Informationen zu Prüfungen

Herausforderungen durch die Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat uns vor zahlreiche Herausforderungen gestellt, nicht zuletzt im Bereich von Studium und Lehre. Lehrende haben pragmatisch und flexibel reagiert und für unsere Studierenden vieles möglich gemacht, was zuvor kaum denkbar war. So wurden die Möglichkeiten alternativer digitaler Lehr- und Prüfungsformate beherzt ergriffen. Die Frage, wie wir unsere Lehr- und Prüfungsformate an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen anpassen können, wird uns allerdings noch weiter begleiten.

Insbesondere Lehr- und Prüfungsformate in Präsenz dürften noch auf längere Zeit problematisch sein. Um unseren Studierenden eine erfolgreiche Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen, ist die Realisierung weiterer digitaler Prüfungsformen ein ganz zentrales Anliegen. Die FernUniversität möchte deshalb alle Lehrenden dabei unterstützen, die sich auf die Durchführung von Prüfungen vorbereiten.


Regelungen des Rektorats (Corona-Ordnung der FernUniversität)

Foto: Jakob Studnar

Auf der Basis der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 1. Dezember 2021 hat das Rektorat seine bereits in den vergangenen Semestern getroffenen Regelungen über befristete Maßnahmen zur Bewältigung der Einschränkungen im Prüfungsbetrieb neu erlassen (sogenannte Corona-Ordnung, nachfolgend CoronaO).

Mit dem Ziel, die Belastungen für die Fernstudierenden zu minimieren, ihr Grundrecht auf Studium und Berufszugang bestmöglich zu gewährleisten und hierbei gleichzeitig den Gesundheitsschutz und die universitären Qualitätsanforderungen bei der Abnahme von Hochschulprüfungen sicherzustellen, ergänzt die FernUniversität mit der CoronaO alle ihre Prüfungsordnungen durch die nachfolgenden Regelungen:

Der maximale Gültigkeitszeitraum der CoronaO sowie die Regelung von Normkonflikten ergeben sich aus der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung. Diese tritt nach aktuellem Stand zum 1. April 2023 außer Kraft.


Ergänzte Regelungen

  • Die Form einer in der Prüfungsordnung geregelten oder in den Modulhandbüchern festgelegten Prüfung kann durch eine andere Form ersetzt werden.

  • Angebot häuslicher Videoprüfungen

    Mündliche Prüfungen können grundsätzlich auch als häusliche Videoprüfung durchgeführt werden (sogenannte „Videoprüfung@home“). Die häusliche Videoprüfung ist ein Prüfungsgespräch unter Abwesenden über eine von der Hochschule gestellte Kommunikationssoftware. Sie kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung erfolgen. Bei Online-Seminaren kann sie zudem auch einen Vortrag umfassen. Die Teilnahme ist für alle Prüfungsbeteiligten ortsunabhängig möglich. Einen Leitfaden zur Durchführung häuslicher Videoprüfungen haben die Fakultäten für Mathematik und Informatik sowie Kultur- und Sozialwissenschaften bereits erstellt.

    ​​​​Videoprüfungen an den Campusstandorten

    Videoprüfungen unter Aufsicht an den Campusstandorten sind wieder möglich. Über den Ablauf der Terminkoordination informieren die Prüfungsämter.

    Übersicht über Videoprüfungsszenarien

    Das Zentrum für Lernen und Innovation hat eine Übersicht über Videoprüfungsszenarien erarbeitet, die bei der Durchführung aller Arten von Videoprüfungen helfen soll. Selbstverständlich werden Sie dabei von Expertinnen und Experten unterstützt.


  • Die häusliche Klausur (sogenannte Klausur@home) ist eine schriftliche Prüfung, die nach erfolgter Prüfungszulassung am Prüfungstermin ortsunabhängig abgelegt wird. Die Prüfung erfolgt entweder über das Online-Übungssystem bzw. die Lernumgebung Moodle oder aber – nach einer Verifikation der Identität über Moodle und Weiterleitung – über Dynexite.

    Bei der Anmeldung im Portal identifizieren sich die Studierenden mit ihren persönlichen Zugangsdaten und erhalten dort Zugriff auf die Prüfungsaufgaben. Die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben erfolgt durch die Erstellung einer lokalen Datei auf dem Computer der Studierenden oder durch Eingabe und Speicherung von Daten direkt im Portal; eine Kombination der beiden Eingabewege ist möglich. Die Lösung wird spätestens unmittelbar nach dem Ende der Bearbeitungszeit im Portal zur Bewertung eingereicht durch das Hochladen der Ergebnisdatei und/oder das Speichern und Absenden von Eingaben.

    Bei der Auswahl geeigneter Werkzeuge für das E-Assessment und über ihren Einsatz berät Sie das Zentrum für Lernen und Innovation (Kontaktadresse: zli.pruefungen) gerne. Sie finden darüber hinaus Angebote im Rahmen der (internen) Fortbildung, die Sie bei der Planung und Gestaltung Ihrer E-Prüfungen unterstützen.

  • Im Sommersemester 2020 wurden elektronisch überwachte Klausuren (Proctoring) pilotiert; dieses Projekt endete aufgrund von insbesondere datenschutzrechtlichen Unsicherheiten bei dem Einsatz von KI-Methoden und der damit verbundenen Datenspeicherung (Projektvisitenkarte). Im Rahmen eines Folgeprojektes wurden im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 häusliche Klausuren unter Einsatz einer Videoaufsicht erprobt (Projektvisitenkarte). Die Videoaufsicht dient dem Zweck, eine valide Identitätsfeststellung durchzuführen sowie Täuschungsversuche generalpräventiv zu verhindern und Verstöße aufzudecken. Die Maßnahme verwirklicht den Grundsatz der Chancengleichheit. Durch dieses Pilotprojekt wurden Erfahrungen mit dem Instrument der Videoaufsicht gesammelt, so dass deren Einsatzmöglichkeiten offen bewertet und die Handlungsoptionen der Hochschule eruiert werden können.

Weitere Informationen

  • Vom Wintersemester 2020/21 bis zum Wintersemester 2021/22 widmete sich die Taskforce unter der Leitung von Herrn Professor Kubis (ehemaliger Prorektor für Studium und Diversität, Amtszeit: 3. März 2016 bis 1. März 2022) dem Austausch über Prüfungen während der Corona-Pandemie sowie der Abstimmung der Kommunikation, der Terminplanung und der Rahmenbedingungen (Recht, Infrastruktur). Ein Schwerpunkt lag auf der Durchführung der Online-Klausuren. Die Mitglieder der Taskforce deckten unterschiedliche Bereiche ab; damit wurden wichtige Perspektiven aus den jeweiligen Fakultäten und unterstützenden Bereichen zusammengeführt.

  • In den vergangenen Semestern wurde mit § 7 Abs. 4 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung der Freiversuch für Prüfungen eingeführt und zunächst als Standard festgehalten; das Rektorat konnte jedoch für einzelne oder alle Studiengänge eine abweichende Regelung treffen. Mit der Fortschreibung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung wurde eine wesentliche Änderung an der bisher gelebten Praxis vorgenommen. Für die Prüfungen ab dem Sommersemester 2022 muss ein Freiversuch durch das Rektorat nun explizit angeordnet werden. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis zu diesen prüfungsrechtlichen Erleichterungen wurde mit Blick auf den Grundsatz der prüfungsrechtlichen Gleichbehandlung somit umgekehrt. Alle Fakultäten der FernUniversität haben mitgeteilt, dass kein Regelungsbedarf gesehen wird. Somit wird auch im Wintersemester 2022/23 kein zusätzlicher Freiversuch für Prüfungen durch das Rektorat angeordnet.

  • Die Betreuung erfolgt – wie bisher – aus der Ferne. Zum Teil bestehen individuelle Regelungen der Fakultäten zur Verlängerung der Schreibzeiten und zur Möglichkeit der digitalen Abgabe.

Wussten Sie schon...?