05.10.2023