Masterarbeit

Am Ende des Studiums Master of Laws steht die Masterprüfung. Studierende zeigen hier, dass sie in der Lage sind, juristische Themen nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb eines festgesetzten Zeitraums selbständig zu bearbeiten. Rechtliche Grundlage für die Masterabschlussprüfung stellen die §§ 12 ff. der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws dar.

Im Folgenden stellen wir Ihnen dar, unter welchen Voraussetzungen Sie zur Masterprüfung zugelassen werden können und welche Inhalte Sie dort absolvieren müssen.

  • Nach § 16 Abs. 2 PrüfO LLM müssen KandidatInnen drei Voraussetzungen erfüllen, um eine Zulassung zur Masterprüfung beantragen zu können:

    • Sie sind im Studiengang Master of Laws an der FernUniversität eingeschrieben
    • Sie haben Ihren Prüfungsanspruch in einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht endgültig verloren
    • Sie haben mindestens sechs Module erfolgreich abgeschlossen

    Wesentlichste Voraussetzung für Sie ist § 16 Abs. 2 Punkt 3 PrüfO LLM, wonach Sie im Vorfeld der Anmeldung mindestens sechs Module erfolgreich absolviert haben müssen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse der Modulprüfungen im Zeitpunkt der Anmeldung zur Masterprüfung bereits feststehen. Es reicht nicht aus, wenn Prüfungen noch korrigiert werden und Sie erst dann die erforderlichen Punkte erreichen.

    Das Studium gilt erst dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Pflicht- und Wahlmodule bestanden wurden. Das Masterzeugnis wird nur ausgehändigt, wenn alle Prüfungsleistungen erbracht sind.

  • Studierende des Studienganges Master of Laws, die gemäß § 16 Abs. 2 PrüfO LLM mindestens sechs Module erfolgreich absolviert und den Prüfungsanspruch noch nicht endgültig verloren haben, können sich innerhalb der hier angegebenen
    Anmeldefristen über WebRegIS anmelden.
    ZU WEBREGIS

    Für die Online-Anmeldung in WebRegIS benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem „q“ und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort.

    Im Rahmen der Anmeldung beachten Sie bitte folgende Punkte:

    • Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Daten im Anmeldeformular zu Erreichbarkeit (Adresse, Telefon-Nr. und E-Mail) aktuell sind und mit den im Studierendensekretariat gespeicherten Daten übereinstimmen.
    • Bitte tragen Sie das Datum des Abschlusses der Pflichtmodule sowie die sonstigen zum Anmeldezeitpunkt bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Ihre Prüferpräferenzen sowie Ihren Themenvorschlag/Ihre Themenvorschläge ein.
    • Unter „Themenvorschlag Ihrer Masterarbeit“ Ihren Themenvorschlag können Sie diese/n auch begründen, indem Sie z. B. Angaben zu Ihren wissenschaftlichen Interessen machen.
    • Bitte tragen Sie auch das Datum des gewünschten Bearbeitungsbeginns entsprechend dem o. g. Zeitraum ein. Die genaue Festlegung des Termins erfolgt dann in Absprache mit dem Prüfer. Das Thema und den Abgabetermin erhalten Sie vom Prüfungsamt digital per E-Mail zugestellt.

Fristen im Rahmen der Masterprüfung

  Anmeldefrist Möglicher Bearbeitungsbeginn der Masterarbeit
Sommersemester 15.05. - 31.05. 15.06. - 30.09.
Wintersemester 15.11. - 30.11. 15.12. - 31.03.

Ablauf

Nur fristgerecht eingegangene Anmeldungen können berücksichtigt werden. Nach dem Anmeldeschluss werden die Anmeldungen im Prüfungsamt geprüft und an die jeweiligen in der ersten Präferenz gewünschten Prüfer verteilt.

Die Prüfer wählen die Kandidaten aus. Sofern bei einem Prüfer alle Plätze durch Erstpräferenzen besetzt werden, nimmt dieser nicht mehr am weiteren Verteilungsverfahren teil. Die mit ihrer Erstpräferenz nicht berücksichtigten Kandidaten werden nun nach ihren weiteren Präferenzen sortiert und an die Prüfer geschickt, die in der 1. Verteilungsrunde noch Plätze frei behalten haben. Auch jetzt wählen wieder die Prüfer die Kandidaten aus. Wenn nach der 2. Verteilungsrunde bei einzelnen Prüfern noch Abschlussarbeitsplätze frei geblieben sind, werden alle bis dahin nicht berücksichtigten Anmeldungen daraufhin durchgesehen, ob in den Präferenzlisten einer der Prüfer mit freien Plätzen enthalten ist. Solche Anmeldungen gehen an diese Prüfer. Die Auswahl der Kandidaten treffen wiederum die Prüfer.

Sie erhöhen also Ihre Chancen, dass wenigstens eine Ihrer Präferenzen berücksichtigt werden kann, wenn Sie mehr als drei Präferenzen angeben und auch bereit sind, auf Bereiche auszuweichen, die nicht so stark nachgefragt werden. Nach Abschluss der Verteilungsrunden erhalten die nicht berücksichtigten Kandidaten vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung. Die Absagen werden ca. sechs Wochen nach Anmeldeschluss verschickt. Die Kandidaten, die eine Zusage erhalten haben, müssen sich mit dem jeweiligen Lehrstuhl in Verbindung setzen. Kandidaten mit Zusage können mit dem Prüfer einen individuellen Bearbeitungsbeginn ihrer Masterarbeit innerhalb der o. g. Zeiträume ausmachen.

Dauer und Umfang

In der Masterarbeit soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt grundsätzlich 12 Wochen nach Themenvergabe; für Teilzeitstudierende verlängert sich die Frist auf 18 Wochen, vgl. § 17 Abs. 4 PrüfO LLM.

Der Umfang der Masterarbeit soll gemäß § 17 Abs. 3 PrüfO LLM nicht mehr als 75 Seiten (150.000 Zeichen einschließlich Leerzeichens) zuzüglich des Deckblattes, Inhalts- und Literaturverzeichnisses betragen. Bitte beachten Sie bei der Anfertigung die formalen und inhaltlichen Hinweise des betreuenden Lehrstuhls. Die Masterarbeit ist beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft nur noch als PDF-Datei per Mail abzugeben. Wird die Masterarbeit nicht fristgemäß vorgelegt, gilt sie als „nicht ausreichend“ (5,0). Bei der Abgabe der Masterarbeit hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Masterarbeit darf weder einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt noch veröffentlicht worden sein. Sie darf frühestens nach der Bewertung veröffentlicht werden.

Damit Sie einen Eindruck von einer Masterarbeit gewinnen können, stehen Ihnen auf den Seiten der Hagener Universitätsbibliothek einige veröffentlichte Masterarbeiten ehemaliger Studierenden zur Verfügung.

Zu den Masterarbeiten


Häufig gestellte Fragen zur Masterprüfung

 

Kann ich mir das Thema meiner Masterarbeit frei aussuchen?

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Ja, das können Sie. Wenn Sie sich unter WEBREGIS für die Masterarbeit anmelden, können Sie unter „Themenvorschlag Ihrer Masterarbeit“ Ihren Themenvorschlag angeben und auch begründen, indem Sie z. B. Angaben zu Ihren wissenschaftlichen Interessen machen.