Häufige Fragen zur Einschreibung (FAQ)

Sie haben noch Fragen? Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Einschreibung finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus hilft Ihnen unser Studienservice gerne weiter.

Studienplatzgarantie

Einschreibung beantragen

Antragsprüfung

Wiedereinschreibung

Antrag zurückziehen

Rechtsgrundlagen zur Einschreibung

Studienplatzgarantie

1. Wie bekomme ich einen Studienplatz?

Sie wählen Ihr gewünschtes Studienangebot aus und stellen einen Antrag auf Einschreibung während der Einschreibfristen. Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie dann elektronisch an die FernUniversität in Hagen.

2. Gibt es einen Numerus Clausus (NC)?

Nein, an der FernUniversität gibt es keinen Numerus Clausus. Bei einigen Masterstudiengängen wird eine bestimmte Mindestnote vorausgesetzt.

3. Warum gibt es eine Studienplatzgarantie?

Alle Studiengänge sind an der FernUniversität in Hagen zulassungsfrei (kein Numerus Clausus). Daher erhalten alle Personen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz.

Einschreibung beantragen

4. Wann kann ich mich einschreiben (Einschreibfristen)?

Sie können die Einschreibung zwei Mal im Jahr beantragen:

Die Einschreibung in die psychologischen Studiengänge ist nur zum Wintersemester möglich.

5. Wie kann ich mich einschreiben?

Sie müssen einen Antrag stellen und ihn mit den erforderlichen Unterlagen an die FernUniversität während der Einschreibfrist digital übermitteln.

Die digitale Übermittlung des Antrags und der notwendigen Dokumente erfolgt über das Upload-Portal (den Link zum Upload-Portal finden Sie während der Einschreibfristen hier).

6. Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung einreichen?

Der Umfang und die Art der einzureichenden Dokumente hängen von dem ausgewählten Studienangebot ab. Auf den Webseiten zur Einschreibung finden Sie in der Rubrik "Unterlagen für die Einschreibung" eine Auflistung der benötigten Dokumente.

Hinweis: Einfache Kopien der Dokumente reichen aus. Die FernUniversität darf jedoch bei Unstimmigkeiten oder zur Qualitätssicherung (hier stichprobenartig) auch amtlich beglaubigte Kopien der von Ihnen eingereichten Zeugnisse anfordern.

7. Kann ich meine Einschreibunterlagen auch per E-Mail zusenden?

Eine Zusendung umfangreicher Dokumente per E-Mail wird nicht empfohlen.

Die Übermittlung der Einschreibunterlagen soll ausschließlich über unser Upload-Potal erfolgen.

Das Upload-Portal ist während der Einschreibfrist freigeschaltet. Den Link zum Upload-Portal finden Sie hier.

8. Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung eingegangen ist?

Nach dem Hochladen der erforderlichen Dokumente und Abgabe der Bewerbung im Upload-Portal, erhalten Sie auf dem Bildschirm direkt eine Bestätigung. Zusätzlich senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung per E-Mail zu. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner.

9. Kann ich kurz vor der Abgabe des Antrags erfahren, ob meine Zeugnisse ausreichend sind?

Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können aber selbst anhand der Beschreibung in den Studiengangsportalen die Einschreibvoraussetzungen prüfen. Auch bei Unsicherheit können Sie Ihren Antrag abgeben. Das Studierendensekretariat wird Ihre Zeugnisse prüfen und Sie im laufendem Einschreibverfahren beraten.

10. Meine Zeugnisse liegen noch nicht vor. Kann ich trotzdem den Antrag abgeben?

Bei der Einschreibung in einen Studiengang ist die Abgabe der Zeugnisse ein Pflichtfeld im Upload-Portal. Wenn Ihnen das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, laden Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung Ihrer Qualifikation hoch.

Beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium beachten Sie bitte die hier aufgeführten Hinweise.

11. Was muss ich beachten, wenn ich ein paralleles Studium an der FernUniversität zusätzlich aufnehme?

Sofern Sie an einer anderen deutschen Hochschule studieren, dürfen Sie an der FernUniversität lediglich einen anderen Studiengang als sogenannte/r Studiengangszweithördende/r aufnehmen. In dem Antrag auf Einschreibung wählen Sie bitte diesen Hörerstatus aus und machen Angaben zu Ihrem Studium an der anderen deutschen Hochschule (Name und Ort der Hochschule, angestrebter Abschluss, Studienfach).

12. Was muss ich beachten, wenn ich mich zusätzlich an anderen Hochschulen bewerbe?

An der FernUniversität in Hagen gibt es keine NC-Studiengänge. Sie bewerben sich also nicht um einen Studienplatz, sondern beantragen direkt die Einschreibung. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, werden Sie direkt in den gewählten Studiengang eingeschrieben. Wir empfehlen Ihnen zunächst keine Module zu belegen. Wenn Sie sich nach der Vergabe der NC-Studienplätze an den anderen Hochschulen für die FernUniversität entscheiden, ist eine Nachbelegung der Module möglich.

13. Ich bin unsicher bei der Studienwahl. Soll ich zwei Anträge stellen?

Nein, bitte stellen Sie keine zwei Anträge.

Wenn Sie bezüglich Ihrer Studienwahl unsicher sind, empfehlen wir Ihnen das Beratungsangebot unserer Zentralen Studienberatung zu nutzen.

14. Ich bin unsicher, ob ich die Voraussetzungen erfülle. Soll ich zwei Anträge stellen?

Nein, bitte stellen Sie keine zwei Anträge.

Bitte reichen Sie nur einen Antrag auf Einschreibung in Ihren gewünschten Studiengang ein. Sollten die Voraussetzungen für Ihre erste Wahl nicht erfüllt sein, werden Sie von uns informiert und Sie erhalten die Möglichkeit den Studiengang (ohne eine zweite Bewerbung) abzuändern.

15. Kann ich mich für zwei oder mehrere Studiengänge einschreiben?

Ein Studium verlangt eine Organisation und Selbstdisziplin. Für ein erfolgreiches Vollzeitstudium müssen Sie ca. 40 Stunden in der Woche aufbringen. Bei einem nebenberuflichen Teilzeitstudium studiert man mindestens 20 Stunden wöchentlich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zuerst nur für einen Studiengang einzuschreiben. Nach dem Erwerb des Studienabschlusses können Sie sich problemlos für einen weiteren Studiengang anmelden.

16. Kann ich mit der Einschreibung die Anerkennung meiner bisherigen Leistungen beantragen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen können Sie separat bei den zuständigen Prüfungsämtern beantragen. Informationen und Anträge finden Sie in den jeweiligen Studiengangsportalen. Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.

Antragsprüfung

17. Wie lange dauert die Überprüfung meines Antrags?

Wir bearbeiten die Anträge nach dem digitalen Eingang. Die Bearbeitungszeit hängt von dem Antragsaufkommen ab und kann bei Einreichung zum Fristende bis zu vier Wochen dauern.

Wir empfehlen daher gleich nach der Eröffnung der Einschreibung die Unterlagen einzureichen.

18. Was passiert, wenn meine Einschreibungsunterlagen unvollständig sind?

Bei unvollständigen Unterlagen wird das Studierendensekretariat schriftlich auf Sie zukommen. In der Regel erhalten Sie per E-Mail unser Schreiben mit der Bitte, innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Unterlagen nachzureichen oder Unstimmigkeiten auszuräumen. So bekommen Sie die Möglichkeit, sich zum jeweiligen Sachverhalt zu äußern, bevor die FernUniversität eine Entscheidung trifft.

19. Wie kann ich nachträglich Unterlagen zu meinem Antrag einreichen?

Bei unvollständigen Unterlagen wird das Studierendensekretariat schriftlich auf Sie zukommen. In der Regel erhalten Sie per E-Mail unser Schreiben mit der Bitte, innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Sie werden die Unterlagen per E-Mail zusenden können.

20. Wie kann ich die Angaben in meinem Antrag nachträglich ändern?

Nachträgliche Änderungen können Sie uns per E-Mail an studierendensekretariat mitteilen. Geben Sie bitte dabei Ihre Bewerbungsnummer oder Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an und teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche mit. Es ist nicht erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.

21. Wie erfahre ich, ob ich eingeschrieben wurde?

Wenn Ihr Antrag auf Einschreibung vollständig ist, werden Sie direkt in Ihr ausgewähltes Fach eingeschrieben. Umgehend danach erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und anschließend Ihren Studierendenausweis per Post.

Wiedereinschreibung

22. Was muss ich tun, um mich wieder einzuschreiben? Ich habe in der Vergangenheit an der FernUniversität studiert.

Bitte stellen Sie während der Einschreibfristen einen neuen Antrag auf Einschreibung und nennen Sie uns darin einfach Ihre alte Matrikelnummer, sofern Sie Ihnen noch bekannt ist.

23. Muss ich alle Unterlagen erneut für die Wiedereinschreibung einreichen?

Sofern Sie nicht länger als 10 Jahre exmatrikuliert sind und damals mit Ihrer Studienbewerbung alle Dokumente eingereicht haben, müssen Sie mindestens folgende Unterlagen einreichen:

Hinweis: Der Nachweis der Studienberechtigung muss nicht erneut eingereicht werden. Da bei der digitalen Abgabe der Bewerbungsunterlagen dieses Feld im Upload-Portal ein Pflichtfeld ist, können Sie anstelle von Zeugnissen ein formloses Schreiben mit dem Hinweis: "Wiedereinschreibung. Meine Zeugnisse liegen unter der Matrikelnummer XXXXXXX vor" hochladen.

Antrag zurückziehen

24. Wie kann ich meinen bereits gestellten Antrag zurückziehen?

Sie können einfach eine formlose E-Mail an bescheinigung senden und dabei Ihren Namen und Ihre Bewerbungsnummer angeben. Eine kostenfreie Zurückziehung ist bis Semesterbeginn möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen zur Einschreibung

25. Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Einschreibung an der FernUniversität?

Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche Universität des Landes NRW und deshalb an die gesetzlichen Vorgaben des Hochschulgesetzes für das Land NRW gebunden. Darüber hinaus existieren eigene Ordnungen, die beispielsweise das Einschreibverfahren regeln. Eine Zusammenstellung unserer Rechtsgrundlagen finden Sie hier.


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Webredaktion Studium | 17.03.2026