Hauptstudium
Disclaimer: Reform des Studiengangs zum WiSe 2023/24
Am 17. Februar 2022 ist ein neues Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW in Kraft getreten. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wird die gesetzlichen Vorgaben ab WS 2023/24 umzusetzen sowie Übergangsszenarien schaffen. Spätestens ab dem 17. Februar 2025 entfaltet das neue JAG NRW volle Geltungskraft.
ZUM NEUEN JAG NRW
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die derzeitigen Pläne der Fakultät dar. Der Entwurf der Prüfungsordnung wird dem Justizministerium NRW demnächst zur Genehmigung vorgelegt. Änderungen sind deshalb noch möglich, dennoch geben die folgenden Ausführungen eine gewisse Orientierung für Ihre weiteren Planungen.
Eine finale Entscheidung erwarten wir zum Ende des ersten Quartals 2023.
Das Hauptstudium besteht aus den Modulen des fünften bis achten Semesters des Studienplans und umfasst 120 ECTS. Es hat den Zweck die Studierenden nach dem erfolgreichen Grundstudium umfassend auf die Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung vorzubereiten. Zugleich soll den Studierenden der Raum für das Erreichen der weiteren erforderlichen Nachweise zur Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung gegeben werden.
Studierende erhalten im Hauptstudium die Gelegenheit, insbesondere die für die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Nachweise nach § 7 Abs. 1 Ziffer 5 JAG NRW zu erlangen, sofern diese nicht bereits im Grundstudium erlangt wurden.
Aus diesen Ausführungen ergibt sich der nachfolgende Studienverlaufsplan für das fünfte bis achte (Vollzeit-)Semester:
Hauptstudium | |
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5. Semester Vollzeit | 6. Semester Vollzeit |
55109 Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (10 ECTS) | 55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS) 55516 Verwaltungsrecht Besonderer Teil II (5 ECTS) 55110 Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (10 ECTS) 55502 Familien- und Erbrecht (5 ECTS) |
7. Semester Vollzeit | 8. Semester Vollzeit |
55505 Vertiefungsmodul Zivilrecht (5 ECTS) | 55514 Examensklausurenkurs 55510 Examensvorbereitung - FernR3P (30 ECTS) |
Staatliche Pflichtfachprüfung | |
9. Semester Vollzeit | |
6 fünfstündige Klausuren (3 im Zivil-, 2 im Öffentlichen und 1 im Strafrecht) Mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch in den drei Rechtsgebieten) |
Grundstudium | |
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7. Semester Teilzeit | 8. Semester Teilzeit |
55109 Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (10 ECTS) | 55112 Rhetorik und Verhandeln für Juristinnen und Juristen (5 ECTS) 55501 Rechtsgeschichte (5 ECTS) 55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS) |
9. Semester Teilzeit | 10. Semester Teilzeit |
55516 Verwaltungsrecht Besonderer Teil II (5 ECTS) | 55505 Vertiefungsmodul Zivilrecht (5 ECTS) |
11. Semester Teilzeit | 12. Semester Teilzeit |
55514 Examensklausurenkurs | 55514 Examensklausurenkurs 55510 Examensvorbereitung - FernR3P (30 ECTS) |
Staatliche Pflichtfachprüfung | |
13. Semester Teilzeit | |
6 fünfstündige Klausuren (3 im Zivil-, 2 im Öffentlichen und 1 im Strafrecht) Mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch in den drei Rechtsgebieten) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Prüfungsleistungen muss ich erfüllen, um das Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW zu erfüllen?
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW müssen Studierende vor Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung "erfolgreich fünf Aufsichtsarbeiten und vier häusliche Arbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht" angefertigt haben. Was bedeutet dies im Einzelnen?
Nach Auskunft des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (JM NRW) bedeutet der Ausdruck "Aufsichtsarbeit", dass die Klausuren in Präsenz abgelegt worden sein müssen. Online-Klausuren fallen grundsätzlich nicht unter den Begriff "Aufsichtsarbeit". Von diesem Grundsatz können die Justizprüfungsämter gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 JAG NRW jedoch im jeweiligen Einzelfall aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. Die Justizprüfungsämter sind übereingekommen, auf dieser Grundlage ausnahmsweise auch Online-Klausuren "aus der Corona-Zeit" als Aufsichtsarbeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 5 JAG NRW anzuerkennen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine Bescheinigung der Fakultät vorlegt, dass diese unter der Geltung der Coronaepidemie-HochschulVO mangels Präsenzangebot geschrieben wurden. Diese Bescheinigung wird die Fakultät für Online-Klausuren aus der Corona-Zeit ab dem WS 2023/2024 ausstellen.
Ferner ist zu beachten, dass die künftig in Präsenz abzulegende Zwischenprüfung nicht zu diesen fünf Aufsichtsarbeiten zählt. Mit anderen Worten: Die fünf Aufsichtsarbeiten kommen on top zu den Zwischenprüfungsklausuren.
Bezüglich der Hausarbeiten gestaltet sich der Sachverhalt etwas simpler. Haben Studierende die Hausarbeiten in den Modulen 55101 (Allgemeiner Teil des BGB), 55103 (Schuldrecht Allgemeiner Teil), 55104 (Staats- und Verfassungsrecht) sowie 55107 (Einführung in das Strafrecht) erfolgreich absolviert, wurde das Quorum in dieser Hinsicht erledigt.
In Zukunft werden mehr Module mit Präsenzklausuren und Hausarbeiten abschließen, damit Studierende die Gelegenheit bekommen, das oben beschriebene Quorum zu erfüllen. Welche Module dies sein werden, wird zeitnah nach Genehmigung der Prüfungsordnung bekannt gegeben.
Allgemeine Informationen zum Quorum können Sie auf dieser Homepage unter Staatliche Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen) einsehen oder Sie klicken hier.
Welche Online-Klausuren aus der Coronazeit zählen für das Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW?
Wie in der FAQ zuvor, sind die nordrhein-westfälischen Justizprüfungsämter übereingekommen, dass ausnahmsweise auch Online-Klausuren "aus der Corona-Zeit" als Aufsichtsarbeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 5 JAG NRW anerkannt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine Bescheinigung der Fakultät vorlegt, dass diese unter der Geltung der Coronaepidemie-HochschulVO mangels Präsenzangebot geschrieben wurden. Diese Bescheinigung wird die Fakultät für Online-Klausuren aus der Corona-Zeit ab dem WS 2023/2024 ausstellen.
Welche Online-Klausuren "aus der Corona-Zeit" zählen nunmehr auf das Quorum im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 5 JAG NRW? Hierzu zählen die Online-Klausuren aus den folgenden Semestern:
- Wintersemester 2019/20 (Prüfungskampagne Mai 2020)
- Sommersemester 2020 (Prüfungskampagne September 2020)
- Wintersemester 2020/21 (Prüfungskampagne März 2021)
- Sommersemester 2021 (Prüfungskampagne September 2021)
- Wintersemester 2021/22 (Prüfungskampagne März 2022)
Allgemeine Informationen zum Quorum können Sie auf dieser Homepage unter Staatliche Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen) einsehen oder Sie klicken hier.