Forschung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Illustration Foto: Hardy Welsch

Forschungsschwerpunkte und Projekte

Neben den in den Lehrstühlen angesiedelten Forschungen in den jeweiligen Kernrechts­gebieten der Lehrstuhlinhaber haben sich in der Fakultät generelle Forschungs­schwerpunkte herausgebildet, die weitergeführt werden sollen. Dies betrifft insbesondere den Forschungs­schwerpunkt „Grundlagen des Rechts und seine wirtschaftlichen Bezüge im internationalen Rahmen.“


Gute Wissenschaftliche Praxis

Die Wahrung der Guten Wissenschaftlichen Praxis stellt ein wesentliches Element der wissenschaftlichen Ausbildung vom Studium über die Promotion bis zur Habilitation dar. Im Rahmen der Promotion sowie der Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiter*in gilt es, die fachspezifischen wie fachübergreifenden Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu erlernen und in der alltäglichen Arbeit in Forschung und Lehre umzusetzen. Die FernUniversität nimmt ihre Verantwortung für die Wahrung wissenschaftlicher Integrität als Institution ernst. Die Umsetzung der DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wird in der entsprechenden Ordnung geregelt. Sie selbst als Wissenschaftler*in können sich auf dem DFG-Portal „Wissenschaftliche Integrität“ sowie im FernUni-Web auf den Seiten des Forschungs- und Graduiertenservice ausführlicher über die verschiedenen Aspekte des Themas informieren. Sollten Sie konkrete Beratungsanliegen oder Hinweise zu möglichen Verstößen gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis haben, stehen Ihnen die Ombudspersonen der FernUniversität sowie das übergeordnete Gremium „Ombudsmann für die Wissenschaft“ als Ansprechpersonen bereit.


Promotion

Foto: Jakob Studnar

Mit der Promotion und der damit einher­gehenden Verleihung des akade­mischen Grades einer Doktorin oder eines Doktors der Rechte kann an der Rechts­wissen­schaftlichen Fakultät der Nachweis zur Befähigung zu besonderem wissenschaftlich vertieftem Arbeiten erbracht werden.

Habilitation

Foto: Jakob Studnar

Das Habilitations­verfahren kann bei den Hochschul­lehrerinnen und Hochschul­lehrern der Rechts­wissen­schaftlichen Fakultät durchlaufen werden. Mit Abschluss der Habilitation kann die akademische Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ geführt werden.

Veranstaltungsreihe Colloquia Iuridica

Foto: Hardy Welsch

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Colloquia Iuridica bietet die Rechts­wissen­schaftliche Fakultät der interessierten Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb der FernUniversität regelmäßig hochkarätige wissenschaftliche Vorträge und Forschungs­kolloquia mit gesellschaftlicher und praktischer Relevanz an, um die Fakultät als Ort exzellenter rechts­wissen­schaftlicher Forschung vorzustellen.