Schwerpunktbereichsprüfung

Allgemeines


Die Schwerpunktbereichsprüfung ist der universitäre Teil des Examens (also der Ersten Juristischen Prüfung) und bildet (in der Regel) den Abschluss der universitären juristischen Ausbildung.

Aktuell bietet die rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität folgende sechs Schwerpunktbereiche an:

Wie wähle ich einen Schwerpunktbereich?

Sehr simpel und einfach: ganz nach dem eigenen Interesse!

Verbindlich auf einen Schwerpunktbereich legen Sie sich in dem Moment fest, sobald Ihnen die Anmeldung zu einer Teilprüfung vom Prüfungsamt/System verbindlich bestätigt worden ist (§ 25 Abs. 2 S. 1 PrüfO EJP).

Möglicher Ablauf des Schwerpunktbereichs

Im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung werden vier Prüfungsleistungen absolviert. Studierende belegen zwei Module des Wunschschwerpunkts, bearbeiten diese und schreiben dort eine vierstündige Klausur.

Im Seminar bearbeiten Sie ein zugewiesenes Thema selbstständig unter Verwendung einschlägiger Fachliteratur und erlernen dabei die wissenschaftliche Darstellung Ihrer Ergebnisse. Neben der schriftlichen Ausarbeitung ist auch eine mündliche Präsentation Bestandteil des Abschlussseminars. Hierbei zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, eine rechtswissenschaftliche Fragestellung prägnant und fundiert darzustellen.

Beachten Sie: Die Reihenfolge der einzelnen Prüfungsleistungen in der Schwerpunktbereichsprüfung ist nicht verbindlich festgelegt. Vielmehr können Sie individuell entscheiden, in welchem Semester Sie jede einzelne Prüfungsleistung ablegen. Die schriftliche und mündliche Leistung im Seminar kann nur zusammen in einem Semester ablegt werden. Eine Aufspaltung auf mehrere Semester ist nicht möglich.

Nachfolgend sehen Sie, wie ein Verlaufsplan im Schwerpunktbereich aussehen könnte:

Schwerpunktbereich
1. Semester Vollzeit
Schwerpunktseminar
Modul Nr. 1
Modul Nr. 2

Schwerpunktbereich
1. Semester Teilzeit 2. Semester Teilzeit
Schwerpunktseminar Modul Nr. 1
Modul Nr. 2

Zulassung und Anmeldung


Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. eingeschrieben im Studiengang zur „Ersten Juristischen Prüfung“ an der FernUniversität in Hagen und
  2. erfolgreich eine Zwischenprüfung an der FernUniversität in Hagen oder an einer anderen deutschen juristischen Fakultät absolviert

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Plattform WebRegIS möglich.

Anmeldefristen

Die Anmeldung erfolgt semesterversetzt:

  • im Januar → für ein Seminar im Sommersemester

  • im Juli → für ein Seminar im Wintersemester

Die genauen Anmeldefristen für das jeweilige Semester finden Sie in Moodle

Eine Anmeldung zu Abschlussseminaren außerhalb dieser Fristen ist nicht möglich.

Seminarthemen

Die konkreten Seminarthemen für das jeweilige Semester werden frühzeitig über Moodle bekannt gegeben.

Veröffentlichungstermine:

  • 15. Dezember → Themen für das Sommersemester
  • 15. Juni → Themen für das Wintersemester
 

Notenzusammensetzung


Abbildung: FernUniversität
Im Schwerpunktbereich absolvieren Studierende drei Prüfungsleistungen. Im Schwerpunktseminar wird eine Seminararbeit angefertigt, welche anschließend mündlich verteidigt wird. Beide Prüfungsteile machen je 25% der Schwerpunktbereichsnote aus. Weiterhin müssen Studierende zwei Module mit je 10 ECTS bearbeiten und mit je einer Klausur abschließen. Beide Klausuren gehen mit je 25% in die Schwerpunktbereichsnote ein.
 

Schwerpunktbereiche im Detail

Die Seminararbeit

Im Schwerpunktseminar erstellen Sie eine häusliche Arbeit zu einem vorgegebenen Thema. Sie soll zwischen 30.000 und 40.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten (15 bzw. 20 Seiten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis umfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Im Anschluss gilt es die Seminararbeit mündlich zu verteidigen. Die mündliche Leistung setzt sich aus einem Vortrag von ca. 15 bis 20 Minuten Dauer und einer anschließenden Diskussion von weiteren ca. 15 bis 30 Minuten Dauer zusammen.

Nach der Seminarvergabe durch das Prüfungsamt werden Sie informiert, ob und welchem Seminar Sie zugeteilt wurden. Anschließend nimmt der jeweilige Lehrstuhl Kontakt mit Ihnen auf, erläutert den weiteren Ablauf und vergibt die individuellen Themen für die Seminararbeiten.

Die Klausuren

Die gestellten Klausuren haben einen Umfang von je vier Zeitstunden und werden in Präsenz abgelegt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der in den SPB zur Verfügung stehenden Module. Sollten in einem SPB mehr als zwei Module angeboten werden, wählen Sie sich zwei Module aus. Auf ein Modul legen Sie sich fest, sobald Sie erstmalig zur Prüfung antreten.

  • 55524 - Wirtschaftsstrafrecht und Strafverfahrensrecht (10 ECTS)

    55525 - Theoretische und historische Grundlagen des Strafrechts sowie Kriminologie (10 ECTS)

  • In diesem Schwerpunktbereich wählen Sie zwei der vier zur Verfügung stehenden Module aus.

    55213 - Datenschutzrecht (10 ECTS)

    55526 - Allgemeine Staatslehre (10 ECTS)

    55527 - Öffentliches Umweltrecht und Einzelfragen des Biodiversitätsrechts (10 ECTS)

    55528 - Öffentliches Wirtschaftsrecht (10 ECTS)

  • 55531 - Wettbewerbs- und Kartellrecht (10 ECTS)

    55532 - Kapitalgesellschaftsrecht (10 ECTS)

  • 55536 - Immaterialgüterrecht (10 ECTS)

    55537 - Internationales und supranationales Verfahrensrecht der gewerblichen Schutzrechte (10 ECTS)

  • 55539 - Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen (10 ECTS)

    55540 - Kollektives Arbeitsrecht II / Europäisches Arbeitsrecht / Arbeitsvertragsgestaltung (10 ECTS)

  • In diesem Schwerpunktbereich wählen Sie zwei der vier zur Verfügung stehenden Module aus.

    55545 - Dogmengeschichte (10 ECTS)

    55551 - Vertiefung Internationales Privat- und Prozessrecht (10 ECTS)

    55552 - US-American Private and Procedural Law (10 ECTS)

    55553 - Einführung in die Rechtsvergleichung und Internationales Einheitsrecht (10 ECTS)

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Anmeldefristen und Voraussetzungen gelten für die Anmeldung zum Schwerpunktseminar?

mehr Infos

Für die Anmeldung zum Schwerpunktseminar gelten die gleichen Fristen wie für reguläre Prüfungen.

Für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einschreibung in den Studiengang „Erste Juristische Prüfung“ an der FernUniversität in Hagen
  • Erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung an der FernUniversität in Hagen oder an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes
 

Wie läuft das Zulassungsverfahren für das Schwerpunktseminar ab?

mehr Infos

Zu Beginn jeder Prüfungsanmeldephase veröffentlicht das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine Übersicht aller in diesem Semester angebotenen Seminare.
Wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und sich für ein oder mehrere Seminare interessieren, müssen Sie die Zulassung bis zum Ende der Anmeldefrist beim Prüfungsamt beantragen. Die aktuellen Seminarangebote finden Sie in der jeweiligen Prüfungsumgebung in Moodle.

Bei der Anmeldung geben Sie mindestens drei Präferenzen an. Da einzelne Seminare stark nachgefragt sein können, ist es möglich, dass Sie für Ihre bevorzugten Optionen keinen Platz erhalten. In diesem Fall scheiden Sie aus dem laufenden Vergabeverfahren aus und müssen sich im nächsten Semester erneut anmelden. Sie erhöhen Ihre Chancen auf eine Zuteilung deutlich, wenn Sie möglichst viele Präferenzen angeben. Wenn Sie alle angebotenen Seminare in eine Rangfolge bringen, kann Ihnen in der Regel ein Seminarplatz zugewiesen werden.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Plattform WebRegIS

Eine Abmeldung vom Schwerpunktseminar ist bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist durch eine formlose schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt möglich. Erfolgt die Abmeldung verspätet, nehmen Sie nicht teil oder geben die Arbeit nicht ab, müssen Sie unverzüglich triftige Gründe nachweisen.

Der Ablauf des Schwerpunktseminars entspricht dem des Abschlussseminars im Studiengang Bachelor of Laws (LL.B.).