Schwerpunktbereichsprüfung
Disclaimer: Reform des Studiengangs zum WiSe 2023/24
Am 17. Februar 2022 ist ein neues Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW in Kraft getreten. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wird die gesetzlichen Vorgaben ab WS 2023/24 umzusetzen sowie Übergangsszenarien schaffen. Spätestens ab dem 17. Februar 2025 entfaltet das neue JAG NRW volle Geltungskraft.
Zum neuen jag NRW
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die derzeitigen Pläne der Fakultät dar. Der Entwurf der Prüfungsordnung wird dem Justizministerium NRW demnächst zur Genehmigung vorgelegt. Änderungen sind deshalb noch möglich, dennoch geben die folgenden Ausführungen eine gewisse Orientierung für Ihre weiteren Planungen.
Eine finale Entscheidung erwarten wir zum Ende des ersten Quartals 2023.
Der Schwerpunktbereich an umfasst 14 Semesterwochenstunden (§ 28 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 JAG NRW n. F.). Diese verteilen sich an der FernUniversität in Hagen auf ein Schwerpunktseminar und zwei Schwerpunktbereichsmodule in einem Gesamtumfang von 25 ECTS-Credits. Studierende können gemäß § 23 Abs. 1 PrüfO EJP n. F. aus den folgenden Schwerpunktbereichen wählen:
- Kriminalwissenschaften (SPB I)
- Staat und Verwaltung (SPB II)
- Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht (SPB III)
- Geistiges Eigentum (SPB IV)
- Arbeit und Unternehmen (SPB V)
- Privatrecht in seiner historischen und internationalen Dimension (SPB VI)
Schwerpunktbereich | |
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1. Semester Vollzeit | |
Schwerpunktseminar Modul Nr. 1 Modul Nr. 2 |
Schwerpunktbereich | |
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1. Semester Teilzeit | 2. Semester Teilzeit |
Schwerpunktseminar | Modul Nr. 1 Modul Nr. 2 |
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- in den Studiengang zur „Ersten Juristischen Prüfung“ an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben ist und
- die Zwischenprüfung an der FernUniversität in Hagen oder an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes abgelegt hat.