Einstieg

Studierende im Austausch Foto: Jakob Studnar

Starten Sie in ein Studium, das klassische rechtliche Grundlagen mit modernen Schwerpunkten wie dem Recht der Digitalisierung verbindet. Der reformierte Master bereitet Sie praxisnah auf die Herausforderungen der heutigen Rechtswelt vor – mit spannenden Wahlmodulen, Möglichkeiten zu Auslandserfahrungen und einem starken Fokus auf wissenschaftliche Kompetenz

Der Master of Laws schließt mit 120 ECTS ab und umfasst elf Prüfungsleistungen (in Vollzeit über vier Semester). Eine davon entfällt auf die Masterarbeit, eine weitere auf das Kolloquium.

Mit diesem Masterstudium vertiefen Sie Ihr rechtliches Fachwissen, sammeln wertvolle internationale Erfahrungen und öffnen sich gezielt die Türen zu spannenden Karrieremöglichkeiten in Recht, Verwaltung oder Wirtschaft.

Der Master of Laws auf einem Blick

  • ​​​​Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
  • Kosten insgesamt: ca. 1.600 € im Vollzeitstudium (Gebühren werden semesterweise erhoben)
  • Umfang: 120 ECTS (verteilt auf 11 Prüfungsleistungen)
  • Studiendauer: 4 Semester Vollzeit / Teilzeit entsprechend länger

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Für den Studiengang Master of Laws (LL.M.) kann eingeschrieben werden, wer eine der nachfolgend genannten Qualifikationen nachweist:

    a) den Grad des Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen oder

    b) den Grad des Bachelor of Laws (intergrierter Bachelor of Laws), an einer Universität im Rahmen eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit der Ersten Prüfung abschließt oder

    c) den Abschluss eines rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten mit dem Grad Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule, wovon mindestens 90 ECTS-Leistungspunkte rechtswissenschaftliche Lehrinhalte gewesen sein müssen.

  • Für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung mit dem Grad des Bachelor of Laws gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

    • Es müssen mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte nachgewiesen werden.
    • Davon müssen mindestens 90 ECTS rechtswissenschaftliche Lehrinhalte umfassen.

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird jeweils im Einzelfall anhand der konkreten Studieninhalte geprüft. Entscheidend sind dabei insbesondere der Umfang und die Gewichtung der rechtswissenschaftlichen Module im bisherigen Studium.

  • Eine Einschreibung in diesen Studiengang ist nicht möglich, wenn die Person in diesem Studiengang oder in einem Studiengang mit erheblicher inhaltlicher Nähe an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung bereits endgültig nicht bestanden hat.

  • Wenn Sie alle Leistungen für Ihren Bachelorabschluss erbracht haben und lediglich noch eine Benotung aussteht oder eine Unterschrift auf dem Bachelorzeugnis fehlt, können Sie die Wartezeit bereits für Ihr Masterstudium nutzen.

    Die FernUniversität bietet bereits eingeschriebenen Studierenden hierfür folgende Möglichkeit an: An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist die Belegung von Mastermodulen möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Prüfungsteilnahme im Vorfeld einer „Umschreibung“ in den Studiengang Master of Laws auf bis zu drei Module begrenzt ist.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
    Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

  • Bei Fragen zur Studienwahl, Studiendauer oder zur Vereinbarkeit von Studium und Beruf hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne weiter.
    Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

  • Die Gesamtkosten für das Studium Master of Laws (LL.M.) betragen insgesamt ca. 1.600 € (in Vollzeit). Bitte beachten Sie, dass die Kosten nicht vollständig zu Beginn des Studiums anfallen. Die Studiengebühren werden semesterweise berechnet und richten sich nach der Anzahl der belegten Module bzw. den entsprechenden ECTS-Punkten.

    Detaillierte Informationen zu den Kosten des Studiums an der FernUniversität in Hagen finden Sie hier.

  • Sie können das Studium im Studiengang Master of Laws (LL.M.) sowohl zum Sommer-, als auch zum Wintersemester aufnehmen. Hierzu müssen Sie die Einschreibefristen beachten.

      Einschreibefrist Studienbeginn
    Sommersemester 01.12. - 31.01. 01.04.
    Wintersemester 01.06. - 31.07. 01.10.

    Für die Einschreibung und bei weiteren Fragen hilft Ihnen gerne das Studierendensekretariat weiter.


Beratungs- und Serviceangebote rund um Ihr Studium

Das Studierendensekretariat

Sie haben organisatorische Fragen rund ums Studium?

Das Studierendensekretariat unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Einschreibung, Rückmeldung und Belegung.

Kontakt & weitere Informationen finden Sie hier.

Zentrale Studienberatung

Sie haben individuelle Fragen rund ums Studium?

Die Zentrale Studienberatung ist die Anlaufstelle für Studierende, die Unterstützung bei persönlichen Anliegen benötigen.

Hier erhalten Sie Beratung telefonisch, per E-Mail, in Online-Sprechstunden oder vor Ort an unseren Campusstandorten, z. B. zu Studienwahl, Studienorganisation oder zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.

Kontakt & weitere Informationen finden Sie hier.

Fachstudienberatung Rechtswissenschaften

Sie haben fachliche Fragen zum Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät?

Die Fachstudienberatung begleitet Sie während Ihres gesamten Studiums an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Ob Studienplanung, Examensvorbereitung oder Bachelor- und Masterarbeit: Sie erhalten individuelle Unterstützung durch die Fachstudienberatung.

Kontakt & weitere Informationen finden Sie hier.