Einstieg

Der Studiengang Master of Laws schließt mit 90 ECTS ab und umfasst insgesamt acht Prüfungsleistungen (in Vollzeit drei Semester). Von diesen acht Prüfungsleistungen entfällt eine auf die Masterarbeit.

Das Studium lässt sich grob in drei Phasen unterteilen: Pflichtbereich, Wahlbereich und Masterarbeit. Der Pflichtbereich besteht aus vier Modulen, die in jedem Falle von den Studierenden zu absolvieren sind. Im Wahlbereich wählen Sie aus einem vorgegebenen Katalog drei Module nach Interesse aus. Abschließend folgt die Masterarbeit.

Der Master of Laws in Kürze

  • ​​​​Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
  • Kosten insgesamt: ca. 1.000 € im Vollzeitstudium (Gebühren werden semesterweise erhoben)
  • Umfang: 90 ECTS (verteilt auf 8 Prüfungsleistungen)
  • Studiendauer: 3 Semester Vollzeit / Teilzeit entsprechend länger

Der Studiengang Master of Laws verfolgt als konsekutiver Studiengang dieselbe Grundidee wie der Bachelor of Laws.

Beide Studien möchten grundlegend und interdisziplinär unter Berücksichtigung der gewandelten Anforderungen an den Rechtsberuf Fachkenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die in der herkömmlichen Juristenausbildung bislang weitestgehend vernachlässigt wurden.

Dabei bietet der LL.M. durch eine große Anzahl an Wahlmodulen die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen.

 

Wann und wie kann ich mich in den Master of Laws einschreiben?

Einschreibung ist im Sommer- und Wintersemester möglich. Zuständig ist hierfür das Studierendensekretariat.

mehr Infos

Sie können das Studium im Studiengang Master of Laws sowohl zum Sommer-, als auch zum Wintersemester aufnehmen. Hierzu müssen Sie die Einschreibefristen beachten.

  Einschreibefrist Studienbeginn
Sommersemester 01.12. - 31.01. 01.04.
Wintersemester 01.06. - 31.07. 01.10.

Um sich an der FernUniversität einzuschreiben, müssen Sie den Immatrikulationsantrag ausgefüllt und unterschrieben an das Studierendensekretariat schicken. Der Antrag steht Ihnn mit Beginn der Einschreibefrist zur Verfügung. Anschließend überprüft das Studierendensekretariat Ihre Angaben und Unterlagen und lässt Sie dann im besten Fall zu. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

 

Erfülle ich die Voraussetzungen für den Master of Laws?

Um in den Studiengang eingeschrieben werden zu können, müssen Sie zunächst eine der formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus sollten Sie sich vergewissern, ob der Studiengang Master of Laws auch für Sie das persönlich richtige Studium ist. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aufzeigen, welche Anforderungen an das Masterstudium gestellt werden, damit Sie für sich feststellen können, ob die Aufnahme des Studiums für Sie die richtige Entscheidung ist.

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Formale Voraussetzungen

In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden, wer eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben; falls der Hagener Bachelor of Laws mit 180 ECTS abgeschlossen worden ist, müssen zusätzlich Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erbracht werden, so dass nach Abschluss des Master of Laws insgesamt 300 ECTS erbracht worden sind
  • Erstes Juristisches Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden
  • rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder
  • rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.
HINWEIS: Beachten Sie, dass Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung die Zulassungsvoraussetzungen aufgrund der nicht ausreichenden zivilrechtlichen Lehrinhalte nicht erfüllen.

Persönliche Voraussetzungen

Mit der Erfüllung der formalen Voraussetzungen haben Sie einen wichtigen Schritt in die Richtung eines erfolgreichen Studiums unternommen. Sollten Sie an dieser Stelle zweifeln, ob der Studiengang Master of Laws (LL.M.) inhaltlich Ihrem Bildungsziel entspricht, können Sie hierzu gerne ein individuelles Beratungsgespräch mit der Fachstudienberatung der Fakultät vereinbaren.

Neben den grundständigen und konsekutiven Studienangeboten besteht die Möglichkeit, im Rahmen von verschiedenen Weiterbildungsangeboten Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten zu erwerben und umfassend zu vertiefen, damit Sie ihre wissenschaftlichen und beruflichen Ziele verwirklichen können. Schauen Sie sich gerne unsere weiteren Master- und Weiterbildungsangebote an. Weitere Informationen hier (verlinkt).

 

Kosten im Detail

Studiengebühren belaufen sich für ein Vollzeitstudium auf insgesamt € 1000,- und werden semesterweise berechnet. Im Teilzeitstudium kommen zusätzlich etwa € 70,- je Semester, das man länger studiert.

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Die Semestergebühren setzen sich zusammen aus:

  • einer Grundgebühr in Höhe von € 60,- (pro Semester einmalig),
  • dem Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von € 9,- und
  • einer Beleggebühr in Höhe von € 11,- je belegtem ECTS-Punkt.

Ein Rechenbeispiel: Die Studierende Amelie hat im Wintersemester 2022/23 drei Module belegt mit einem Umfang von je zehn ECTS. Damit wird der Studierenden Amelie ein Gebührenbescheid in Höhe von etwa € 400,- zugestellt (Grundgebühr plus € 110,- je Modul plus Studierendenschaftsbeitrag).

Weitere Informationen zum Thema Kosten finden Sie hier: https://www.fernuni-hagen.de/studium/kosten/index.shtml.


Haben Sie weitergehenden Beratungsbedarf?

Fachstudienberatung ReWi

Die Fachstudienberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist zuständig für sämtliche Fragen rund um das juristische Studium an der FernUniversität. So können Sie beispielsweise Ihren ganz individuellen Studienverlaufsplan mit den KollegInnen besprechen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Allgemeine Studienberatung/Studierendenservice

Bei allen Fragen rund um das Studium und die FernUniversität steht Ihnen das Studierendenservice gerne zur Verfügung.

Sie können es telefonisch montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter +49 2331 987 2444 oder per Mail unter info.

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