Erste Juristische Prüfung

Gesetzbuch, §28 JAG, Erster Teil. Die erste Prüfung Foto: FernUniversität

Ziele des Studienganges

Bei dem Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung (sog. Erstes Staatsexamen) an der FernUniversität in Hagen handelt es sich um ein klassisches Jurastudium, das im Wege moderner Fernlehre gelehrt wird. Nach dem Abschluss des Studiums können Sie

  • den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) in jedem Bundesland Ihrer Wahl aufnehmen, um anschließend das zweite Staatsexamen abzulegen und VolljuristIn zu werden,
  • das deutsche Recht verstehen und anwenden sowie mit seinen europäischen Bezügen erfassen und
  • vertieft wissenschaftlich auf universitärem Niveau arbeiten.

Mögliche Berufsfelder

Die Berufsmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind äußerst vielfältig. So eröffnet sich – wenn im Anschluss das Rechtsreferendariat und das 2. Staatsexamen absolviert worden sind – der Weg in die traditionellen juristischen Berufe

Auch sind Tätigkeiten mit und ohne Leitungsfunktion in privatwirtschaftlichen Unternehmen oder Einrichtungen des öffentlichen Dienstes möglich (z. B. Rechts- oder Personalabteilungen). Darüber hinaus bildet ein Examensstudium der Rechtswissenschaft die Grundlage für eine wissenschaftliche Karriere im Hochschulbereich.

 

Studienberatung

Bei Fragen zur Einschreibung und Studienzulassung, Fachspezifische Studienberatung, Anerkennung von Leistungen, Klausuren, Betreuung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Staatsexamen und Bachelor of Laws?

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Die Art des Abschlusses entscheidet über die Möglichkeit in der Berufswelt: Arbeitgeber in der freien Wirtschaft bevorzugen Bewerberinnen und Bewerber, die ein Verständnis für ökonomische Vorgänge mitbringen. Daher sind Absolventinnen und Absolventen wirtschaftlich geprägter Studiengänge, wie die Hagener Studiengänge Bachelor/Master of Laws, hier besonders gefragt. Die Ausübung der traditionellen juristischen Berufe wie Richter/in, Anwalt/Anwältin oder Notar/in ist mit diesen Abschlüssen hingegen nicht möglich. Voraussetzung hierfür sind zwei Staatsexamina und somit der Weg über den Studiengang "Erste Juristische Prüfung".

Absolven­tInnen der Bachelor-Studiengänge arbeiten vielmehr als Unterneh­mens­berater, Wirtschafts­prüfer oder Insolvenz­ver­walter. Einige Kanzleien stellen Bewerber mit Bachelor- oder Master-Abschluss für die Arbeit abseits der Gerichts­ver­fahren ein. Diese dürfen sich aber nicht Anwalt oder Anwältin nennen. Studierende eines klassischen Jurastudiums dürfen später als VolljuristInnen hingegen in jedem denkbaren juristischen Beruf tätig werden.