Einstieg

Das Jurastudium auf einen Blick

  • Abschluss: Erste Juristische Prüfung (Erstes Staatsexamen)
  • Regelstudienzeit (in Vollzeit): zehn Semester
  • Gesamtkosten: ca. € 3.200,- in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend mehr)
  • Genehmigt: Durch das Justizministerium NRW im Einvernehmen mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW

Der Hagener Studiengang "Erste Juristische Prüfung" (EJP) ist das einzige klassische Jurastudium in Deutschland, welches im Fernstudium absolviert werden kann.

Eine freiwillige Verbindung mit dem Studiengang "Bachelor of Laws" ist unproblematisch möglich.

 

Wann und wie kann ich mich in den Studiengang Erste Juristische Prüfung einschreiben?

Einschreibung ist im Sommer- und Wintersemester möglich. Zuständig ist hierfür das Studierendensekretariat.

mehr Infos

Sie können das Studium im Studiengang Erste Juristische Prüfung sowohl zum Sommer-, als auch zum Wintersemester aufnehmen. Hierzu müssen Sie die Einschreibefristen beachten.

  Einschreibefrist Studienbeginn
Sommersemester 01.12. - 31.01. 01.04.
Wintersemester 01.06. - 31.07. 01.10.

Um sich an der FernUniversität einzuschreiben, müssen Sie den Immatrikulationsantrag ausgefüllt und unterschrieben an das Studierendensekretariat schicken. Der Antrag steht Ihnn mit Beginn der Einschreibefrist zur Verfügung. Anschließend überprüft das Studierendensekretariat Ihre Angaben und Unterlagen und lässt Sie dann im besten Fall zu. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Studienplatzgarantie bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen. Für die Einschreibung in den Studiengang benötigen Sie in der Regel das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine vergleichbare ausländische Qualifikation. Zuständig ist hierfür das Studierendensekretariat.

mehr Infos

Eine Einschreibung in das rechtswissenschaftliche Studium mit dem Ziel des Abschlusses der Ersten Prüfung setzt ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige Hochschulreife) oder eine Zulassung nach § 49 Absatz 11 HG voraus. Studieninteressent(en)/innen, welche die für ihren Studiengang erforderliche Hochschulzugangsberechtigung nicht besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen als beruflich Qualifizierte zum Studium zugelassen werden.

Weitere Informationen hier: beruflich Qualifizierte

Bei Fragen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen hilft Ihnen das Service-Center der FernUniversität gerne weiter.

Studierendenservice

E-Mail: info

Telefon: +49 2331 987-2444

Telefonische Sprechzeiten:
Mo. - Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr

Studierendenservice

 

Muss ich mich künftig zwingend parallel in den Studiengang "Bachelor of Laws" einschreiben, um mit dem Ziel Staatsexamen hier zu studieren?

mehr Infos

Um an der FernUniversität in Hagen mit dem Ziel "Staatsexamen" zu studieren, ist die parallele Einschreibung in den Studiengang "Bachelor of Laws" freiwillig und nicht zwingend. Es bietet sich jedoch aus einigen Gründen an, sich in beide Studiengänge einzuschreiben. Positiv zu beachten ist, dass durch große Synergieeffekte so gut wie kein Mehraufwand entsteht.

 

Kosten im Detail

Studiengebühren belaufen sich für ein Vollzeitstudium auf insgesamt € 3.200,- und werden semesterweise berechnet. Im Teilzeitstudium kommen zusätzlich € 60,- je Semester, das man länger studiert.

mehr Infos

Die Semestergebühren setzen sich zusammen aus:

  • einer Grundgebühr in Höhe von € 60,- (pro Semester einmalig),
  • dem Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von € 9,- und
  • einer Beleggebühr in Höhe von € 11,- je belegtem ECTS-Punkt.

Ein Rechenbeispiel: Die Studierende Amelie hat im Wintersemester 2022/23 drei Module belegt mit einem Umfang von je zehn ECTS. Damit wird der Studierenden Amelie ein Gebührenbescheid in Höhe von etwa € 400,- zugestellt (Grundgebühr plus € 110,- je Modul plus Studierendenschaftsbeitrag).

 

Bin ich für ein Studium zur Ersten Juristischen Prüfung geeignet?

Interessentinnen und Interessenten empfehlen wir vor der Einschreibung die Teilnahme an einem speziell entwickelten Selbsttest als Entscheidungshilfe zur Studienwahl.

mehr Infos

Falls Sie ein solches Online-Self-Assessment (OSA) durchführen wollen, finden Sie hier weitere Informationen.


Haben Sie weitergehenden Beratungsbedarf?

Fachstudienberatung ReWi

Die Fachstudienberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist zuständig für sämtliche Fragen rund um das juristische Studium an der FernUniversität. So können Sie beispielsweise Ihren ganz individuellen Studienverlaufsplan mit den KollegInnen besprechen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Allgemeine Studienberatung/Studierendenservice

Bei allen Fragen rund um das Studium und die FernUniversität steht Ihnen das Studierendenservice gerne zur Verfügung.

Sie können es telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter +49 2331 987 2444 oder per Mail unter info.

Zum Studierendenservice hier klicken.