Master of Laws

Foto: Jakob Studnar

Ziele des Studienganges

Als konsekutiver juristischer Studiengang befähigt der Master of Laws zu

  • einer spezialisierten beruflichen Tätigkeit in einem juristisch geprägten Arbeitsumfeld;
  • vertieftem wissenschaftlichem Arbeiten auf universitärem Niveau;
  • verstärktem gesellschaftlichem Engagement und Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit

Berufsfelder

Abhängig davon, mit welchem juristischen Hintergrund der Master of Laws absolviert wird, ermöglicht er verschiedene berufliche Möglichkeiten:

  • Absolventinnen und Absolventen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens weisen durch den LL.M. eine fachliche Spezialisierung nach. Dadurch erhöhen sich Ihre Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten in der Rechtsanwaltschaft sowie in Rechts- und Personalabteilungen von privaten Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen.
  • Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor of Laws weisen durch den LL.M. ein besonders breites Spektrum rechtswissenschaftlicher Kenntnisse sowie eine fachliche Spezialisierung nach. Dadurch erhöhen sich Ihre Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten
    • in mittlere und gehobene Positionen in Wirtschaftsunternehmen oder
    • in verschiedene Bereiche öffentlicher Verwaltungen; ggf. auch in den höheren Dienst (hierbei ist die jeweilige Dienststelle über ihr Verfahren zu befragen).

Vermittelte Kompetenzen im Detail

Der Master of Laws setzt auf eine gezielte Verknüpfung von Fähigkeiten und erlerntem Wissen:

Absolventinnen und Absolventen können,

  • erworbene Rechtskenntnisse unter Anwendung der juristischen Methoden kritisch reflektieren, auf ihnen unbekannte Lebenssachverhalte anwenden und diese zu einer juristisch vertretbaren Lösung führen;
  • moderne Informationstechnologien einsetzen, um sich Quellen zu erschließen, Recherchearbeiten zu betreiben und sich über den aktuellen Diskussionstand zu juristischen Problemfeldern in der Rechtsprechung und der Literatur einen Überblick zu verschaffen;
  • ihre Ergebnisse wissenschaftlich fundiert ausarbeiten und verständlich schriftlich darlegen wie auch mündlich erläutern und die von ihnen erarbeiteten Ergebnisse argumentativ vertreten;
  • konstruktive Lösungen zu rechtlichen Fragestellungen erarbeiten und auf dem Verhandlungsweg zu einer angemessenen Lösung führen;
  • sich sicher in einem internationalen rechtlichen Umfeld bewegen und darüber hinaus rechtliche Fragestellungen unter einem betriebswirtschaftlichen Fokus betrachten.

Hierbei können Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss des Studiengangs auf

  • spezialisierte Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht verbunden mit aktueller Rechtsprechung
  • spezialisierte Kenntnisse im prozessualen Verfahrensrecht
  • fundierte Kenntnisse in der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie
  • Vertiefungen der im Wahlbereich gewählten rechtswissenschaftlichen und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte

zurückgreifen.

Studienberatung

Bei Fragen zur Einschreibung und Studienzulassung, Fachspezifische Studienberatung, Anerkennung von Leistungen, Klausuren, Betreuung.

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