Studieninhalte (ab WiSe 2026/27)
Hinweis
Der reformierte Master of Laws befindet sich derzeit im Akkreditierungsverfahren, das noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Die Begutachtung und Begehung durch die Akkreditierungsagentur AQAS e. V. ist erfolgreich verlaufen. Das Verfahren befindet sich aktuell zur weiteren Prüfung beim Akkreditierungsrat.
Spätestens zum 1. Juni 2026 werden das neue Modulhandbuch sowie die neue Prüfungsordnung veröffentlicht.
Studienverlaufsplan
| 1. Semester | |
|---|---|
| |
| 2. Semester | |
Bereich Internationale Rechtsbeziehungen – nach Wahl eines der folgenden Module (10 ECTS): | |
| 3. Semester | |
| |
| 4. Semester | |
| |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
-
Studierende, die vor dem 1. Oktober 2026 in den Studiengang eingeschrieben waren und seither ununterbrochen eingeschrieben sind, genießen Vertrauensschutz. Sie können ihr Studium bis zum 31. März 2029 (Ende des Wintersemesters 2028/2029) nach dem bisherigen Curriculum abschließen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, zum 1. Oktober 2026 oder zu einem späteren Zeitpunkt in den reformierten Master of Laws zu wechseln. -
Für den Studiengang Master of Laws (LL.M.) kann eingeschrieben werden, wer eine der nachfolgend genannten Qualifikationen nachweist:
a) den Grad des Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen oder
b) den Grad des Bachelor of Laws (intergrierter Bachelor of Laws), an einer Universität im Rahmen eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit der Ersten Prüfung abschließt oder
c) den Abschluss eines rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten mit dem Grad Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule, wovon mindestens 90 ECTS-Leistungspunkte rechtswissenschaftliche Lehrinhalte gewesen sein müssen.
-
Für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung mit dem Grad des Bachelor of Laws gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Es müssen mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte nachgewiesen werden.
- Davon müssen mindestens 90 ECTS rechtswissenschaftliche Lehrinhalte umfassen.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird jeweils im Einzelfall anhand der konkreten Studieninhalte geprüft. Entscheidend sind dabei insbesondere der Umfang und die Gewichtung der rechtswissenschaftlichen Module im bisherigen Studium.
-
Eine Einschreibung in diesen Studiengang ist nicht möglich, wenn die Person in diesem Studiengang oder in einem Studiengang mit erheblicher inhaltlicher Nähe an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung bereits endgültig nicht bestanden hat.
-
Das Kolloquium ist die mündliche Verteidigung der Masterarbeit. Voraussetzung ist, dass die Masterarbeit mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde. Der genaue Ablauf des Kolloquiums wird noch bekanntgegeben.
-
Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. -
Konstellation A:
Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, können einen mit 180 ECTS-Punkten bewerteten Abschluss als Bachelor of Laws vorweisen (grundständig oder integriert) und schreiben sich zum 1.10.2026 in den LL.M. ein:
- Sie studieren regulär den LL.M.-Studiengang mit 120 ECTS-Punkten.
Konstellation B:
Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen, können einen mit 210 ECTS-Punkten bewerteten Bachelorabschluss vorweisen (grundständig oder integriert) und schreiben sich zum 1.10.2026 in den LL.M. ein:
- Sie studieren regulär den LL.M.-Studiengang mit 90 ECTS-Punkten ohne den Wahlbereich.
Konstellation C:
Sie haben sich als Absolventin oder Absolvent eines Bachelorstudiengangs mit 210 ECTS-Punkten (grundständig oder integriert) bis einschließlich Sommersemester 2026 in den Hagener LL.M.-Studiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben- Sie können das Studienprogramm noch bis zum Ende des Wintersemesters 2028/2029 nach den alten, zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung und dem bis Sommersemester 2026 geltenden Curriculum abschließen. Sie können alternativ zum 1. Oktober 2026 in den reformierten Masterstudiengang unter Geltung der geänderten Prüfungsordnung wechseln und diesen mit 90 ECTS-Punkten (ohne Wahlbereich) abschließen.
Konstellation D:
Sie haben sich als Absolventin oder Absolvent eines Bachelorstudiengangs mit 180 ECTS-Punkten bis einschließlich Sommersemester 2026 in den Hagener LL.M.-Studiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben und haben die notwendigen zusätzlichen 30 ECTS-Punkte erbracht oder erbringen diese noch:- Sie können das Studienprogramm noch bis zum Ende des Wintersemesters 2028/2029 nach den alten, zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung und dem bis Sommersemester 2026 geltenden Curriculum abschließen. Sie können alternativ zum 1. Oktober 2026 in den reformierten Masterstudiengang unter Geltung der geänderten Prüfungsordnung wechseln und diesen mit 120 ECTS-Punkten (mit Ihren zusätzlichen 30 ECTS-Punkten im Wahlbereich) abschließen.
-
Bei weiteren Fragen rund um den Studienverlaufsplan hilft Ihnen die Fachstudienberatung ReWi gerne weiter.
Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. -
Bei Fragen zur Studienwahl, Studiendauer oder zur Vereinbarkeit von Studium und Beruf hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne weiter.
Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.