Aktuelles
Geplante Reform des Studiengangs Master of Laws (LL.M.)
[15.08.2025]Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat eine umfassende Reform des Studiengangs Master of Laws beschlossen, die am 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll. Hiermit möchten wir frühzeitig über die Pläne informieren.
Erstens: Die folgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sowohl die beteiligte Akkreditierungsagentur als auch der Akkreditierungsrat im Rahmen eines bereits eingeleiteten Reakkreditierungsverfahrens der geplanten Reform zustimmen. |
Zweitens: Studierende, die vor dem 1. Oktober 2026 in den Studiengang eingeschrieben waren (und ununterbrochen eingeschrieben sind) genießen Vertrauensschutz. Sie werden ihr Studium bis zum 31. März 2029 (Ende des Wintersemesters 2028/2029) abschließen können. Alternativ können sie zum 1. Oktober 2026 in den reformierten Master of Laws wechseln. |
Der Hintergrund der Reform
Vor einigen Semestern hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät den Umfang des Studiengangs Bachelor of Laws (LL.B.) von 210 ECTS-Punkte auf 180 ECTS-Punkte geändert. Die Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge sehen vor, dass für einen Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangegangenen (Bachelor-)Studiums 300 ECTS-Punkte verlangt werden. Aus diesem Grund wird das Curriculum des Hagener LL.M.-Studiengangs von 90 auf zukünftig 120 ECTS-Punkte angehoben.
Gleichzeitig hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber den sogenannten integrierten Bachelor of Laws eingeführt, den Studierende im Rahmen des Studiums Rechtswissenschaft mit dem Ziel Erste Prüfung (EJP) erlangen können. Der integrierte Bachelor umfasst in Nordrhein-Westfalen 210 ECTS-Punkte. Auch diesen Studierenden soll der Hagener Master of Laws zur Verfügung stehen, um die vorgesehenen 300 ECTS-Punkte zu erreichen. Aus diesem Grund ist eine 90-ECTS-Variante des zukünftigen Curriculums geplant. Dasselbe gilt natürlich auch für Hagener LL.B.-Studierende, die noch die frühere 210-ECTS-Variante abgeschlossen haben.
Der Studiengang Master of Laws, der in Hagen seit über 20 Jahren angeboten wird, wird damit auch weiterhin solchen Absolventinnen und Absolventen zur Verfügung stehen, die einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (insbesondere Bachelorabschluss) erlangt haben und eine Weiterqualifizierung auf universitärem Niveau suchen (Niveaustufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)).
Die geplanten Änderungen
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Ausweitung des Workloads des LL.M.-Studiengangs von 90 auf 120 ECTS-Punkte.
- Strukturierung in einen Pflichtbereich mit sechs Modulen mit jeweils 10 ECTS-Punkten, einen Wahlbereich mit drei Modulen mit jeweils 10 ECTS-Punkten sowie Anhebung des Workloads der Masterarbeit auf 25 ECTS-Punkte mit verpflichtender Verteidigung der Arbeit (in Präsenz oder online), welche mit 5 ECTS-Punkten bewertet wird.
- Studierende, die einen LL.B.-Abschluss (grundständig oder integriert) haben, der 210 ECTS-Punkte umfasst, können den LL.M. ohne den vorgesehenen Wahlbereich abschließen und kommen somit auf 90-ECTS-Punkte. Die Wahlmodule können in diesem Fall freiwillig absolviert werden.
- Studierende, die sich bis einschließlich Sommersemester 2026 mit einem LL.B.-Abschluss (grundständig oder integriert), der 180 ECTS-Punkte umfasst, in den Hagener LL.M.-Studiengang eingeschrieben haben und zur Zulassung 30 ECTS-Punkte nachgeholt haben (§ 4 Abs. 1 lit. e) der Prüfungsordnung), können diese 30 ECTS-Punkte bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung als Wahlmodule einsetzen und erhalten so einen Mastergrad mit 120 ECTS-Punkten.
- Die Modulinhalte werden modernisiert und teilweise ausgetauscht. Bei entsprechender inhaltlicher Übereinstimmung können nach einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung die entsprechenden Module weiterverwendet werden. Das gilt insbesondere für die Module Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, die Summer Schools und andere internationale Module sowie die Wahlmodule, die weiterhin Teil des zukünftigen Curriculums sein werden.
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1. Semester (MM 1, MM 2 und MM 3) - 55305 - Rechtsgeschichte (10 ECTS)
- 55306 - Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (10 ECTS)
- 55321 - Recht in der digitalen Transformation I – E-Government (10 ECTS)
2. Semester (MM 4; MM 5 und MW 6) - 55322 - Recht in der digitalen Transformation II – Digitaler Rechtsverkehr (10 ECTS)
- 55323 - Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung: Leading Cases - aktuelle Fälle und Klassiker der Rechtsprechung in Deutschland und Europa (10 ECTS)
Bereich Internationale Rechtsbeziehungen – nach Wahl eines der folgenden Module (10 ECTS):
- 55317 - Intensive Course Moot Court Private Law / Public International Law (Studienfahrt)
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55216 - Einführung in das Türkische Recht (Studienfahrt)
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55314 - Intensive Course European Law (Studienfahrt)
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55218 - Public International Law
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55311 - Einführung in das Japanische Recht
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55222 - Derecho Español
3. Semester (MW 5; MW 6 und MW 7) - Wahlmodul I (10 ECTS)
- Wahlmodul II (10 ECTS)
- Wahlmodul III (10 ECTS)
4. Semester (MM 8 und MM 9) - Masterarbeit (25 ECTS)
- Kolloquium (5 ECTS)
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Rechtswissenschaftliche Wahlmodule für MW 5, MW 6 und MW 7: div. Unter Nr. 5 nicht gewählte Module 55317, 55216, 55314, 55218, 55311, 55222 können als Wahlmodule gewählt werden 55312 Recht der Geschlechtergleichstellung und Genderkompetenz 55324 Wirtschaftsstrafrecht und Strafverfahrensrecht 55525 Theoretische und historische Grundlagen des Strafrechts sowie Kriminologie 55213 Datenschutzrecht 55526 Allgemeine Staatslehre 55527 Öffentliches Umweltrecht und Einzelfragen des Biodiversitätsrechts 55528 Öffentliches Wirtschaftsrecht 55531 Wettbewerbs- und Kartellrecht 55532 Kapitalgesellschaftsrecht 55536 Immaterialgüterrecht 55537 Internationales und supranationales Verfahrensrecht der gewerblichen Schutzrechte 55539 Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen 55540 Kollektives Arbeitsrecht II / Europäisches Arbeitsrecht / Arbeitsvertragsgestaltung 55545 Dogmengeschichte 55551 Vertiefung Internationales Privat- und Prozessrecht 55552 US-American Private and Procedural Law 55553 Einführung in die Rechtsvergleichung und Internationales Einheitsrecht Zudem können im Wahlbereich auch rechtswissenschaftliche Studienleistungen im Ausland erbracht werden, so diese dem Niveau 7 (Masterniveau) des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. Der vorhergehende Abschluss eines Learning Agreements mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der aufnehmenden Hochschule wird empfohlen.
Wirtschaftswissenschaftliche Wahlmodule für MW 5, MW 6 und MW 7: 32521 Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle 32591 Konzerncontrolling 32651 Betriebliche Steuerplanung 32671 Zukunftsweisende Führung 32781 Rechnungslegung 32841 Wirtschaftsprüfung
Im Zuge der Reform ergeben sich vier verschiedene Konstellationen, die Ihre Einschreibung zum Wintersemester 2026/2027 betreffen können:
Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, können einen mit 180 ECTS-Punkten bewerteten Abschluss als Bachelor of Laws vorweisen (grundständig oder integriert) und schreiben sich zum 1.10.2026 in den LL.M. ein:
- Sie studieren regulär den LL.M.-Studiengang mit 120 ECTS-Punkten.
Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, können einen mit 210 ECTS-Punkten bewerteten Bachelorabschluss vorweisen (grundständig oder integriert) und schreiben sich zum 1.10.2026 in den LL.M. ein:
- Sie studieren regulär den LL.M.-Studiengang mit 90 ECTS-Punkten ohne den Wahlbereich.
Sie haben sich als Absolventin oder Absolvent eines Bachelorstudiengangs mit 210 ECTS-Punkten (grundständig oder integriert) bis einschließlich Sommersemester 2026 in den Hagener LL.M.-Studiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben
- Sie können das Studienprogramm noch bis zum Ende des Wintersemesters 2028/2029 nach den alten, zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung und dem bis Sommersemester 2026 geltenden Curriculum abschließen. Sie können alternativ zum 1. Oktober 2026 in den reformierten Masterstudiengang unter Geltung der geänderten Prüfungsordnung wechseln und diesen mit 90 ECTS-Punkten (ohne Wahlbereich) abschließen.
Sie haben sich als Absolventin oder Absolvent eines Bachelorstudiengangs mit 180 ECTS-Punkten bis einschließlich Sommersemester 2026 in den Hagener LL.M.-Studiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben und haben die notwendigen zusätzlichen 30 ECTS-Punkte erbracht oder erbringen diese noch:
- Sie können das Studienprogramm noch bis zum Ende des Wintersemesters 2028/2029 nach den alten, zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung und dem bis Sommersemester 2026 geltenden Curriculum abschließen. Sie können alternativ zum 1. Oktober 2026 in den reformierten Masterstudiengang unter Geltung der geänderten Prüfungsordnung wechseln und diesen mit 120 ECTS-Punkten (mit Ihren zusätzlichen 30 ECTS-Punkten im Wahlbereich) abschließen.
Der zeitliche Ablauf
Der Fakultätsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat im Dezember 2024 das erforderliche Reakkreditierungsverfahren eingeleitet. Im Juli 2025 wurden der beteiligten Akkreditierungsagentur die erforderlichen Unterlagen übergeben. Es folgen nun eine Begehung sowie eine Begutachtung zuerst durch die Agentur. Nach deren positiven Votum wird anschließend der Rat befasst. Mit einer endgültigen Entscheidung ist Mitte des Jahres 2026 zu rechnen.
Eine Einschreibung bzw. ein Wechsel in den reformierten Master of Laws soll ab 1. Juni 2026 möglich sein. Start des reformierten Master of Laws wird der 1. Oktober 2026 sein.
Die Fachstudienberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät plant zeitnah eine Online-Informationsveranstaltung, in der die Details der Reform erklärt werden und die Studierenden Fragen stellen können. Über den konkreten Termin werden wir Sie informieren. Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und anschließend zur Verfügung gestellt.