Studieren ohne Abitur – Probestudium oder Zugangsprüfung bei fachfremder Berufslaufbahn

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Die Aufnahme eines grundständigen Bachelor- oder Staatsexamenstudiengangs an der FernUniversität ist ohne Abitur möglich, wenn Sie eine nach Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen und danach mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Mit dieser beruflichen Qualifikation können Sie sowohl ein Probestudium aufnehmen, als auch an Zugangsprüfungen teilnehmen.

 
Infografik Berufliche Qualifikation Probestudium
Abb.: Ausbildung und Berufserfahrung sind die Voraussetzung für Probestudium und Zugangsprüfung.
 

Zugangsvoraussetzungen

Ein Zugang zum Studium über das Probestudium oder die Zugangsprüfung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und
  • eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis.

Teilzeittätigkeiten werden als Berufspraxis anteilig anerkannt. Ebenfalls anerkannt werden die Erziehung minderjähriger Kinder, die Pflege von Angehörigen, eine zweite Ausbildung sowie freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale Jahr.

 

Flexibilität beim Hochschulzugang

Bewerberinnen und Bewerber haben bei Erfüllen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen volle Flexibilität:

  • Sie können unmittelbar ein Probestudium aufnehmen und ihr Studium beginnen.
  • Alternativ ist der Weg über die Zugangsprüfung möglich – auch während des Probestudiums und auch dann, wenn das Probestudium abgelaufen ist.

Das Probestudium gilt als bestanden, wenn Sie innerhalb einer vorgegebenen Anzahl an Semestern eine bestimmte Anzahl an Studienleistungen erfolgreich absolviert haben. Diese Studienleistungen werden in ECTS-Punkten gemessen. Die Zugangsprüfung davon unabhängig und wird zwei Mal jährlich an zahlreichen Standorten in Deutschland angeboten.

 

Mehr Details zu Probestudium und Zugangsprüfung

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Probestudium

Sie starten direkt im gewünschten Studien­gang. Das Probestudium gilt als bestanden, wenn Sie innerhalb vorgegebener Zeit bestimmte Studienleistungen erbringen.

Mehr über das Probestudium erfahren

Foto: Torsten Silz

Zugangsprüfung

Mit der Zugangsprüfung zu einem Studien­gang erlangen Sie die Hoch­schul­zugangs­berechtigung nur für den Studiengang. Die Prüfung besteht aus zwei Klausuren.

Mehr über die Zugangsprüfung erfahren

 

Weitere Fragen und Antworten

Sie möchten noch mehr über die berufliche Qualifikationen erfahren? In unseren FAQ helfen wir weiter.

Zu den FAQ

 

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Webredaktion Studium | 13.10.2025