Anträge

Bachelor of Laws


Erste Juristische Prüfung

Zurzeit können lediglich bereits im Studiengang Erste Juristische Prüfung eingeschriebene Studierende, Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen auf Grundlage der derzeitigen EJP- Prüfungsordnung stellen. Zum 01.10.2023 wird eine neue Prüfungsordnung für den Studiengang Erste Juristische Prüfung in Kraft treten. Diese neue Prüfungsordnung befindet sich noch im Genehmigungsverfahren. Es können daher gegenwärtig weder Auskünfte erteilt, noch Anerkennungsanträge beschieden werden, die diese neue Prüfungsordnung betreffen.