Modul 55508
Introduction to the Common Law
Nach dem Studium des Moduls verfügen die Studierenden über den nach § 5a DRiG erforderlichen Nachweis der Fremdsprachenkompetenz. Die vorhandenen Sprachkenntnisse werden vertieft und um fachspezifische Begrifflichkeiten und Formulierungen erweitert. Parallel hierzu erwerben die Studierenden Grundkenntnisse des US-amerikanischen Rechtssystems sowie erste Kenntnisse über die Methode der Rechtsvergleichung, weil die Kursmaterialien oft Bezug auf das deutsche und das französische Recht nehmen. Ferner lernen die Studierenden, einen Fall aus dem US-amerikanischen Rechtssystem richtig zu erfassen und diesen in ähnlicher Weise wie ein Student einer Law School zu bearbeiten. In diesem Zusammenhang lernen die Studierenden, Entscheidungen von US-amerikanischen Gerichten zu lesen und Gesetze zutreffend auszulegen.
Modulbeschreibung
Die Modulbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch des jeweiligen Studienganges.
Kurse / Modulbetreuung
Modul-Nr. | Modulbezeichnung | Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende: |
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55508 | Introduction to the Common Law | Wilhelm Peter Radt Stiftungslehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. (Illinois) |
Abgabetermine der Einsendeaufgaben
Die Abgabetermine der Einsendeaufgaben entnehmen Sie bitte unserem Heft Nr. 1 der Studien- und Prüfungsinformationen.