Studieninhalte (210 ECTS, max. bis WiSe 2029/30)

Im Folgenden fassen wir alle wichtigen Informationen zum Studiengang Bachelor of Laws in seiner bis einschließlich Wintersemester 2022/23 geltenden Form nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vom 5. August 2015 in der Fassung der 8. Änderungsordnung vom 27. März 2020.

Zur Prüfungsordnung

Den Studiengang nach dieser Prüfungsordnung können Sie noch bis einschließlich Wintersemester 2029/30 beenden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die bereits pauschal sämtliche Gründe einer Studienverlängerung berücksichtigt und nicht verlängert werden kann. Für den Abschluss ist relevant, dass die letzte Prüfungsleistung spätestens am 31. März 2030 abgeschlossen wird.

Im Zuge der Reakkreditierung des Studiengangs Bachelor of Laws wurde dieser in größerem Stile verändert. In Zukunft schließt der Studiengang mit 180 ECTS ab. Der Bachelor of Laws geht in seiner neuen Form (Informationen hierzu auf den Seiten zuvor oder durch Klicken auf hier) ab dem Sommersemester 2023, beginnend ab dem 1. April 2023 an den Start. Eine Ein- bzw. Umschreibung in die neue Prüfungsordnung ist erstmalig ab dem 1. Dezember 2022 möglich.

Die Ausführungen auf dieser Unterseite stellen lediglich die Abweichungen zu den neuen, ab 1. April 2023 gültigen Regelungen!


Studienverlaufsplan

1. Semester 2. Semester
55100 Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (10 ECTS)
55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS)
31011 Externes Rechnungswesen (10 ECTS)

55104 Staats- und Verfassungs­recht sowie Grundlagen des Europarechts (10 ECTS)
55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
31021 Investition und Finanzierung (10 ECTS)

3. Semester 4.Semester

55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS)
55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS)
31031 Internes Rechnungswesen (10 ECTS)

55504 Strafrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)*
55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (10 ECTS)
55111 Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts (10 ECTS)

5. Semester 6. Semester

55109 Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (10 ECTS)
55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS)
55112 Rhetorik, Verhandeln und Mediation (10 ECTS)

55110 Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (10 ECTS)
Wahlmodul 1
Wahlmodul 2

7. Semester  

Wahlmodul 3
Seminar (10 ECTS)
Bachelorarbeit (10 ECTS)

 
1. Semester 2. Semester

55100 Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (10 ECTS)
31011 Externes Rechnungswesen (10 ECTS)

55104 Staats- und Verfassungs­recht sowie Grundlagen des Europarechts (10 ECTS)
55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS)
3. Semester 4. Semester

55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)
31021 Investition und Finanzierung (10 ECTS)

55504 Strafrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS)*
55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS)
5. Semester 6. Semester

55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS)
55111 Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts (10 ECTS)

55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung (10 ECTS)
55112 Rhetorik, Verhandeln und Mediation (10 ECTS)

7. Semester 8. Semester
55109 Unternehmensrecht I: Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (10 ECTS)
31031 Internes Rechnungswesen (10 ECTS)

55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS)
Wahlmodul 1 (10 ECTS)

9. Semester 10. Semester
55110 Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (10 ECTS)
Wahlmodul 2 (10 ECTS)

Wahlmodul 3 (10 ECTS)
Seminar (10 ECTS)
Bachelorarbeit (10 ECTS)

* Das Modul 55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil) tritt ab dem Wintersemester 2024/25 (Beginn: 1. Oktober 2024) an die Stelle des Moduls 55107 (Einführung in das Strafrecht). Letzteres wird gestrichen und nicht mehr angeboten.

  • Studierende, welche das Modul 55107 vor dem WiSe 2024/25 erfolgreich absolviert haben, müssen das Modul 55504 nicht belegen und auch nicht absolvieren, sondern setzen ihr Studium wie bisher fort.
  • Studierende, welche das Modul 55107 bereits belegt haben, aber vor dem WiSe 2024/25 noch nicht absolviert haben, setzen ihr Studium mit dem Modul 55504 fort. Die Belegung des Moduls ist in diesem Fall gebührenfrei, wie bei einer Wiederholungsbelegung innerhalb der 4-Semester-Regelung. Außerdem stehen alle Prüfungsversuche, Freiversuche und ggf. Verbesserungsversuche zur Verfügung.
  • Studierende, welche das Modul 55107 bislang weder belegt noch absolviert haben, setzen ihr Studium mit dem Modul 55504 fort. Es gelten die üblichen Regelungen für Gebühren und Prüfungsversuche.

Abweichungen im Details

Modulbelegung

Das Curriculum mit 210 ECTS beinhaltet im Gegensatz zur neuen Prüfungsordnung folgende Pflichtmodule:

  • 31011 - Externes Rechnungswesen
  • 31021 - Investition und Finanzierung
  • 31031 - Internes Rechnungswesen
  • 55110 - Internationales Privat- und Zivilprozessrecht

Das Curriculum mit 210 ECTS beinhaltet im Gegensatz zur neuen Prüfungsordnung folgende Pflichtmodule:

  • 31011 - Externes Rechnungswesen
  • 31021 - Investition und Finanzierung
  • 31031 - Internes Rechnungswesen
  • 55110 - Internationales Privat- und Zivilprozessrecht

Folgende Module der neuen Prüfungsordnung sind hier kein Prüfungsgegenstand:

55114 - Europarecht I
(5 ECTS)

55115 - Europarecht II
(5 ECTS)

55116 - Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Juristen
(5 ECTS)

55117 - Wirtschaftsstrafrecht
(10 ECTS)

55118 - Verwaltungsprozessrecht
(5 ECTS)

Bachelorabschlussprüfung


Häufig gestellte Fragen

 

Wie lange kann ich den Abschluss mit 210 ECTS erwerben?

mehr Infos

Studierende, die in den Studiengang Bachlor of Laws mit 210 ECTS eingeschrieben sind, erhalten bis einschließlich 31. März 2030 die Gelegenheit, ihr Studium nach "altem" Recht abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die bereits pauschal sämtliche Gründe einer Studienverlängerung berücksichtigt und nicht verlängert werden kann. Für den Abschluss ist relevant, dass die letzte Prüfungsleistung spätestens am 31.03.2030 abgeschlossen wird.

 

Welche Ausgleichsregelung gilt für mich, wenn ich weiterhin einen Abschluss mit 210 ECTS möchte?

mehr Infos

Möchten Sie weiterhin den Abschluss mit 210 ECTS machen und sind nicht in die neue Prüfungsordnung gewechselt, gilt für Sie die Prüfungsordnung in der Form, die bis zum 31. März 2023 in Kraft ist. Demnach können Sie nur die Ausgleichsregelung nach § 16 PrüfO LLB a. F. verwenden (ein WiWi-Modul mit WiWi-Modul sowie ein ReWi-Modul mit ReWi-Modul).

 

Ich möchte in der Prüfungsordnung mit 210 ECTS bleiben und als Wahlmodul das Fach 55205 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) belegen. Geht das trotz Reform des Studiengangs?

mehr Infos

Das Modul 55205 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) wird mit Ablauf des Wintersemesters 2022/23 eingestellt. Es kann dann weder neu, noch als Wiederholer belegt werden. Interessierte Studierende können stattdessen das Modul 55117 (Wirtschaftsstrafrecht) wählen. Dieses würde dann als Wahlmodul in die Bachelornote einfließen.

 

Ich möchte in der Prüfungsordnung mit 210 ECTS bleiben und als Wahlmodul das Fach 55208 (Wirtschafts- und Verfassungsrecht in der EU) belegen. Geht das trotz Reform des Studiengangs?

mehr Infos

Das Modul 55208 (Wirtschafts- und Verfassungsrecht in der EU) kann ab dem Sommersemester 2023 nicht neu belegt werden. Möglich ist nur noch eine Wiederholungsbelegung bis inkl. Wintersemester 2024/25; anschließend läuft das Modul aus. Interessierten Studierenden im alten 210-ECTS-Bachelor stehen stattdessen in Zukunft die Module 55114 und 55515 (= Europarecht I + II; neue Pflichtmodule im neuen 180-ECTS-Bachelor) als Wahlmodule zur Verfügung.

 

Kann ich auf (Wahl-)Module der neuen, ab April 2023 geltenden Prüfungsordnung zurückgreifen?

mehr Infos

Nein, diese Möglichkeit besteht leider nicht.

Dekanat ReWi | 13.09.2024