Erste Juristische Prüfung

Ziele des Studienganges
Als rechtswissenschaftlicher Studiengang im Sinne des Deutschen Richtergesetzes befähigt der Studiengang
- zum Absolvieren der Ersten Prüfung (1. Staatsexamen)
- zur Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes (Rechtsreferendariat)
- zum Erfassen und Anwenden des Rechts mit seinen Bezügen zu anderen Disziplinen
- zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten auf universitärem Niveau
Verschränkung mit dem Bachelor of Laws
Der Studiengang Erste Juristische Prüfung kombiniert die Vorteile des wirtschaftlich ausgerichteten Studiengangs Bachelor of Laws mit der „klassischen“ Juristenausbildung. Entsprechend des „Hagener Modells“ sind die Studierenden in beiden Studiengängen parallel eingeschrieben und erlangen noch vor dem ersten Staatsexamen den Abschluss als Bachelor of Laws (LL.B.); alternativ kann zunächst auch nur der Studiengang Bachelor of Laws in Hagen absolviert werden, um im Anschluss die noch fehlenden Examensinhalte zu ergänzen.
Berufsfelder
Die Berufsmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind äußerst vielfältig. So eröffnet sich – wenn im Anschluss das Rechtsreferendariat und das 2. Staatsexamen absolviert worden sind – der Weg in die traditionellen juristischen Berufe
- Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
- Richterin/Richter
- Staatsanwältin/Staatsanwalt
- Notarin/Notar
Auch sind Tätigkeiten mit und ohne Leitungsfunktion in privatwirtschaftlichen Unternehmen oder Einrichtungen des öffentlichen Dienstes möglich (z. B. Rechts- oder Personalabteilungen). Darüber hinaus bildet ein Studium der Rechtswissenschaft die Grundlage für eine wissenschaftliche Karriere im Hochschulbereich.
Studienberatung
Bei Fragen zur Einschreibung und Studienzulassung, Fachspezifische Studienberatung, Anerkennung von Leistungen, Klausuren, Betreuung.