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Schneller, flexibler, sicherer: Prüfungsergebnisse werden digital bekanntgegeben

[22.07.2026]

Die rechtswissenschaftliche Fakultät baut ihre digitalen Services weiter aus. Künftig werden Prüfungsergebnisse nicht mehr postalisch versandt, sondern ausschließlich digital über das Online-Prüfungssystem bereitgestellt. Damit wird das Verfahren für Sie schneller, flexibler und sicherer.


Digitalisierung, Laptop Foto: Hardy Welsch

Sobald die Korrektur Ihrer Prüfungsleistung vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Online-Prüfungssystem. Dort können Sie Ihre Korrektur und die Bewertung einsehen. Am Ende der Nachricht finden Sie zudem Hinweise zum Widerspruchsverfahren. Ein postalischer Notenbescheid wird dann nicht mehr versandt.

Dieses Verfahren wird bereits erfolgreich bei Bachelor- und Masterarbeiten eingesetzt und nun auf weitere Prüfungen ausgeweitet.


Hinweise für den Studiengang Rechtswissenschaft – Erste Juristische Prüfung

Einzelleistungen, die zum Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW zählen, werden zukünftig wie folgt nachgewiesen: Im Downloadbereich der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wird eine Übersicht aller Quorumsleistungen als PDF-Datei bereitgestellt. Diese Übersicht können Sie gemeinsam mit einem Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht aus dem Prüfungsportal (POS) beim jeweils zuständigen Justizprüfungsamt vorlegen, um die Erfüllung einzelner Quorumsleistungen nachzuweisen.

Weiterhin können Sie beim Prüfungsamt auch eine Gesamtbescheinigung für das Quorum beantragen. Das Antragsformular finden Sie wie gewohnt im Downloadbereich der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Ebenso verfahren wird beim Fremdsprachenschein nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW. Auch hier finden Sie zukünftig im Downloadbereich eine PDF-Datei mit einer Übersicht der entsprechenden Module, die Sie ebenfalls mit einem Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht bei Ihrem Justizprüfungsamt vorlegen können.

Zudem weisen wir daraufhin, dass Die EJP-Punkte nach der digitalen Bereitstellung der Bewertung zeitnah verbindlich im Prüfungsportal (POS) hinterlegt werden. Ihre Bachelor- und Masternoten sind sofort nach der Freigabe der Korrektur im System.

Mit der digitalen Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse wird das Verfahren insgesamt moderner, transparenter und komfortabler: Sie erhalten schneller Zugriff auf Ihre Ergebnisse, können diese ortsunabhängig einsehen und profitieren von einem sicheren digitalen Bereitstellungsweg.

Rechtswissenschaftliche Fakultät | 22.07.2026