Studieninhalte (180 ECTS)

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Das gegenwärtige Curriculum umfasst insgesamt 21 Prüfungsleistungen. Haben Sie alle 21 Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert, erwerben Sie den Titel Bachelor of Laws (LL.B.). Diese 21 Prüfungsleistungen verteilen sich auf 17 Pflicht-, zwei Wahlmodule sowie das Bachelorseminar und die Bachelorarbeit. Im Wahlbereich stehen Ihnen diverse Module zur Auswahl, aus denen Sie sich zwei nach eigenem Interesse aussuchen.

 

Zur Prüfungsordnung

Bachelor of Laws

Grundlage dieses Curriculums bildet die Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vom 20. September 2022 (in Kraft ab dem 1. April 2023). Sie beinhaltet sämtliche Regelungen zum Studium. So beantwortet sie beispielsweise die Frage nach der Anzahl der Prüfungsversuche in einem Modul und weiteres mehr.

  • Durch Klicken auf den blauen Button gelangen Sie zur Aufzeichnung der Informationsveranstaltung zur Reform des Studiengangs auf 180 ECTS. Die Folien des Vortrags finden Sie ebenfalls dort, unter Anhang.
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    1. Studierende, die bisher in den Studiengang mit 210 ECTS eingeschrieben sind, können sich jederzeit und unabhängig von einer Rückmeldefrist in die neue hier beschriebene Prüfungsordnung wechseln. Den Wechsel nehmen Sie selbstständig in Ihrem virtuellen Studienplatz unter dem Menüpunkt Mein Studium, dort unter dem Unterpunkt Wechsel der Prüfungsordnung vor. Folgen Sie von hier aus der Anleitung.
    2. Nachdem Sie den Wechsel vorgenommen haben, ist keine gesonderte Information an das Prüfungsamt oder die Fakultät notwendig. Sie studieren nach dem neuen Studienverlaufsplan weiter.
    3. Studierende, die vom 210-ECTS-Bachelor in den 180-ECTS-Bachelor wechseln, sollen keinen gesonderten Anerkennungsantrag stellen. Sie werden darauf verwiesen, dass erst im Rahmen des Zeugnisantrags die Übernahme der neuen Module erfolgen wird.
    4. Sollten Sie über Prüfungsleistungen aus einem ersten Studium verfügen, von denen Sie glauben, dass eine Anerkennung komplett neuer Module (bspw. 55118 - Verwaltungsprozessrecht) möglich ist, dann können Sie einen entsprechenden Antrag an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät stellen.

Studienverlaufsplan

Auf der Basis der Prüfungsordnung wurde der nachfolgende Studienverlaufsplan erarbeitet. Grundsätzlich können Sie sich die Reihenfolge und Anzahl Ihrer Module eigenständig aussuchen (mit wenigen Ausnahmen). Nichtsdestotrotz empfehlen wir die nachfolgende Belegung, da sie zum einen sämtliche Ausnahmen der Prüfungsordnung berücksichtigt und zum anderen einen didaktisch sinnvollen Aufbau verfolgt.

Studierende in Vollzeit sollten nicht mehr als 30 ECTS pro Semester absolvieren. Teilzeitstudierenden empfehlen wir, nicht mehr als 20 ECTS pro Semester zu belegen. Verpflichtend ist dieses nicht. Ferner gibt es keine Mindestvorgabe an zu absolvierenden Modulen pro Semester.

1. Semester 2. Semester
3. Semester 4. Semester
5. Semester 6. Semester

1. Semester 2. Semester
3. Semester 4. Semester
5. Semester 6. Semester
7. Semester 8. Semester
9. Semester  
 

1. Semester 2. Semester
3. Semester 4. Semester
5. Semester 6. Semester
7. Semester 8. Semester
9. Semester 10. Semester
11. Semester 12. Semester

Was gilt es zu beachten bei der Studienverlaufsplanung?

 

Studienbelastung

Der Arbeitsaufwand, der für die Bearbeitung der Module (Kursbearbeitung incl. Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitungen einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika) entsteht, wird in so genannten ECTS-Punkte gemessen. Ein Leistungspunkt wird in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von 30 Stunden im Semester gerechnet. Der Workload eines Moduls mit 10 ECTS beträgt demnach 300 Stunden, ein Modul mit 5 ECTS verlangt also 150 Stunden. Dies bedeutet, dass Sie etwa 10 (bzw. 5) Stunden pro Woche für die Bearbeitung eines Moduls einplanen sollten. Diese Zeitangabe schließt den Besuch von Campusstandorten, die Klausurvorbereitung sowie die Klausurteilnahme ein. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Semester- und Studienplanung einschließlich der Belegung.

 

Allgemeiner Teil vor Besonderer Teil

Module, die den Besonderen Teil eines Rechtsgebiets beinhalten, erfordern stets Kenntnisse im Allgemeinen Teil dieses Rechtsgebiets (bspw. die Module 55103 und 55106). Eine parallele Belegung von Allgemeinem und Besonderem Teil ist vor diesem Hintergrund nicht zu empfehlen.


Häufig gestellte Fragen zu den Studieninhalten

 

Gibt es eine Vorgabe der pro Semester zu bearbeitenden Module?

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Nein, eine solche Vorgabe existiert nicht. Vielmehr können Sie ganz individuell studieren. Die oben dargestellten Verlaufspläne stellen lediglich eine Empfehlung dar. Sollten die Pläne Ihren Umständen oder Bedürfnissen nicht entsprechen, kontaktieren Sie gerne die Fachstudienberatung ReWi und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

 

Welche Auswirkungen wird die Reform des LL.B. auf den Studiengang "Master of Laws" haben?

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Zukünftig wird es zu einer Anpassung des Studiengangs "Master of Laws" kommen. Die Anpassung würde deshalb notwendig werden, da der Studiengang "Master of Laws" derzeit 90 ECTS umfasst und in Kombination mit dem neuen Bachelor of Laws Studierende auf lediglich 270 ECTS kommen würde. Die Anforderungen an Bachelor- und Masterstudiengänge sehen jedoch vor, dass nach einem Masterabschluss insgesamt 300 ECTS erreicht worden sind.

Bis zur Anpassung soll auf eine bereits bestehende Regelung in der Prüfungsordnung LL.M. zurückgegriffen werden, welche in diesem Fall Anwendung findet, um zusätzliche 30 ECTS zu erbringen.

Nach § 4 Abs. 1 lit. d) S. 2 PO LLM absolvieren die betroffenen Studierenden vor dem offiziellen Start ihres Masterstudiums drei Module aus folgendem Katalog:

  • Wahlbereich des Bachelor of Laws (nur solche Module, die nicht schon für den LL.B. verwendet wurden) und/oder
  • Wahlbereich des Master of Laws (diese Module können anschließend nicht mehr im Wahlbereich des LL.M. verwendet werden).
 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen individuellen Studienverlaufsplan wünsche?

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Falls Sie sich gerne bzgl. eines individuellen Studienverlaufsplan beraten lassen wollen, wenden Sie sich an die Fachstudienberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die Fachstudienberatung ReWi erreichen telefonisch montags und freitags von 10-12 Uhr, mittwochs von 14-16 Uhr, nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten sowie per Mail an fachstudienberatung.rewi.

 

Ich habe die Prüfungsordnung gewechselt und das Modul 55112 (Rhetorik, Verhandeln, Mediation) abgeschlossen. Wie kann ich es in der neuen Prüfungsordnung verwenden?

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Haben Studierende, die von der 210-ECTS-Variante in die 180-ECTS-Variante gewechselt sind, vor ihrem Wechsel das Modul 55112 (Rhetorik, Verhandeln und Mediation) erfolgreich absolviert, so gilt das Modul 55119 (Rhetorik und Verhandeln für Juristinnen und Juristen) als absolviert. Es ist weder eine Belegung des Moduls noch eine weitere Prüfungsleistung erforderlich. Sie geben die Note des Moduls 55112 bei Ihrem Zeugnisantrag im Modul 55119 an.

 

Ich habe die Prüfungsordnung gewechselt und gemäß der neuen Prüfungsordnung mehr Wahlmodule absolviert als notwendig. Wie wirkt sich das aus?

Beispiel: Studierende Amelie hat im 210er-Modell des LL.B. die Module 31011, 55110 sowie 55215 erfolgreich absolviert. Jetzt wechselt sie die neue Prüfungsordnung. Demnach hätte sie ein Wahlmodul mehr absolviert, als nach der neuen Prüfungsordnung notwendig.

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Haben Studierende, die von der 210-ECTS-Variante in die 180-ECTS-Variante gewechselt sind, vor ihrem Wechsel bis zum Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung ab Sommersemester 2023 mehr Wahlmodule erfolgreich absolviert als nach neuem Curriculum erforderlich sind, so wird diesen Studierenden bei der Beantragung des Abschlusszeugnisses ein Wahlrecht eingeräumt. Diese Studierende können dann wählen, welche Wahlmodule in die Abschlussnote eingehen sollen.

 

Ich habe im 210er-Modell BWL-Module abgeschlossen und nunmehr die Prüfungsordnung gewechselt. Was gilt für BWL-Module?

Übergangsszenario für Wechsel von 210 ECTS auf 180 ECTS

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Sie haben BWL-Module (31011, 31021 oder 31031) bereits absolviert und bestanden.

 

Ich habe im 210er-Modell die Module 55104 und 55208 absolviert und habe nun die Prüfungsordnung gewechselt. Was gilt nun?

Übergangsszenario für Wechsel von 210 ECTS auf 180 ECTS

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Sie haben nach dem 210er-Modell das Pflichtmodul Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts (55104) und das Wahlmodul Wirtschafts- und Verfassungsrecht der EU (55208) absolviert.

Das Modul 55208 kann ab dem Sommersemester 2023 nur noch vier Semester lang als Wiederholungsmodul belegt werden und läuft anschließend aus. Interessierten Studierenden im alten 210-ECTS-Bachelor stehen stattdessen in Zukunft die Module 55114 und 55115 (= Europarecht I + II; neue Pflichtmodule im neuen 180-ECTS-Bachelor) zur Verfügung.

 

Ich habe im 210er-Modell das Modul 55205 absolviert und habe nun die Prüfungsordnung gewechselt. Was gilt nun?

Übergangsszenario für Wechsel von 210 ECTS auf 180 ECTS

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Sie haben im 210er-Modell das Modul Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (55205) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.

Ferner kann das Modul 55205 ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr belegt werden, auch nicht zum Zwecke der Wiederholungsbelegung. Stattdessen steht interessierten Studierenden das neue 55117 (= Wirtschaftsstrafrecht; neues Pflichtmodul im neuen 180-ECTS-Bachelor) im alten 210-ECTS-Bachelor zur Verfügung.

 

Ich habe im 210er-Modell das Modul 55111 absolviert und nunmehr die Prüfungsordnung gewechselt. Was gilt nun?

Übergangsszenario für Wechsel von 210 ECTS auf 180 ECTS

mehr Infos

Sie haben im 210er-Modell das Modul Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts (55111) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.

 

Ich habe im 210er-Modell das Modul 55110 absolviert und nunmehr die Prüfungsordnung gewechselt. Was gilt nun?

Übergangsszenario für Wechsel von 210 ECTS auf 180 ECTS

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Sie haben im 210er-Modell das Modul Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (55110) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.