Häufige Fragen zur Rückmeldung (FAQ)
Rückmeldung leicht gemacht: Sie haben noch Fragen? Damit lassen wir Sie nicht allein. Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Rückmeldung finden Sie im Folgenden. Darüber hinaus steht Ihnen unser Studienservice gerne hilfreich zur Seite.
Rückmeldung
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Die Rückmeldung ist eine Anmeldung für das nächste Semester. Durch die Rückmeldung erklären Sie, dass Sie das Studium auch im kommenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung muss für jedes Semester neu beantragt werden.
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- Studierende, die sich in ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder für das Akademiestudium (ohne Änderungen) zurückmelden möchten, nutzen die Online-Rückmeldung mit ihrem Account über studyPORT. Nach erfolgter Rückmeldung werden Sie automatisch zur Online-Belegung weitergeleitet.
- Studierende, die zum kommenden Semester eine Änderung des Hörerstatus vom Vollzeit- zu Teilzeitstudierenden (oder umgekehrt) wünschen, können dies direkt nach der Online-Rückmeldung im virtuellen Studienplatz selbstständig vornehmen. Andere Änderungen sind mit dem schriftlichen Rückmeldeformular zu beantragen.
- Studierende, die zum kommenden Semester eine Änderung des Studiengangs sowie eine zusätzliche Einschreibung in einen weiteren Studiengang wünschen, können dies nicht online beantragen, sondern müssen dafür das schriftliche Rückmeldeformular benutzen
Weitere Informationen zur Änderung des Studiums sowie den Antrag auf Rückmeldung mit Änderung finden Sie hier.
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Sofern Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie mit Ablauf des laufenden Semesters wegen nicht erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert. Sie erhalten zeitnah einen Exmatrikulationsbescheid per Post. Eine erneute Einschreibung ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn Sie die dann geltenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
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Eine verspätete Rückmeldung ist nach Ablauf der Rückmeldefrist lediglich in einem begründeten Härtefall im Zuge einer Einzelfallentscheidung möglich. Hierfür wird ein Nachweis benötigt, der Ihren Härtefall belegt. Bitte reichen Sie den Nachweis unter Angabe des Härtefalls und Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an studierendensekretariat ein.
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Ja, zur Abgabe der Abschlussarbeit oder zum Ablegen der Prüfung müssen Sie eingeschrieben sein.
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Nein, wenn Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben und nur noch auf die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse oder auf die Benotung der Abschlussarbeit warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden.
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Sollten Sie die letzte Prüfung unerwartet nicht bestanden haben und wiederholen müssen, können Sie sich per E-Mail an studierendensekretariat wenden. Bitte reichen Sie als Nachweis die Mitteilung des Prüfungsamtes über das Nichtbestehen der Prüfung ein.
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Ja, Sie können sich auch ohne eine Modulbelegung zurückmelden. Sollten Sie sich bezüglich der Modulauswahl noch nicht sicher sein, auf eine Anerkennung warten oder eine Abschlussarbeit schreiben, können Sie die Rückmeldung ohne Modulbelegung durchführen. Eine Nachbelegung von Modulen ist innerhalb der gesetzten Fristen zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Selbstverständlich bleiben Ihre Onlinezugänge (studyPORT, Moodle, Bibliothek) auch ohne Modulbelegung bestehen.
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Durch eine Rückmeldesperre ist es Ihnen nicht möglich sich selbstständig online für das nächste Semester zurückzumelden. Rückmeldesperren werden vom Studierendensekretariat aus unterschiedlichen Gründen eingestellt. Bitte wenden Sie sich zwecks Klärung während der Rückmeldephase per E-Mail bei uns. In der Regel wird Ihnen bei der Mitteilung der Rückmeldesperre aufgezeigt an welche E-Mail-Adresse Sie sich wenden können.
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Sollten noch Gebühren aus dem vorhergehenden Semester ausstehen, ist in der Regel eine Online-Rückmeldung nicht möglich. Daher sollten Sie zunächst einmal die ausstehenden Gebühren entrichten und die Rückmeldung schriftlich beantragen.
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Sollte es während bzw. zum Ende der Rückmeldefrist zu einem Serverausfall kommen, und eine Online-Rückmeldung ist dann nicht möglich, so können Sie ausnahmsweise die Rückmeldung formlos schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) beantragen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie Ihre Matrikelnummer und die fünfstelligen Nummern der Kurse bzw. der Module angeben, die Sie im kommenden Semester belegen möchten.
Studium ändern
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Einen Studiengangwechsel können Sie nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Antrag auf Studiengangwechsel möglich. Wenn Sie in mindestens zwei Studiengängen eingeschrieben sind, teilen Sie bitte mit, welcher Studiengang ersetzt werden soll.
Weitere Informationen zur Änderung des Studiums sowie den Antrag auf Studiengangwechsel finden Sie hier.
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Ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium (oder umgekehrt) können Sie direkt nach der Online-Rückmeldung im virtuellen Studienplatz selbstständig vornehmen. Die Änderung ist einmalig möglich.
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Akademiestudierende, die in einen Studiengang wechseln möchten, stellen während der Einschreibungsphase einen Antrag auf Einschreibung unter Angabe der Matrikelnummer.
Hinweis: Akademiestudierende, die die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist.
Weitere Informationen zur Änderung des Studiums finden Sie hier.
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- Wenn Sie den Bachelorstudiengang an der FernUni innerhalb der Rückmeldezeiten abgeschlossen haben, können Sie sich für das Folgesemester in den Masterstudiengang umschreiben lassen. Bitte benutzen Sie hierfür den Antrag auf Studiengangwechsel. Das erneute Ausfüllen des Online-Antrags ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Änderung des Studiums sowie den Antrag auf Studiengangwechsel finden Sie hier. - Wenn Sie den Bachelorstudiengang an der FernUni nicht innerhalb der Rückmeldezeiten abgeschlossen haben, melden Sie sich bitte zunächst in Ihren Bachelorstudiengang zurück. Sie müssen Ihren Studienplatz durch die Rückmeldung erhalten, damit Sie nicht exmatrikuliert werden! In den meisten Fällen können Sie bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen. Bitte melden Sie sich umgehend nach Erhalt des Bachelorabschlusses im Studierendensekretariat (master). Es wird dann geprüft, ob Sie ggf. noch im laufenden Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben werden können.
Hinweis: Eine Belegung von Mastermodulen des Studienganges Psychologie ist nur für eingeschriebense Studierende dieses Studienganges möglich. Vorab können diese Module nicht belegt werden. Bitte wenden Sie sich für Fragen zum Ablauf der Einschreibung in den Masterstudiengang Psychologie an master
Weitere Informationen zum Übergang vom Bachelor zu Master finden Sie hier.
- Wenn Sie den Bachelorstudiengang an der FernUni innerhalb der Rückmeldezeiten abgeschlossen haben, können Sie sich für das Folgesemester in den Masterstudiengang umschreiben lassen. Bitte benutzen Sie hierfür den Antrag auf Studiengangwechsel. Das erneute Ausfüllen des Online-Antrags ist nicht erforderlich.
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- Haben Sie bereits innerhalb der Einschreibfrist die erforderlichen Leistungsscheine erhalten, dann melden Sie sich bitte für das weitere Vorgehen im Studierendensekretariat unter (master ). Weiter Infos finden Sie hier.
- Wenn Sie innerhalb der Einschreibefrist die erforderlichen Leistungsscheine aus dem Akademiestudium noch nicht erhalten haben, melden Sie sich zunächst online als Akademiestudierende/r zurück. In den meisten Fällen können Sie bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen. Bitte melden Sie sich umgehend nach Erhalt der Prüfungsergebnisse im Studierendensekretariat (master). Es wird dann geprüft, ob Sie ggf. noch im laufenden Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben werden können. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage Kopien der Leistungsnachweise bei und geben den gewünschten Hörerstatus an.
Hinweis:
Akademiestudierende, die die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zur Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist. -
Die Antragsbearbeitung kann bis zu drei Wochen andauern.
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Es ist nicht möglich, an zwei Hochschulen gleichzeitig als Ersthörer/in eingeschrieben zu sein. Sie müssten in diesem Fall an der FernUniversität einen Statuswechsel zum/zur Studiengangszweithörenden beantragen, der auch noch nach den regulären Fristen möglich ist. Den Wechsel können Sie formlos schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief unter Angabe der Ersthochschule und des Studiengangs beantragen.
Voraussetzung für den Statuswechsel ist allerdings, dass Sie an der Präsenzhochschule für einen anderen Studiengang als an der FernUniversität eingeschrieben sind. Handelt es sich um den gleichen Studiengang, können Sie das Studium an der FernUniversität nur im Akademiestudium aufnehmen, oder Sie müssten alternativ die Exmatrikulation beantragen.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!
Foto: Hardy Welsch
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