Test Modul 55503

Ergänzungsmodul Öffentliches Recht

Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen: Im Modul „Besonderes Verwaltungsrecht“ werden den Studierenden die Pflichtfachinhalte des § 11 II Nr. 13 JAG NRW vermittelt. Dazu zählt im Einzelnen:

Kurs 1: Polizei- und Ordnungsrecht

Das Polizei- und Ordnungsrecht ist eine Kernmaterie des Verwaltungsrechts mit langer Tradition und zugleich großer Aktualität, wie etwa anhand der Kontroversen zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze oder zur polizeilichen Online-Durchsuchung privater Computer deutlich wird. Darüber hinaus liefert das Polizei- und Ordnungsrecht viele Beispiele, um Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts zu erläutern. Fundierte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Staatshaftungsrecht sind schließlich die Grundlage für das Verständnis anderer Gebiete des Verwaltungsrechts, z. B. des Umweltrechts. In Teil eins des Kurses erlernen die Studierenden alle mit dem Rechtsgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts zusammenhängenden Materien. Der Schwerpunkt liegt auf dem präventiven Handeln der Polizei zur Gefahrenabwehr, abgegrenzt vom repressiven Handeln der Polizei zur Strafverfolgung.

Kurs 2: Kommunalrecht

In Teil 1 des Kommunalrechtskurses soll der Gegenstand des Kommunalrechts vermittelt werden. Weiterhin sollen die unterschiedlichen Gemeindeverfassungssysteme und die Einordnung der Kommunen als Glied der Verfassungsorganisation erlernt werden. Zudem soll den Studierenden das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen aus verschiedenen Blickwinkeln näher gebracht werden. Teil 2 soll unter dem Thema „Demokratieprinzip“ die Rechtsstellung der in den Gemeinden lebenden Personen, die Legitimation sowie den dazugehörigen Rechtsschutz vermitteln. Das Kapitel „Kommunalverfassungsrecht“ soll die einzelnen Gemeindeorgane vorstellen und den einschlä- gigen Rechtsschutz darlegen. Zudem sollen die Tätigkeiten der Gemeinden auf dem Sektor der Daseins- und Zukunftsvorsorge, die Rechtsformen kommunaler öffentlicher Einrichtungen sowie die Zulassung und Benutzung öffentlicher Einrichtungen verdeutlicht werden. Teil 3 soll die kommunalen Aufgaben und ihre rechtliche Behandlung sowie die interkommunale Zusammenarbeit vermitteln. Im Mittelpunkt steht das Satzungsrecht, dessen Verfahren im Einzelnen auch im Rahmen einer Rechtmäßigkeitsprüfung dargestellt wird. Im Anschluss daran soll die Rechtsstellung der Kommunen bei der Teilnahme am Rechtsverkehr beleuchtet werden. Teil 4 soll die Grundzüge des kommunalen Haushalts- und Finanzrechts vermitteln sowie das kommunale Wirtschaftsrecht und die Aufsicht über die Gemeinden, die als Rechts- und Fachaufsicht möglich ist. Das Wahlmodul Bauen und Planen in der Kommune betrifft Rechtsgebiete, die in vielerlei Hinsicht 28 die Möglichkeit eröffnen, die Bedeutung wissenschaftlicher Meinungsstreite für die Praxis zu erkennen und im Einzelfall zu rechtlich fundierten Problemlösungen zu gelangen. Die Verflechtung baurechtlicher und kommunalrechtlicher Fragestellungen insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von Gemeindeorganen in baurechtlichen Verfahren fördert die Fähigkeit der Studierenden zu vernetztem Denken. Insbesondere das Kommunalrecht schult zudem aufgrund seiner Anklänge an verfassungsrechtliche Grundsätze ein Denken in Zusammenhängen. Bei der Bearbeitung der Kurse sollen den Studierenden potenzielle Forschungsfelder aufgezeigt werden, die der selbständigen Forschungstätigkeit nach Abschluss des Masterstudiengangs offenstehen.

Kurs 3: Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht soll in drei Teilen vermittelt werden. Teil 1 soll zunächst eine begriffliche Bestimmung und Abgrenzung dieses Rechtsgebietes sowie eine Einführung in die Grundstrukturen des Raumplanungsrechts liefern. Weiterhin sollen den Studierenden die Grundzüge des Rechts der Raumordnung und Landesplanung, die die Grundlage für das Bauplanungsrecht bildet, nähergebracht werden. Teil 2 soll die Bauleitplanung, d. h. die Bauleitpläne, das Verfahren zu ihrer Aufstellung und die Anforderungen an eine rechtmäßige Planung darlegen. Die Instrumente zur Sicherung und Verwirklichung der Planung sollen in den Grundzügen vermittelt werden. Einen zweiten Schwerpunkt dieses Teils soll die Erläuterung der Bestimmungen über die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben ausmachen. In Teil 3 soll zunächst ein Überblick über die Instrumente des besonderen Städtebaurechts gegeben werden. Es sollen die Grundzüge des Bauordnungsrechts sowie der gerichtliche Rechtsschutz im Bau- und Raumordnungsrecht vermittelt werden. Auf die Bestimmungen über staatliche Ersatzleistungen, soweit sie für das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht von Bedeutung sind, soll kurz hingewiesen werden.

Prüfung: Abschlussklausur (1 LP)

Modulbeschreibung

Die Modulbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch des jeweiligen Studienganges.

Kurse / Modulbetreuung

Modul-Nr. Modulbezeichnung Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende:
55503 Ergänzungsmodul Öffentliches Recht

Lehrstuhl für Verwaltungsrecht, insb. Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Allgemeine Staatslehre

Lehrstuhlinhaber: N.N. (Lehrstuhlvertreter: Prof. Dr. Martin Hochhuth)

Abgabetermine der Einsendeaufgaben

Die Abgabetermine der Einsendeaufgaben entnehmen Sie bitte unserem Heft Nr. 1 der Studien- und Prüfungsinformationen.

Mentorielle Veranstaltungen in den Regional- und Studienzentren

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09.04.2024