Bachelorprüfung

Am Ende des Studiums Bachelor of Laws steht die Bachelorprüfung. Studierende zeigen hier, dass sie in der Lage sind, juristische Themen nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb eines festgesetzten Zeitraums selbständig zu bearbeiten. Rechtliche Grundlage für die Bachelorabschlussprüfung stellen die §§ 17 ff. der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws dar.

Die semesteraktuellen Seminarangebote finden Sie in der jeweils semesteraktuellen Prüfungsumgebung in Moodle.

Im Folgenden stellen wir Ihnen dar, unter welchen Voraussetzungen Sie zur Bachelorprüfung zugelassen werden können und welche Inhalte Sie dort absolvieren müssen.

  • Nach § 17 Abs. 2 PrüfO LLB müssen KandidatInnen drei Voraussetzungen erfüllen, um eine Zulassung zur Bachelorprüfung beantragen zu können:

    • Sie sind im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität eingeschrieben
    • Sie haben Ihren Prüfungsanspruch in einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht endgültig verloren
    • Sie haben Module in einem Gesamtumfang von mindestens 120 ECTS erfolgreich abgeschlossen

    Wesentlichste Voraussetzung für Sie ist § 17 Abs. 2 Punkt 3 PrüfO LLB, wonach Sie im Vorfeld der Anmeldung Module im Gesamtumfang von mindestens 120 ECTS erfolgreich absolviert haben müssen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse der Modulprüfungen im Zeitpunkt der Anmeldung zur Bachelorprüfung bereits feststehen. Es reicht nicht aus, wenn Prüfungen noch korrigiert werden und Sie erst dann die erforderlichen Punkte erreichen.

    Das Studium gilt erst dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Pflicht- und Wahlmodule bestanden und auch die Pflichtpräsenzen abgeleistet wurden. Das Bachelorzeugnis wird nur ausgehändigt, wenn alle Prüfungsleistungen erbracht sind.

  • Mit Beginn einer jeden Prüfungsanmeldephase veröffentlicht das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eine Liste aller in diesem Semester angebotenen Seminare. Haben Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und zeigen Interesse an einem oder mehreren Seminarangeboten, müssen Sie die Zulassung beim Prüfungsamt bis zum letzten Tag der Anmeldephase beantragen.
    Die semesteraktuellen Seminarangebote finden Sie in der jeweils semesteraktuellen Prüfungsumgebung in Moodle.

    Bei der Anmeldung müssen Sie mindestens drei Präferenzen angeben. Sollten gerade diese von Ihnen präferierten Seminare sehr nachgefragt sein, kann es sein, dass Ihnen dort kein Platz angeboten werden kann. In diesem Fall würden Sie aus dem Verteilungsverfahren ausscheiden und müssten sich im nächsten Semester erneut für die Abschlussprüfung anmelden. Sie erhöhen daher die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ein Seminarplatz zugewiesen werden kann, je mehr Präferenzen Sie angeben. Wenn Sie alle angebotenen Seminare in der von Ihnen präferierten Reihenfolge aufführen, kann Ihnen auf jeden Fall ein Seminar zugewiesen werden.

    Die Anmeldung ist nur online möglich über unsere Plattform WebRegIS.
    ZU WEBREGIS

    Eine Abmeldung vom Abschlussseminar ist bis zu zwei Wochen nach Anmeldeschluss durch eine einfache schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt möglich. In Fällen der verspäteten Abmeldung, der Nichtteilnahme oder Nichtabgabe der Arbeit müssen genügende Entschuldigungsgründe dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an rewi.pa.

Bachelorprüfung mit 210 ECTS

Für alle Studierenden, die sich vor dem Sommersemester 2023 in den Studiengang Bachelor of Laws eingeschrieben haben und einen Abschluss mit 210 ECTS wünschen, gelten andere Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorabschlussprüfung. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich unter dem Unterpunkt Studieninhalte (210 ECTS).

Ablauf der Seminare und der Bachelorarbeit

Die Bachelorprüfung im Studiengang Bachelor of Laws ist zweigeteilt und besteht aus einem Abschlussseminar und der Bachelorarbeit. Das Seminarthema stellt die Grundlage der Bachelorarbeit dar. Das Thema der Bachelorarbeit wird im Anschluss an das Seminarthema vom Prüfer vergeben. Dies bedeutet für Sie, dass Sie mit der Wahl Ihres Seminars zugleich den prüfenden Lehrstuhl Ihrer Bachelorarbeit festlegen.

Nach Abschluss des Verteilungsverfahrens für das Seminar erhalten Sie vom Prüfungsamt eine Mitteilung, ob und ggf. welches Seminar Ihnen zugewiesen werden konnte. Nach Erhalt einer Seminarzuweisung setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der/dem für Ihr Seminar zuständigen Ansprechpartner*in in Verbindung. Stehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines jeden Seminars fest, vergeben die Veranstalter die Einzelthemen (Referate/Seminararbeiten) in direktem Kontakt mit den Studierenden.

Die Anmeldung zu den Bachelorseminaren erfolgt semesterversetzt. Melden Sie sich im Winter zur Bachelorabschlussprüfung an, findet Ihr Seminar im Sommer statt (und umgekehrt).

Abschlussseminar

Die Seminarveranstalter legen einen Termin fest, an dem das Seminar stattfindet. Das Seminar stellt einen Teil der Bachelorprüfung dar. Im Rahmen des Abschlussseminars sollen die Prüflinge zeigen, dass Sie innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema aus einem Fach nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und dieses vorstellen können.

Die Studierenden bearbeiten ein zugewiesenes Thema selbstständig unter Zuhilfenahme der entsprechenden Fachliteratur und erlernen die wissenschaftliche Darstellung ihrer Ergebnisse. Im Rahmen der mündlichen Präsentation ihrer Ergebnisse erlernen die Studierenden die prägnante und fundierte Darstellung der Lösung einer rechtswissenschaftlichen Fragestellung.

Für die Erstellung der Seminararbeit stehen Ihnen gemäß § 18 Abs. 2 S. 4 PrüfO LLB sechs Wochen zur Verfügung.

Bachelorarbeit

Das Thema der Bachelorarbeit wird im An­schluss an das Abschlussseminar ver­ge­ben, wo­bei das Seminarthema die Grund­la­ge der Bachelorarbeit darstellt. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.

Im Rahmen der Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Hierzu haben Sie zwölf Wochen ab Themenvergabe Zeit - unabhängig vom Status als Teil- oder Vollzeitstudierende (vgl. § 19 Abs. 4 PrüfO LLB). In formaler Hinsicht soll Ihre Ausarbeitung zwischen 40 und 50 Seiten (zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis) beinhalten.

Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie eine solche Bachelorarbeit aussehen kann, stehen Ihnen veröffentlichte Abschlussarbeiten unserer ehemaligen Studierenden auf den Seiten unserer Universitätsbibliothek zur Verfügung.

ZU DEN BACHELORARBEITEN


Häufig gestellte Fragen zur Bachelorprüfung

 
Ich habe bereits 110 ECTS gesammelt und kann ein Modul ausgleichen. Kann ich mich so für die Seminare anmelden?

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Nein, das funktioniert leider nicht. Sie können sich zur Bachelorprüfung erst anmelden, wenn Sie zum Anmeldezeitpunkt 120 ECTS sicher haben. Es reicht nicht, wenn Sie durch etwaige Ausgleichsmöglichkeiten auf die erforderliche Punktzahl kommen.

 
Kann ich mir das Thema meiner Seminar-/Bachelorarbeit frei aussuchen?

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Nein, das können Sie leider nicht. Sie bewerben sich auf einen Platz in Ihrem Wunschseminar. Haben Sie dort einen Platz ergattert, wird Ihnen auf Grundlage des Seminaroberthemas ein Thema zugewiesen, zu welchem Sie die Seminararbeit anfertigen. Im Anschluss verteidigen Sie Ihre Seminararbeit mündlich. Auf Grundlage dieser Prüfungsleistung ergibt sich Ihr Thema für die Bachelorarbeit.