Schwerpunktbereichsprüfung

Disclaimer: Reform des Studiengangs zum WiSe 2023/24

Am 17. Februar 2022 ist ein neues Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW in Kraft getreten. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wird die gesetzlichen Vorgaben ab WS 2023/24 umzusetzen sowie Übergangsszenarien schaffen. Spätestens ab dem 17. Februar 2025 entfaltet das neue JAG NRW volle Geltungskraft.
Zum neuen jag NRW

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die derzeitigen Pläne der Fakultät dar. Der Entwurf der Prüfungsordnung wird dem Justizministerium NRW demnächst zur Genehmigung vorgelegt. Änderungen sind deshalb noch möglich, dennoch geben die folgenden Ausführungen eine gewisse Orientierung für Ihre weiteren Planungen.

Eine finale Entscheidung erwarten wir zum Ende des ersten Quartals 2023.

Der Schwerpunktbereich an umfasst 14 Semesterwochenstunden (§ 28 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 JAG NRW n. F.). Diese verteilen sich an der FernUniversität in Hagen auf ein Schwerpunktseminar und zwei Schwerpunktbereichsmodule in einem Gesamtumfang von 25 ECTS-Credits. Studierende können gemäß § 23 Abs. 1 PrüfO EJP n. F. aus den folgenden Schwerpunktbereichen wählen:

Schwerpunktbereich
1. Semester Vollzeit
Schwerpunktseminar
Modul Nr. 1
Modul Nr. 2

Schwerpunktbereich
1. Semester Teilzeit 2. Semester Teilzeit
Schwerpunktseminar Modul Nr. 1
Modul Nr. 2

Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. in den Studiengang zur „Ersten Juristischen Prüfung“ an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben ist und
  2. die Zwischenprüfung an der FernUniversität in Hagen oder an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes abgelegt hat.

Notenzusammensetzung

Abbildung: FernUniversität
Im Schwerpunktbereich absolvieren Studierende drei Prüfungsleistungen. Im Schwerpunktseminar wird eine Seminararbeit angefertigt, welche anschließend mündlich verteidigt wird. Beide Prüfungsteile machen je 25% der Schwerpunktbereichsnote aus. Weiterhin müssen Studierende zwei Module mit je 10 ECTS bearbeiten und mit je einer Klausur abschließen. Beide Klausuren gehen mit je 25% in die Schwerpunktbereichsnote ein.