Wirtschaft und Recht

Interdisziplinär und universitär: An der Schnittstelle von Ökonomie und Recht

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Ihr Einstieg in zwei Fächer: Sie möchten wissen, wie ein Unternehmen funktioniert und ökonomische Prozesse verstehen, zugleich aber den Rechtsrahmen kennenlernen, in dem wirtschaftliches Handeln stattfindet? Ihnen ist dabei eine theoretisch fundierte Herangehensweise an praktische Fragestellungen wichtig? Dann wählen Sie individuell drei wirtschaftswissenschaftliche sowie drei juristische Module und erwerben akademische Kompetenzen in den Bereichen Rechnungswesen, Finanzwirtschaft, Marketing, Produktion, Logistik, Controlling, Personalführung und Unternehmensorganisation, aber auch im Schuldrecht, Sachenrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und im Recht der Kreditsicherung.

Mit dem Microdegree Wirtschaft und Recht im Umfang von 60 ECTS-Punkten legen Sie das Fundament, um Wirtschaft und die sie umgebende Rechtsordnung zu verstehen und damit zugleich die Basis für Ihren weiteren beruflichen Erfolg.

Ihre Karrierevorteile auf einen Blick:

  • Fachliche Breite: Vom Rechnungswesen bis zum Gesellschaftsrecht – ökonomische und juristische Kompetenzen auf universitärem Niveau.

  • Flexibilität: Sie entscheiden individuell, welche sechs der zehn zur Auswahl stehenden Module Sie in welcher Reihenfolge absolvieren.

  • Vielfältige Prüfungsformen: Online-Klausuren, Präsenzklausuren und Hausarbeiten ermöglichen einen zügigen Abschluss.

  • Volle Anrechenbarkeit: Passende Module nehmen Sie mit, für einen späteren Bachelor Wirtschaftswissenschaft (B.Sc.) oder Bachelor of Laws (LL.B.).

Der Studienaufbau

  • Abschluss Microdegree Wirtschaft und Recht
    Studiendauer 2 Semester Vollzeit, Teilzeit entsprechend
    Sprache Deutsch
    Erforderliche Vorkenntnisse Interesse an den Fächern, keine formalen Voraussetzungen
    Teilnehmendenzahl Keine Begrenzung
    Präsenzanteil ortsunabhängiges Onlinestudium
    Umfang 60 ECTS-Punkte (drei WiWi-Module und drei ReWi-Module)
    Prüfungsformen zweistündige Online-Klausuren, zweistündige Präsenzklausuren oder Hausarbeiten
  • Mit dem Modul „Einführung in die Wirtschaftswissenschaft“ werden im Wesentlichen die nachfolgenden Qualifikationsziele verfolgt: Die Studierenden werden an die ökonomische Denkweise sowie die betriebs-/volkswirtschaftliche Fachsprache und wissenschaftliche Methodik herangeführt. ​​Eine Vielzahl elementarer betriebs- und volkswirtschaftlicher Theorien wird in einem ersten, breit angelegten Überblick kompakt vermittelt.

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  • Das Modul vermittelt nach organisatorischen Hinweisen (Einheit 1) die steuerlichen und buchhalterischen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre:

    • Steuern (Einheit 2): Überblick über das deutsche Steuersystem, relevante Institutionen sowie die wichtigsten Unternehmenssteuern (u. a. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) und Grundlagen der Steuerpolitik.
    • Buchführung (Einheit 3): Grundverständnis und praktische Anwendung der doppelten Buchführung, Erfassung realer Geschäftsvorfälle mittels Buchungssätzen und Abschluss über die Saldenbilanz.
    • Jahresabschluss & Bilanzierung (Einheit 4): Verständnis der Abbildungsfunktion von Jahresabschlüssen, Einführung in bilanztheoretische Grundlagen sowie die Anwendung von HGB-Rechnungslegungsvorschriften.

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  • Das Modul vermittelt den Studierenden fundierte Grundlagen in Investition, Finanzierung und Finanzmanagement:

    • Investitionsrechnung: Die Studierenden erlernen finanzmathematische Methoden zur Beurteilung von Investitionsprojekten in Theorie und Praxis.
    • Entscheidungstheorie: Die Studierenden lernen grundlegende Modelle kennen, um mit Unsicherheiten bei Entscheidungen strukturiert umzugehen.
    • Finanzierungsformen: Die Studierenden erhalten einen Überblick über verschiedene Finanzierungsarten und können diese unter rechtlichen sowie ökonomischen Aspekten bewerten.
    • Finanzmanagement & Finanzmärkte: Die Studierenden verstehen die Aufgaben und Instrumente der betrieblichen Finanzsteuerung sowie die elementaren Konzepte von Finanzmärkten.

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  • Mit dem Modul werden im Wesentlichen vier Qualifikationsziele verfolgt:

    Die Studierenden erhalten ein allgemeines Grundverständnis für die funktionale Gliederung des Betriebes sowie die Inhalte dieser wesentlichen, sich durch das Unternehmen ziehenden Funktionen.

    Die Studierenden erkennen die Notwendigkeit einer kostenmäßigen Erfassung und Bewertung der Leistungen innerhalb des Betriebes und verstehen den Aufbau geeigneter Systeme zur Kosten- und Leistungsrechnung.

    Die Studierenden gewinnen ein grundlegendes Verständnis über betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Produktion und Logistik. Sie können Produktions- und Logistikaktivitäten aus betriebswirtschaftlicher Perspektive modellieren und bewerten. Zudem lernen sie ausgewählte Planungsaufgaben des Produktions- und Logistikmanagements sowie qualitative und quantitative Methoden zu deren Strukturierung, Modellierung und Analyse kennen.

    Die Studierenden können die wichtigsten Grundlagen des Marketing, insbesondere die Entwicklung der ‚Marketing-Lehre‘ und den prozessorientierten Ansatz des Marketing, erläutern. Die Studierenden verstehen darüber hinaus die Instrumente des Marketing sowie ihre wichtigsten Gestaltungsbereiche und können auf spezifische Entscheidungsprobleme der Marketinginstrumente eingehen.

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  • Das Modul „Unternehmensführung“ gliedert sich in drei zentrale Qualifikationsziele:

    • Planung & Controlling: Vermittlung theoretischer Grundlagen der Unternehmensführung sowie der Kernfunktionen strategische Planung und Controlling, ergänzt durch praxisbezogene Übungsaufgaben.
    • Organisation, Personal & Führung: Aufbau eines modernen Verständnisses für organisatorische Strukturen, den Personaleinsatz sowie Führungsansätze inklusive typischer Herausforderungen bei der Umsetzung im Unternehmensalltag.
    • Verantwortungsbewusstsein & gesellschaftliche Einbettung: Sensibilisierung für unternehmerische Verantwortung, kritische Reflexion rein ökonomisch getriebener Entscheidungen und Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Überwindung solcher Engführungen.

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  • Nach Abschluss des Moduls haben die Studierenden einen einführenden Einblick in das Privatrecht. Sie sind in der Lage, die wesentlichen Instrumente des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches wiederzugeben. Ferner haben sie die Fähigkeit, theoretische Kenntnisse auch in die praktische Anwendung zum Lösen von Übungsfällen zu übertragen. Dabei haben sie die Anwendung des – schwerpunktmäßig im Propädeutikum erlernten – Gutachtenstils verbessert. Zudem sind die Studierenden am Ende des Kurses in der Lage, Fälle anhand der Probleme des Allgemeinen Teils des BGBs selbstständig und in vertretbarer Weise zu lösen.

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  • Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,

    • das Zustandekommen, die Durchführung und die Beendigung von Schuldverhältnissen rechtlich zu überprüfen und die dabei auftauchenden Probleme zu lösen,
    • bei Störungen des Schuldverhältnisses die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu finden und deren Voraussetzungen zu prüfen,
    • zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen von Verträgen zurückgetreten werden kann und welche Rechtsfolgen der Rücktritt im Detail nach sich zieht,
    • den Inhalt von Schadensersatzansprüchen zu konkretisieren und einen tatsächlich entstandenen Schaden daraufhin zu überprüfen, ob er rechtlich geltend gemacht werden kann,
    • Leistungsverweigerungsrechte und die Rechtsnachfolge zu erkennen,
    • die Beteiligung weiterer Personen am Schuldverhältnis auf konkret Sachverhalte zu übertragen,
    • Verträge im Hinblick auf die Abweichungen vom gesetzlich geschriebenen Recht zu überprüfen.

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  • Das Modul Schuldrecht Besonderer Teil schließt sich dem Modul Schuldrecht Allgemeiner Teil an und vervollständigt die Vermittlung des Schuldrechts (2. Buch des BGB). Die kritische Rezeption und Reflektion der angebotenen Videovorlesung und die notwendige eigenständige Erarbeitung des behandelten Stoffes anhand empfohlener Lehrbücher oder eigenverantwortlicher Literaturauswahl vermitteln dem willigen Studenten eine erste Kompetenz, sich selbständig im Bereich der „Einzelnen Schuldverhältnisse“, dem sog. „Besonderen Schuldrecht“, zu bewegen. Da natürlich nicht alle 27 Titel des 8. Abschnitts des 2. Buchs des BGB behandelt werden können, werden nach Vorbild des JAG NRW weniger wichtige Titel (Titel 2, 11, 15, 18, 25) ausgespart. Aber keine Bange: Der Student verfügt nunmehr über die Fähigkeit, sich auch ohne Anleitung eines Dozenten in diese Schuldverhältnisse einzuarbeiten. Ja mehr noch: Er ist in die Lage versetzt, einen ersten Zugang auch zu den gesetzlich nicht geregelten Vertragstypen, wie etwa dem Leasing, zu finden.

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  • Die Studierenden erhalten in diesem Kurs zunächst eine Einführung in das Sachenrecht. Dies dient als Grundlage für das Verständnis der in der Wirtschaft bedeutsamen Fragen des Kreditsicherungsrechts. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, Fallgestaltungen aus dem Bereich des Mobiliar- wie des Immobiliarsachenrechts zu bearbeiten, die verschiedenen Kreditsicherungsmittel zu benennen, in Ihren Wirkungen zu unterscheiden und für den jeweils angestrebten Zweck auszuwählen. Sie sind über die aktuelle Rechtsprechung informiert und haben verstanden, in welcher Weise sich die Kreditsicherheiten gerade in der Krise bewähren.

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  • Die Studierenden werden mit der systematischen Stellung des Handels- und Gesellschaftsrechts im Privatrechtssystem vertraut gemacht. Die Kurseinheiten 1 und 2 behandeln das Handelsrecht in Gestalt der ersten vier Bücher des Handelsgesetzbuches. In den folgenden drei Kurseinheiten werden den Studierenden theoretische Kenntnisse hinsichtlich der zulässigen Organisationsformen von Gesellschaften, deren Gründung und Beendigung sowie ihrer zulässigen inneren Struktur, insbesondere der Willensbildung und des Verhältnisses der Gesellschafter untereinander vermittelt. Die Studierenden haben das Lehrziel hinsichtlich der ersten beiden Kurseinheiten erreicht, wenn sie u. a. darstellen können, wer Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist, welchen Zweck das Handelsregister erfüllen soll, was man unter der Firma eines Kaufmanns versteht, wie die Haftung bei Veräußerung und Vererbung eines Handelsgeschäfts ausgestaltet ist, worin sich Handlungsvollmacht und Prokura unterscheiden, was ein Handelskauf ist, welche besonderen Vertragstypen das HGB kennt.

    Das Lehrziel der Kurseinheiten 3 bis 5 ist u. a. erreicht, wenn die Studierenden die jeweilige Gesellschaftsform bestimmen und von anderen Gesellschaftsformen abgrenzen können und auch die Gestaltungsmöglichkeiten in einem Gesellschaftsvertrag kennen. Die Studierenden können außerdem Auskunft geben über die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters sowie über die möglichen Folgen einer Pflichtverletzung sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis. Sie können feststellen, inwiefern eine Gesellschaft wirksam gegründet und verpflichtet wurde. Des Weiteren sind sie in der Lage, Fragen zur Haftung eines Gesellschafters im Außenverhältnis sowie zu einem anschließenden Ausgleich im Innenverhältnis nach Inanspruchnahme zu klären.

    Nach der Erarbeitung des Lehrangebotes kennen die Studierenden daher die wichtigsten Grundsätze des Handels- und Gesellschaftsrechts. Sie sind in der Lage, anhand des erworbenen Wissens Fälle aus diesem Bereich selbständig und strukturiert in vertretbarer Weise zu lösen.

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FAQ – häufige Fragen

Was ist ein Microdegree? Was ist ein Microcredential? Wie flexibel ist die Studiendauer? Und kann ich mir später Leistungen anrechnen lassen?
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Einschreibung

Die Einschreibung ist geöffnet vom 1. Dez. bis 31. Jan. (Sommersemester) und vom 1. Juni bis 31. Juli (Wintersemester).
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Ihre Vorteile an der FernUniversität:

  • Maximale Flexibilität: Studieren Sie komplett ortsunabhängig und im eigenen Tempo – perfekt vereinbar mit Beruf und Familie.

  • Universitäre Qualität: Erhalten Sie einen staatlichen Universitätsabschluss, der in Wirtschaft und Wissenschaft hohes Ansehen genießt.

  • Persönlicher Support: Intensive Betreuung durch Lehrende und das neue Lifelong Learning Center (LLLC).

  • Faire, transparente Kosten: Als staatliche Hochschule erheben wir keine gewinnorientierten Gebühren.

 

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