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Teilnahme an der Legal Masterclass mit Horst Dreier

[27.05.2026]

Vom 21.5. bis 23.5.2026 fand in Greifswald die Legal Masterclass mit Prof. Dr. Horst Dreier zu den „Grundfragen des Verfassungsrechts“ statt. An der Veranstaltung nahm Dr. Konstantin Setzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, und Rechtsdidaktik teil. Die Masterclass bot ausgewählten Nachwuchswissenschaftlern Gelegenheit zur intensiven fachlichen Diskussion sowie zum persönlichen Austausch mit dem renommierten Staatsrechtslehrer.


Legal Masterclass mit Horst Dreier Foto: Privat
v.l.: Prof. Dr. Horst Dreier, Dr. Konstantin Setzer

Im Mittelpunkt standen neben verfassungsdogmatischen Fragestellungen – etwa zur Auslegung des Demokratieprinzips, zur Reichweite der Ewigkeitsklausel und zu den Anforderungen an Grundrechtsbeschränkungen – auch grundlegende Fragen des (Verfassungs-)Rechts. Diskutiert wurden insbesondere das Verhältnis von Rechtspositivismus und Naturrecht sowie Fragen der juristischen Methode und des Selbstverständnisses der Rechtswissenschaft. Dabei wurde deutlich, in welchem Maße rechtstheoretische Grundlagen die Verfassungsdogmatik prägen und damit auch Relevanz für die Verfassungspraxis entfalten können.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Rolle des Bundesverfassungsgerichts, dessen prägende Bedeutung für das moderne Verfassungsverständnis hervorgehoben wurde. Zugleich wurde die Notwendigkeit eines eigenständigen und lebendigen wissenschaftlichen Diskurses innerhalb der Staatsrechtslehre betont, der wichtige Impulse für die Bewältigung künftiger rechtlicher und politischer Herausforderungen geben kann.

Im Rahmen des öffentlichen Abendvortrags setzte sich Prof. Dr. Dreier mit den Schutzmechanismen der „wehrhaften Demokratie“ auseinander und zeigte deren begrenzte praktische Wirksamkeit auf. In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die Bedeutung einer vertieften Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Demokratie hervorgehoben, die über die Rechtswissenschaft hinaus auch in positiver Weise in die Gesellschaft hineinwirken sollte.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ermöglichte es, das eigene Verfassungs- und Rechtsverständnis sowie die Fähigkeit zur mündlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzung weiter zu vertiefen. Zugleich lieferte sie wichtige Impulse für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Verfassungsrechts.