Master Wirtschaftswissenschaft (M.Sc.) – „Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung“

 
 
 

Auf einen Blick

Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studiendauer: Vollzeit in 4 Semestern,
Teilzeit individuell gestaltbar
Umfang: 120 credit points (ECTS)
Studienbeginn: zum Sommer- oder Wintersemester
Kosten: ca. 1.200 Euro für den gesamten Studiengang
Studieninhalte:

3 Pflichtmodule
5 Wahlpflichtmodule
1 Pflichtseminar
1 Masterarbeit

Online-Systeme:
(Zugang nur für Studierende)

Moodle – „Mein Studium Wiwi“
studyPORT

Die Studienrichtung „Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung“ thematisiert den Bereich der wirtschaftlichen Informationen eines Unternehmens aus unterschiedlichen, meist externen Perspektiven. Mit der Erzeugung und Bereitstellung von soliden Informationen über das Unternehmen sollen transparente und vertrauensschaffende Entscheidungsgrundlagen für die zahlreichen Akteure im Unternehmensumfeld geschaffen werden.

Entsprechend stehen zum einen die systematische Erfassung von Unternehmensstrukturen und Geschäftsprozessen sowie deren Darstellung im Fokus. Zum anderen geht es um die unabhängige Überprüfung und die anschließende Kommunikation sowie schließlich um die Beurteilung der einschlägigen Informationen. In diesem Zusammenhang dürfen auch die gezielte Gestaltung und Abbildung der Daten nicht vernachlässigt werden, um etwa steuerliche Aspekte zu optimieren oder die Entscheidungen externer Adressaten zu beeinflussen.

Der theoriebasierte und zugleich anwendungsorientierte Ansatz dieser Studienrichtung befähigt die Absolventinnen und Absolventen dazu, zukunftsorientierte Entscheidungen im beruflichen Kontext vorzubereiten, zu unterstützen und zu treffen.

Das Studium vermittelt die Fähigkeiten, betriebswirtschaftliche Probleme insbesondere im Bereich Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und Wirtschaftsprüfung mit wissenschaftlichen Methoden vertiefend zu analysieren sowie selbstständig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Dadurch bietet diese Studienrichtung vielfältige krisenunabhängige und zukunftsträchtige berufliche Perspektiven. Mögliche Tätigkeitsfelder ergeben sich insb. in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, im Rechnungswesen von Unternehmen und Konzernen, in Unternehmensberatungsgesellschaften sowie in Verbänden und Institutionen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird durch die Fakultät für Wirtschafts­wissenschaft der FernUniversität in Hagen der akademische Grad Master of Science (M.Sc.) in Wirtschaftswissenschaft verliehen.

Nächste Einschreibung (1. DEZEMBER bis 31. JANUAR)

 

Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering <br />(Lehrstuhl für BWL, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) Foto: Hardy Welsch

„Bachelor fertig und nun im Bereich „Auditing and Taxation“ in die Berufswelt gestartet? Dann haben wir das richtige Angebot, um Ihre Karrierechance zu verbessern – den berufsbegleitenden Master mit der Studienrichtung „Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung“!“

Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering
(Lehrstuhl für BWL, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
 

 
 

Welche Berufsperspektiven bietet Ihnen das Studium?

Foto: Westend61/Getty Images

Der Master Wirtschaftswissenschaft mit der Studienrichtung „Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung“ an der FernUni befähigt Sie, mit Ihrer erworbenen Expertise in vielfältigen beruflichen Kontexten Fuß zu fassen und erfolgreich zu sein – von mittelständischen Unternehmen bis zu internationalen Konzernen und öffentlichen Verwaltungen.

  • Wirtschafts­prüfer oder Steuerberater – in eigener Kanzlei oder in Wirtschafts­prüfungs-/Steuer­beratungs­gesell­schaften
  • Unternehmensberatung
  • Rechnungswesen von Unternehmen, Verbänden und Verwaltungen
  • Rechnungswesen und Steuerabteilungen von Konzernen
  • Controlling von Unternehmen und Konzernen
 

 

Welche Inhalte erwarten Sie?

Foto: Hardy Welsch
 
 

 
Daniel Ruf Foto: Daniel Ruf

Ich kann jeden Tag das Wissen anwenden, das ich an der FernUni erwerbe.

Daniel Ruf, Studierender im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft
 

 

Wie läuft Ihr Fernstudium ab?

Abbildung: FernUniversität in Hagen
 
  • Vor Beginn eines Semesters sind von Ihnen immer die Module zu belegen, die Sie in dem Semester bearbeiten möchten. Zur Erarbeitung der Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule stehen Ihnen in der Regel Studienbriefe (Print und PDF) sowie digitale Angebote zur Verfügung. Auf unserer Lehr- und Lernplattform Moodle finden Sie vielfältige Unterstützungsangebote – von Erklärvideos, über Tutorien und Übungsaufgaben bis zu Foren. Sie können sich mit Kommilitonen und Modulbetreuern austauschen. Somit bestimmen Sie überwiegend selbst, ob Sie die Bearbeitung ausschließlich im Selbststudium oder im Austausch mit anderen durchführen möchten. In einzelnen Modulen kann die Zusammenarbeit in virtuellen Lerngruppen erforderlich sein.

  • An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft existieren vier Prüfungsformen. Welche Prüfungsform in welchem Modul Anwendung findet, entscheidet jeweils der Prüfende. Sobald Sie eingeschrieben sind, finden Sie die Prüfungsform in Moodle.

    1. Online-Klausur: Bei einer Online-Klausur sind Sie örtlich flexibel. Beim Ablegen der Klausur werden Sie online live beaufsichtigt.

    2. Präsenzklausur: Eine Präsenzklausur können Sie an einem unserer Campusstandorte in Deutschland sowie in Wien (Österreich) und Budapest (Ungarn) ablegen. Studierende, die im entfernten, nicht-anrainenden Ausland leben, können online an der Prüfung teilnehmen.

    3. Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfungen finden online statt und sind somit ortsunabhängig.

    4. Portfolioprüfung: Eine Portfolioprüfung stellt eine kombinierte Prüfungsleistung dar. Sie absolvieren bereits im Laufe des Semesters eine Teilleistung. Komplementiert wird dies durch eine Leistung am Semesterende, die eine der obigen drei Prüfungsformen umfasst.

    Die Prüfungen finden zum Semesterende statt. Die Prüfungen der Module mit den Nummern 31001 bis einschließlich 31102 werden zusätzlich im Juni und Dezember angeboten. Die » Prüfungstermine für die nächsten zwei Semester können Sie bereits einsehen.

    Jeder Studiengang enthält zudem mindestens ein Seminar. Dieses teilt sich in eine schriftliche und eine mündliche Leistung. Der Umfang der schriftlichen Arbeit umfasst je nach Studiengang und Prüfer circa 10 bis 15 Seiten. Zur Erbringung der mündlichen Leistung findet in der Regel eine zwei- bis dreitägige Blockveranstaltung in Präsenz oder online statt. Sie legen selbst fest, für welches Seminar Sie sich anmelden möchten. Das Seminarangebot inklusive Themen und Terminen wird jeweils im Vorsemester in Moodle veröffentlicht.

    In der Abschlussarbeit vertiefen Sie schließlich Ihre Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens in einem ausgewählten Forschungsgebiet. Gemeinsam mit dem Prüfer wählen Sie ein Thema aus. Der Umfang und die Zeitdauer hängt von Ihrem Studiengang ab und wird in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgeführt. Die Abschlussarbeit kann beispielsweise eine qualitative oder quantitative (Daten-)Analyse, eine Literaturanalyse oder die Entwicklung eines Modells beinhalten.

    Hinweis: Studiengänge, die Prüfungen anderer Fakultäten beinhalten (Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspsychologie), können andere Regularien umfassen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

  • Das Studium an der FernUniversität in Hagen ist darauf ausgerichtet, einen Abschluss auch bei gleichzeitiger Berufstätigkeit oder anderen umfangreichen Verpflichtungen erzielen zu können. Dementsprechend ist der Anteil an erforderlichen Präsenzzeiten äußerst gering. Lediglich während der Präsenzprüfungen ist eine Anreise an einen Campusstandort erforderlich (dies entfällt bei einem Wohnort im entfernten Ausland). Des Weiteren kann ein Seminar eine circa zwei- bis dreitägige Präsenzpflicht beinhalten. Auch zeitlich können Sie selbst sowohl das Tempo Ihres Studiums als auch das der Modulbearbeitung festlegen.

  • Auch ein Fernstudium muss nicht alleine bestritten werden.

    Über diverse Wege haben Sie die Möglichkeit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu treten, um beispielsweise Lerngruppen zu bilden oder einen regelmäßigen Motivationspartner kennenzulernen. Dafür stehen Ihnen die Foren in Moodle, unsere FernUni-App, Veranstaltungen im Rahmen der Module sowie unsere Einführungsveranstaltungen und regelmäßigen Beratungsveranstaltungen zur Verfügung.

 

 

Welche Vorteile genießen Sie an der FernUniversität?

Foto: sturti/E+/Getty Images
  • Zeitlich und örtlich flexibel
  • Praxisnah und theoriebasiert
  • Staatlich und kostengünstig
  • Studieren weltweit möglich
  • Akkreditierter Uni-Abschluss
  • Ohne NC-Hürde
 

 

Los geht's!

  • Für die Einschreibung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen.

    Sie benötigen ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in:

    • Wirtschaftswissenschaft/Ökonomie (Bachelor, Diplom, Magister),
    • Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister).

    Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt wurden (z. B. Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre mit Vertiefungsrichtungen), können ebenfalls eingeschrieben werden, sofern die wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte mindestens 90 ECTS-Punkte betragen. Dabei müssen die mathematischen Inhalte (Mathematik, Statistik) einen Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten aufweisen. Maßstab für die Beurteilung ist der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität. Wir bitten Sie, in diesen Fällen bei der Einschreibung das Modulhandbuch Ihres Studiengangs als Referenz einzureichen.

    Hinweis: Sofern nur die mathematischen Inhalte (Mathematik, Statistik) fehlen, können die fehlenden Kenntnisse vor der Aufnahme des Masterstudiengangs durch Bestehen des folgenden Moduls im Akademiestudium erbracht werden:

    • „31101 Grundlage der Wirtschaftsmathematik und Statistik“ (10 ECTS-Punkte)

    Im Akademiestudium können Sie außerdem bereits erste Module des Masterstudiengangs absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.


    ► Sie haben sich entschieden und möchten sich einschreiben?

    Eine Einschreibung ist immer in den folgenden Zeiträumen möglich:

    • Wintersemester: 1. Juni – 31. Juli
    • Sommersemester: 1. Dezember – 31. Januar

    Hier geht’s zur Einschreibung

  • Prüfungsleistungen werden generell anerkannt, wenn sie an einer Hochschule (Wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie) erbracht worden sind und sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Die Anerkennungsprüfung erfolgt sowohl in quantitativer als auch in qualitativ-inhaltlicher Hinsicht.

    Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Qualifikationen können anerkannt werden, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Nicht anerkannt werden Prüfungsleistungen aus einer Schul- oder Berufsausbildung.

    Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu gehen Sie bitte schrittweise vor.

    Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Modulbelegung vornehmen.

     

    Schritt 1: Vorbereitung der Auskunftseinholung

    mehr Infos

    Sie können die verbindliche Auskunft einfach digital einholen. Stellen Sie dazu bitte im ersten Schritt alle Dokumente in elektronischer Form zusammen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner. Wir benötigen von Ihnen drei Dateien, vorzugsweise im PDF-Format.

    • Anerkennungsantrag:
      Im Anerkennungsantrag ordnen Sie Ihre an einer anderen Institution, z. B. an einer Hochschule, erbachten Leistungen den konkreten Modulen Ihres Studiengangs zu, für die eine Anerkennung erfolgen soll. Hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen darf kein wesentlicher Unterschied zu den Modulen bestehen, die ersetzt werden sollen.
      Laden Sie sich das Formular (PDF-Datei) für Ihren Studiengang herunter und füllen es sorgfältig aus:

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Anerkennungsantrag.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    • Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise:
      Mit den Zeugnissen und Leistungsnachweisen dokumentieren Sie, dass Sie die Leistungen an einer anderen Institution, z. B. einer Hochschule, erfolgreich erbracht haben (abgeschlossene Prüfungen).

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Zeugnisse.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    • Nachweise über Studieninhalte und Umfang:
      Diese Nachweise benötigen wir, da Zeugnisse und Leistungsnachweise allein keinen Rückschluss auf detaillierte Inhalte und deren Umfang zulassen. Fügen Sie beispielsweise Modulbeschreibungen, Inhaltsaufstellungen, Auszüge aus Studienführern und/oder Prüfungsordnungen bei.

      Versehen Sie den Dateinamen bitte mit Ihrem Namen (Syntax: „Mustermann_Maxi_Nachweise.pdf“) und speichern Sie das Dokument auf Ihrem Rechner ab.

    Schritt 2: Einholung der verbindlichen Auskunft

    mehr Infos

    Nachdem Sie alle in Schritt 1 genannten Dokumente zusammengestellt haben, können Sie uns diese mit dem nachfolgenden Formular zukommen lassen:

    Zur Auskunftseinholung

    Schritt 3: Formale Durchführung der Anerkennung

    mehr Infos

    Nach Erhalt der Anerkennungsauskunft müssen Sie uns amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise unbedingt auch postalisch nachreichen, wenn die endgültige Anerkennung der Leistungen erfolgen soll. Beachten Sie dazu bitte das Antwortschreiben des Prüfungsamts mit der verbindlichen Auskunft über die Anerkennung. Die amtlich beglaubigten Kopien erhalten Sie mit dem Bescheid über die endgültige Anerkennung zurück.

    Die Campusstandorte der FernUniversität stellen für Sie kostenlos eine interne Beglaubigung aus, wenn Sie die Originale und Fotokopien dort vorlegen. Die Studienzentren im Ausland können die Richtigkeit einer Fotokopie und die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen. Im Internet abgerufene Leistungsnachweise lassen Sie sich bitte vom Prüfungsamt Ihrer Hochschule abstempeln.

     

    Begrenzung der Anerkennung

    mehr Infos

    Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Anerkennung von Prüfungsleistungen auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnungen konkretisierende Regelungen getroffen:

    • Anträge auf Anerkennung können vom Antragsteller nicht mehr zurückgenommen werden, wenn über sie bereits entschieden wurde und ein entsprechender Anerkennungsbescheid erging. Nach der Anerkennung können folglich in den anerkannten Modulen keine Leistungen (z. B. Klausuren) mehr erbracht werden. Bereits anerkannte Module können aber prinzipiell belegt werden, um die Inhalte aufzufrischen. Auch die Bearbeitung der Einsendearbeiten ist möglich.
    • Eine Anerkennung ist immer nur für ganze Module möglich, Teilmengen können nicht anerkannt werden.
    • Prüfungsleistungen, die an anderen Einrichtungen erbracht worden sind, werden wegen nicht vergleichbarer Notenskalen und Bestehensregelungen immer ohne Note anerkannt. Die anerkannten Leistungen können nicht zur Kompensation „nicht ausreichender“ Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen der FernUniversität herangezogen werden. Die Gesamtnote ergibt sich folglich immer aus den an der FernUniversität erzielten Prüfungsergebnissen.
    • Eine Prüfungsleistung kann nur anerkannt werden, sofern an der FernUniversität in dem Modul, dem Seminar bzw. der Abschlussarbeit noch ein Prüfungsanspruch besteht. Wenn Sie also an der FernUniversität eine Leistung bereits erfolgreich erbracht oder durch Ausschöpfung aller Prüfungsversuche den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist eine Anerkennung folglich nicht mehr möglich.
    • Bei einem Wechsel des Studiengangs an der FernUniversität gelten alle im alten Studiengang erbrachten Leistungen (positive und negative Prüfungsversuche) weiter, wenn sie auch im neu aufgenommenen Studiengang Prüfungsinhalt sind. Durch einen Studiengangswechsel kann mithin die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht vergrößert werden.

    Bei der Aufnahme weiterer Studiengänge soll nach den Vorgaben der Prüfungsordnung der Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die über die bislang erworbenen hinausgehen, im Vordergrund stehen. Daher sollte nicht die Anerkennung, sondern die Auswahl bisher noch nicht absolvierter Wahlpflichtmodule in Ihrem Interesse liegen.
    Speziell für Masterstudiengänge gilt: Prüfungsleistungen aus dem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.

     
    Anna Jacqueline Diekgraefe Foto: Hardy Welsch

    Anna Jacqueline Diekgraefe

    Wissenschaftliche Mitarbeiterin

    E-Mail: wiwi.anrechnung

    Telefon: +49 2331 987-2472

    - Anerkennung von Prüfungsleistungen
    - Fachstudienberatung

    Vanessa Hilleke

    E-Mail: wiwi.anrechnung

    Telefon: +49 2331 987-4104

    - Anerkennung von Prüfungsleistungen

  • Prüfungsordnung M.Sc. Wirtschaftswissenschaft

    Studien- und Prüfungsinformationen (SS 2025)

 

 

Haben Sie weitere Fragen zum Studium?

Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Markus BremsheyFoto: Hardy Welsch

Markus Bremshey
+49 2331 987–4807

Anna Jacqueline DiekgraefeFoto: Hardy Welsch

Anna Jacqueline Diekgraefe
+49 2331 987–2472

E-Mail: wiwi.fachstudienberatung

Gerne stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung auch für eine Online-Beratung zur Verfügung.

Weitere Beratungs- und Betreuungsangebote

 
  • Name Telefonnummer
    Simone Barkam +49 2331/987–2629
    Patrick Hasler +49 2331/987–2662
    Dr. Damian Pozo +49 2331/987–2356
    Dr. Jens Wehrmann +49 2331/987–2569
 
 

 

Welche Studiengänge haben wir noch für Sie?

 
FB WiWi | 21.08.2025