Anerkennungen

Viele Studieninteressierte für den Bachelor of Laws an der FernUniversität Hagen haben bereits einmal Rechtswissenschaft oder ein affines Fach studiert und stellen sich die Frage, ob sie sich ihre bereits erbrachten Leistungen anerkennen lassen können.

Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn sie vom Inhalt, Umfang, Niveau, Art und Anzahl der Prüfungsleistungen im Wesentlichen gleichwertig sind. Diese Gleichwertigkeit kann leider nicht pauschal angenommen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Für diese Prüfung ist unser Prüfungsamt zuständig.

Für eine konkrete Auskunft über mögliche Anrechnungen senden Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung sowie Ihre Leistungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie an das Prüfungsamt.

Verwenden Sie hierzu das Formular Antrag auf Anerkennung und Übernahme und beachten Sie die ergänzenden Hinweise.

Notwendige Beglaubigungen (nur für das Anerken­nungs­verfahren)

Die notwendigen Beglaubigungen (nur für das Anerkennungsverfahren) können Sie kostenfrei auch in unseren Regional- und Studienzentren vornehmen lassen.

Wird von unserem Prüfungsamt eine Gleichwertigkeit festgestellt, werden die Studien- und Prüfungsleistungen ohne Note anerkannt. Auf dem Abschlusszeugnis erscheint lediglich der Vermerk, dass die Prüfungsleistung anerkannt wurde. Die Module müssen Sie dann aber nicht mehr belegen und abschließen, die ECTS-Credits erscheinen automatisch in Ihrem Prüfungskonto.

Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie das Studium bei uns aufnehmen wollen, können Sie sich über die Anerkennungsfähigkeit Ihrer erbrachten Leistungen eine Auskunft einholen. Senden Sie auch in diesem Falle das Formular mit den beglaubigten Leistungsnachweisen an unser Prüfungsamt und setzen einfach ein Kreuz bei „Antrag aus Auskunft“. Das Ergebnis dieser Auskunft ist für uns bindend, so dass Sie entsprechende Planungssicherheit haben.

Häufig gestellte Fragen

  • Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen sechs und acht Wochen, da jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden muss und das Prüfungsamt pro Jahr über 1.000 Anträge auf Anerkennung erhält.

  • Belegen Sie zunächst solche Module, die für Ihre Anerkennung nicht in Betracht kommen (z. B. weil Sie deren Anerkennung nicht beantragt haben). Sobald der Anerkennungsbescheid dann vorliegt, können Sie Module stornieren und/oder nachbelegen. Bitte beachten Sie aber, dass auch hierbei Fristen zu beachten sind und ggf. Verwaltungsgebühren entstehen.

  • Das ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass immer erst nach einer Einzelfallprüfung eine aussagekräftige Einschätzung möglich ist. Es muss also immer erst ein Anerkennungsverfahren eingeleitet werden.

  • Das ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass immer erst nach einer Einzelfallprüfung eine aussagekräftige Einschätzung möglich ist. Sie müssen also auch in diesem Fall ein Anerkennungsverfahren durchführen lassen.

  • Ja, das ist möglich. Dann handelt es sich um einen Antrag auf verbindliche Auskunft. Hierzu kann das identische Antragsformular verwendet werden.