Grundstudium

Disclaimer: Reform des Studiengangs zum WiSe 2023/24

Am 17. Februar 2022 ist ein neues Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW in Kraft getreten. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wird die gesetzlichen Vorgaben ab WS 2023/24 umzusetzen sowie Übergangsszenarien schaffen. Spätestens ab dem 17. Februar 2025 entfaltet das neue JAG NRW volle Geltungskraft.
ZUM NEUEN JAG NRW

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die derzeitigen Pläne der Fakultät dar. Der Entwurf der Prüfungsordnung wird dem Justizministerium NRW demnächst zur Genehmigung vorgelegt. Änderungen sind deshalb noch möglich, dennoch geben die folgenden Ausführungen eine gewisse Orientierung für Ihre weiteren Planungen.

Eine finale Entscheidung erwarten wir zum Ende des ersten Quartals 2023.

Das Grundstudium besteht aus den Modulen des 1. bis 4. Semesters des Studienplans und umfasst 120 ECTS-Credits. Es endet mit der erfolgreichen Zwischenprüfung.

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 JAG NRW müssen Studierende, welche sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden wollen, unter anderem eine bestandene Zwischenprüfung nachweisen.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei 3-stündigen modulübergreifenden Klausuren, eine je Rechtsgebiet (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht), vgl. § 28 Abs. 2 S. 3 JAG NRW n. F. Um zu den Zwischenprüfungsklausuren zugelassen werden zu können, dürfen im Vorfeld höchstens drei Prüfungsleistungen je Rechtsgebiet verlangt werden.

Im Falle des Nichtbestehens ist eine Wiederholung zweimal möglich.

Folgende Inhalte werden in der Zwischenprüfung vorausgesetzt:

Zivilrecht (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, b, d) Strafrecht (§ 11 Abs. 2 Nr. 7) Öffentliches Recht (§ 11 Abs. 2 Nr. 9, 12)
 

Verlaufsplan

Daraus resultiert folgender Studienverlaufsplan bis zur und inkl. der Zwischenprüfung:

Grundstudium
1. Semester Vollzeit 2. Semester Vollzeit
55100 Propädeutikum (10 ECTS)
55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS)
55104 Staats- und Verfassungs­recht (10 ECTS)
55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55504 Strafrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55114 Europarecht I (5 ECTS)
55115 Europarecht II (5 ECTS)
3. Semester Vollzeit 4. Semester Vollzeit
55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS)
55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (10 ECTS)
55517 Strafrecht Besonderer Teil I und StPO (10 ECTS)
55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS)
55507 Strafrecht Besonderer Teil II (10 ECTS)
55111 Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
Zwischenprüfung
3-stündige Klausur im Zivilrecht
3-stündige Klausur im Öffentlichen Recht
3-stündige Klausur im Strafrecht

Grundstudium
1. Semester Teilzeit 2. Semester Teilzeit
55100 Propädeutikum (10 ECTS)
55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS)
55104 Staats- und Verfassungs­recht (10 ECTS)
55114 Europarecht I (5 ECTS)
55115 Europarecht II (5 ECTS)
3. Semester Teilzeit 4. Semester Teilzeit
55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55504 Strafrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS)
55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (10 ECTS)
5. Semester Teilzeit 6. Semester Teilzeit
55517 Strafrecht Besonderer Teil I und StPO (10 ECTS)
55111 Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS)
55507 Strafrecht Besonderer Teil II (10 ECTS)
Zwischenprüfung
3-stündige Klausur im Zivilrecht
3-stündige Klausur im Öffentlichen Recht
3-stündige Klausur im Strafrecht

Zulassung zur Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie soll von den Studierenden in der Regel bis zum Ende des vierten Studiensemesters abgelegt werden. Die Aufsichtsarbeiten der Zwischenprüfung können bereits dann absolviert werden, wenn deren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Zulassung zu den Zwischenprüfungsklausuren setzt voraus:

  • Antrag auf Zulassung beim Prüfungsamt der Fakultät
  • Einschreibung in den Studiengang Erste Juristische Prüfung
  • Module gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 PrüfO EJP n.F. erfolgreich absolviert

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, welche Module Sie erfolgreich absolvieren müssen, um zu den einzelnen Zwischenprüfungsklausuren zugelassen zu werden.

  • Für die Teilnahme an der Aufsichtsarbeit im Bürgerlichen Recht drei der vier nachfolgend aufgeführten Module des Grundstudiums

    55101 (Allgemeiner Teil des BGB)

    55103 (Schuldrecht Allgemeiner Teil)

    55106 (Schuldrecht Besonderer Teil) oder

    55108 (Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung)

  • Für die Teilnahme an der Aufsichtsarbeit im Öffentlichen Recht die Module

    55104 (Staats- und Verfassungsrecht)

    und

    55111 (Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil)

  • Für die Teilnahme an der Aufsichtsarbeit im Strafrecht zwei der drei Module des Grundstudiums

    55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil)

    55517 (Strafrecht Besonderer Teil I und StPO) oder

    55507 (Strafrecht Besonderer Teil II)