Übergangsbestimmungen

Die Übergangsbestimmungen gemäß § 24 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik vom 01. Oktober 2019 sollen Studierenden im genannten Umfang einen angemessenen Bestandsschutz gewähren und unter den genannten Voraussetzungen noch einen Studienabschluss nach der Studienstruktur gemäß der Prüfungsordnung 2003, Stand 01.10.2018, ermöglichen.

Die Fassung der Prüfungsordnung 2003, Stand 01.10.2018 sowie Belegempfehlungen und Modulkataloge gemäß dieser Prüfungsordnung finden Sie im folgenden Kasten.

Downloads

Studiengangsleitfaden (bis SS 2019)

Prüfungsordnung (bis SS 2019)

Übernahme von Leistungsnachweisen als Prüfungsleistungen

Modulhandbuch (bis SS 2019)

Übersicht über die Studienstrukturen und Katalogzuordnungen (bis SS 2019)

mathinf.webteam | 12.08.2021