Studieninhalte (max. bis WiSe 2028/29)

Hinweis

Eine Einschreibung in den Master of Laws nach dem Curriculum dieser Prüfungsordnung war nur bis zum Sommersemester 2026 möglich.

Ab dem Wintersemester 2026/2027 gilt eine neue Prüfungsordnung. Für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2026/2027 einschreiben, ist diese maßgeblich.

Studierende, die vor dem 1. Oktober 2026 eingeschrieben waren und seither ununterbrochen eingeschrieben sind, genießen Vertrauensschutz.
Sie können ihr Studium bis zum 31. März 2029 (Ende des Wintersemesters 2028/2029) nach der bisherigen Prüfungsordnung abschließen oder zum 1. Oktober 2026 in den reformierten Master of Laws wechseln.


Studienverlaufsplan

(Abkürzungen: MM = Mastermodul / MW = Master-Wahlmodul)

1. Semester (MM 1 bis MM 3)
2. Semester (MM 4, MW 5 und MW 6)
MM 4: aus folgenden Modulen eines auswählen:

MW 5 und MW 6:

3. Semester (MW 7 und MM 8)

Wahlmodul MW 7: gleiche Wahlmöglichkeiten wie in den Modulen MW 5 und MW 6 (nicht jedoch Module aus der Liste der erweiterten Wahlmöglichkeiten).

MM 8 - Masterarbeit


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Mit der neuen Prüfungsordnung, die ab dem Wintersemester 2025/2026 gilt, wurde das 55304 – MM Verfahrensrecht gestrichen. Künftig müssen verpflichtend die drei Module 55301, 55302 und 55303 absolviert werden.

    Da Sie jedoch bereits vor dem Wintersemester 2025/2026 im Studiengang Master of Laws eingeschrieben waren, gilt für Sie aus Vertrauensschutzgründen eine Übergangsregelung:
    Das Modul 55304 – MM Verfahrensrecht sowie die dazugehörige Modulabschlussprüfung werden noch bis einschließlich Wintersemester 2026/2027 angeboten.

    Sie haben somit weiterhin die Wahl, drei der vier Pflichtmodule (55301, 55302, 55303 und 55304) für Ihr Studium zu absolvieren. Auch wenn Sie das Modul 55304 – MM Verfahrensrecht bereits belegt oder die Prüfung abgelegt haben, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Modul im Abschlusszeugnis berücksichtigen zu lassen. Bei der Zeugnisbeantragung entscheiden Sie selbst, welche drei Pflichtmodule berücksichtigt werden sollen.

    Zusätzlich können Sie das Modul 55304 – MM Verfahrensrecht weiterhin als Wahlpflichtmodul (MW 5 oder MW 6) einbringen, sofern Sie es nicht als Pflichtmodul für das Zeugnis nutzen möchten.

  • Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat eine umfassende Reform des Studiengangs Master of Laws beschlossen, die am 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll.

    Ausführliche Informationen zu den geplanten Änderungen finden Sie auf dieser Seite. Dort steht Ihnen auch die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung zur geplanten Reforn des Masterstudiengangs zur Verfügung.