Zertifikats-/Akademiestudium

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Zertifikatsstudium

Wer an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät studieren möchte, ist zumeist in einem der Studiengänge zum Bachelor und Master of Laws oder im Studiengang zur Ersten Juristischen Prüfung eingeschrieben. Manche Studierende belegen im Rahmen des Akademiestudiums einzelne Module, da sie Interesse an einzelnen Inhalten des Jurastudiums haben. Gemeinsam mit der Hochschulleitung hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät nunmehr eine Lücke zwischen den Bildungszielen „regulärer Abschluss“ und „Akademiestudium“ geschlossen:

Seit dem 1. Oktober 2021 können Studierende an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein universitäres Zertifikat erhalten, wenn sie Module im Umfang von 60 ECTS-Punkten im Rahmen ihres Studiums in einem der Studiengänge der Fakultät erreicht haben. Hiermit können sie zum einen den Zwischenerfolg ihrer Studienbemühungen dokumentieren oder auch, wenn sie keinen vollen Studienabschluss anstreben, die FernUniversität in Hagen mit diesem Zertifikat verlassen. Das Zertifikat ist also gleichsam Dokumentation des individuellen Studienerfolges sowie Motivation, das Studium weiterzuführen.

Die Rahmenbedingungen

Unter diesen Rahmenbedingungen können Studierende seit dem 1. Oktober 2021 auf Basis des neuen § 8a der Prüfungsverfahrensordnung der Fakultät das Zertifikat erhalten:

  • Für die Ausstellung des Zertifikats müssen sie in einem Studiengang der Fakultät eingeschrieben sein.
  • Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn die Studierenden Leistungen im Umfang von 60 ECTS-Punkten in ihrem Studiengang nachgewiesen haben. Anerkannte Module werden hierbei nicht berücksichtigt.
  • Das Zertifikat kann einmal während der Einschreibung in den Studiengang ausgestellt werden und bezieht sich auf genau 60 ECTS-Punkte. Eine nachträgliche Änderung des Zertifikats, beispielsweise infolge von Verbesserungsversuchen, findet nicht statt.

In dem Zertifikat werden die Module, die erzielten Noten und die vergebenen ECTS-Punkte ausgewiesen. Es wird von der oder von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt. Selbstverständlich freut sich die Fakultät, wenn die Studierenden das Studium nach der Ausstellung des Zertifikats weiterführen. Antragsberechtigt sind alle Studierenden in den Studiengängen der Fakultät, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Antrags bereits mehr als die geforderten 60 ECTS-Punkte absolviert haben.

Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich der Fakultätsseiten.

Akademiestudium

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Einzelne Module studieren

Die FernUniversität in Hagen bietet Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit des Akademiestudiums an, um einzelne Module zu studieren. Akademiestudierende können – abgesehen von wenigen Ausnahmen* – alle Module der rechtswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen des Akademiestudiums belegen. Das heißt, sie erhalten die Studienbriefe und können die eventuell zur Erlangung der Prüfungsberechtigung vorgesehenen Leistungen erbringen. Soweit dies vorgesehen ist, werden diese Leistungen auch bewertet. Akademiestudierende, die alle vorgesehenen Leistungen eines Moduls erbracht haben, um zur Modulabschlussprüfung zugelassen zu werden, erhalten auf Antrag hierüber eine Bescheinigung.

Ausnahme

Module des Studiengangs Erste Juristische Prüfung können nur von Studierenden belegt werden, die in den Studiengang Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung eingeschrieben sind.

Auch wenn grundsätzlich alle Module der rechtswissenschaftlichen Fakultät (mit Ausnahme der Module des Studiums Erste Juristische Prüfung) von Akademiestudierenden belegt werden können, ist eine Teilnahme an den dazugehörigen Modulabschlussprüfungen auf folgende Module beschränkt:

Voraussetzung

Akademiestudierende - wie auch ordentlich eingeschriebene Studierende - können nur an den Modulabschlussprüfungen teilnehmen, wenn sie zuvor entsprechende Leistungen erbracht haben, die zur Prüfung berechtigen. Bei Bestehen der jeweiligen Modulabschlussprüfung wird auf Antrag auch hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.

Beim Übergang vom Akademiestudium in das ordentliche Studium werden die Studien- und Prüfungsleistungen von Amts wegen mit der entsprechenden Note übernommen. Gleiches gilt für alle unternommenen Fehlversuche.


*Nicht möglich ist die Belegung der Module 55112 (Rhetorik, Verhandeln, Mediation), 55119 (Rhetorik und Verhandeln für Juristinnen und Juristen) sowie 55212 (Introduction to the American Legal System).