Grundstudium

Das Grundstudium besteht aus den Modulen des 1. bis 4. Semesters des Studienplans und umfasst 120 ECTS-Credits. Es endet mit der erfolgreichen Zwischenprüfung.

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 JAG NRW müssen Studierende, welche sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden wollen, unter anderem eine bestandene Zwischenprüfung nachweisen.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei 3-stündigen modulübergreifenden Klausuren, eine je Rechtsgebiet (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht), vgl. § 28 Abs. 2 S. 3 JAG NRW n. F. Um zu den Zwischenprüfungsklausuren zugelassen werden zu können, dürfen im Vorfeld höchstens drei Prüfungsleistungen je Rechtsgebiet verlangt werden.

Im Falle des Nichtbestehens ist eine Wiederholung zweimal möglich.

Folgende Inhalte werden in der Zwischenprüfung vorausgesetzt:

Zivilrecht (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, b, d) Strafrecht (§ 11 Abs. 2 Nr. 7) Öffentliches Recht (§ 11 Abs. 2 Nr. 9, 12)
 

Verlaufsplan

Daraus resultiert folgender Studienverlaufsplan bis zur und inkl. der Zwischenprüfung:

Grundstudium
1. Semester Vollzeit 2. Semester Vollzeit
55100 Propädeutikum (10 ECTS)
55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS)
55104 Staats- und Verfassungs­recht (10 ECTS)
55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55504 Strafrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55114 Europarecht I (5 ECTS)
55115 Europarecht II (5 ECTS)
3. Semester Vollzeit 4. Semester Vollzeit
55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS)
55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (10 ECTS)
55517 Strafrecht Besonderer Teil I und StPO (10 ECTS)
55109 Handels- und Gesellschaftsrecht (10 ECTS)
55507 Strafrecht Besonderer Teil II (10 ECTS)
55111 Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
Zwischenprüfung
3-stündige Klausur im Zivilrecht
3-stündige Klausur im Öffentlichen Recht
3-stündige Klausur im Strafrecht

Grundstudium
1. Semester Teilzeit 2. Semester Teilzeit
55100 Propädeutikum (10 ECTS)
55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS)

55104 Staats- und Verfassungs­recht (10 ECTS)
55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)

3. Semester Teilzeit 4. Semester Teilzeit

55504 Strafrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55114 Europarecht I (5 ECTS)
55115 Europarecht II (5 ECTS)

55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS)
55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (10 ECTS)
5. Semester Teilzeit 6. Semester Teilzeit
55517 Strafrecht Besonderer Teil I und StPO (10 ECTS)
55111 Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55109 Handels- und Gesellschaftsrecht (10 ECTS)
55507 Strafrecht Besonderer Teil II (10 ECTS)
Zwischenprüfung
3-stündige Klausur im Zivilrecht
3-stündige Klausur im Öffentlichen Recht
3-stündige Klausur im Strafrecht

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus drei dreistündigen Präsenzklausuren. Jeweils eine Klausur stammt aus dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Im Detail ist der mögliche Prüfungsstoff § 28 Abs. 2 JAG NRW zu entnehmen. Die Zwischenprüfungsklausuren sollen von den Studierenden in der Regel bis zum Ende des vierten Studiensemesters abgelegt werden. Eine spätere Ablegung ist selbstverständlich möglich.

Die Präsenzklausuren der Zwischenprüfung können bereits dann absolviert werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Rechtsgebiets erfüllt sind. Das bedeutet, dass die Zwischenprüfungsklausuren zusammen en bloc oder einzeln auf verschiedene Semester verteilt abgelegt werden können.

Die Zwischenprüfungsklausuren finden jedes Jahr im Juni und Dezember statt.

Die konkreten Termine der Zwischenprüfung finden Sie unter https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/termine/Zwischenpruefung.shtml.

Zulassung zur Zwischenprüfung

Die Zulassung zu den Zwischenprüfungsklausuren setzt voraus:

  • Einschreibung in den Studiengang Erste Juristische Prüfung
  • Module gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 PrüfO EJP n. F. erfolgreich absolviert
  • Anmeldung zu den Klausuren der Zwischenprüfung

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, welche Module Sie erfolgreich absolvieren müssen, um zu den einzelnen Zwischenprüfungsklausuren zugelassen zu werden.

  • Für die Teilnahme an der Aufsichtsarbeit im Bürgerlichen Recht drei der vier nachfolgend aufgeführten Module des Grundstudiums

    55101 (Allgemeiner Teil des BGB)

    55103 (Schuldrecht Allgemeiner Teil)

    55106 (Schuldrecht Besonderer Teil) oder

    55108 (Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung)

  • Für die Teilnahme an der Aufsichtsarbeit im Öffentlichen Recht die Module

    55104 (Staats- und Verfassungsrecht)

    und

    55111 (Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil)

  • Für die Teilnahme an der Aufsichtsarbeit im Strafrecht zwei der drei Module des Grundstudiums

    55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil)

    55517 (Strafrecht Besonderer Teil I und StPO) oder

    55507 (Strafrecht Besonderer Teil II)

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Muss ich die Zwischenprüfungsklausuren in einem Semester ablegen?

mehr Infos

Nein, die drei Zwischenprüfungsklausuren können getrennt abgelegt werden.