Juristisches Staatsexamen: Ein Studium, viele Möglichkeiten

Entscheidungsfreiheit ohne Mehraufwand: Wer an der FernUniversität auf ein Staatsexamen hinarbeitet, erhält ab einem gewissen Punkt automatisch den juristischen Bachelorabschluss.


Foto: Jakob Studnar
Flexibles Staatsexamens-Studium: Einmal einschreiben, verschiedene Karrierewege offenlassen.

Karriere im Gerichtsaal oder vielleicht lieber in der Rechtsabteilung eines Unternehmens? Für alle, die sich ihre Berufsziele im juristischen Studium noch offenlassen möchten, gibt es eine gute Nachricht: Innerhalb des Staatsexamen-Studiums wird der Bachelor of Laws (LL.B.) nun nach bestimmten Leistungen automatisch verliehen – das regelt seit 7. Mai 2025 das neue „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft“ in NRW. Noch bis zum 31. Juli können sich Interessierte für ein Jurastudium ohne NC an der FernUniversität bewerben.

Der Bachelorabschluss ebnet den Weg in viele Berufe – von der Privatwirtschaft bis zum öffentlichen Dienst. Außerdem qualifiziert er für grundständige und weiterbildende juristische Masterstudiengänge. „Heutzutage muss man nicht unbedingt Volljurist:in mit Staatsexamen sein, um einen spannenden Job zu finden“, betont Studienfachberaterin Nina Puhe von der Rechtwissenschaftlichen Fakultät. „Es gibt viele Nischen, in denen man mit einem Bachelor- und Masterabschluss Fuß fassen kann – zum Beispiel in den Rechtsbereichen Umwelt, Wirtschaft, Wirtschaftsstraftaten, Datenschutz oder Steuern.“ Wer sich entsprechend spezialisiert, finde sogar in vielen Anwaltskanzleien eine Stelle. „Gerade der Abschluss LL.M. hat inzwischen einen hervorragenden Ruf.“

Karrierechancen freihalten

Für klassische juristische Laufbahnen – etwa in der Anwaltschaft, als Richter:in oder Staatsanwält:in – bleiben erstes und zweites Staatsexamen hingegen Voraussetzung. „Der Vorteil der neuen Rechtslage ist, dass sich Unentschlossene einfach einschreiben und später entscheiden können“, so Puhe. Bedingung für den integrierten LL.B. ist es, die sogenannte Schwerpunktbereichsprüfung zu bestehen und alle Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu erfüllen. „Wenn man den Bachelorabschluss erreicht hat, kann man sich also erstmal anderweitig orientieren – und die Staatsexamensprüfung bei Bedarf zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.“

Regulärer Bachelor mit eigenen Vorteilen

Daneben bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät auch den regulären Bachelor of Laws (LL.B.) als eigenständigen Studiengang an. Vom automatisch erworbenen, integrierten Bachelor unterscheidet dieser sich vor allem in der Schwerpunktsetzung: Insbesondere erlaubt eine Reihe von Wahlpflichtmodulen den Studierenden, sich wirtschaftsrechtlich zu spezialisieren. Auch, weil beim regulären Bachelor keine Praktika nötig sind, ist er für manche möglicherweise die bessere Wahl.

Übrigens ist es auch hier möglich, zweigleisig zu fahren: „Wer möchte, kann sich sowohl in den regulären Bachelor LL.B. als auch in den Studiengang Erste Juristische Prüfung (EJP) einschreiben.“ In den ersten Semestern durchlaufen die Studierenden ohnehin dieselben Module. „Im Laufe des Studiums kann man sich dann entscheiden, ob man im regulären Bachelorstudiengang oder in Richtung EJP weitermachen möchte.“ Bei letzterem bleibt mit der neuen Gesetzeslage immer ein sicheres Auffangnetz: „Wer das Staatsexamen nicht besteht, aber sonst alle Voraussetzungen erfüllt hat, erhält ja auf alle Fälle den integrierten Bachelor.“

Beratung zum Jurastudium

Fragen zu den juristischen Studiengängen an der FernUniversität? Nina Puhe und ihr Team von der Fachstudienberatung helfen gerne weiter.

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Benedikt Reuse | 10.06.2025