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Erfolgreicher Abschluss des Habilitationsverfahrens von Dr. Frank Spohnheimer
[16.12.2025]Am 9. Dezember 2025 hielt Herr Dr. Frank Spohnheimer im Rahmen seines Habilitationsverfahrens an der Fakultät einen Probevortrag mit anschließendem Kolloquium. Bereits zuvor hatte der Fakultätsrat die von Prof. Dr. Andreas Bergmann betreute Habilitationsschrift „Makler als Geschäftsbesorger“ angenommen, in der Dr. Frank Spohnheimer eine grundlegende Neukonzeption des Maklerrechts de lege lata vornimmt.
In seinem 45-minütigen Vortrag setzte er sich nun differenziert mit dem Thema „Gewinnherausgabe bei Vertragsbruch“ auseinander. Auch die mündliche Leistung wurde seitens der Fakultät angenommen so dass Dr. Frank Spohnheimer nunmehr sein Habilitationsverfahren erfolgreich abschließen konnte. Ihm wurde anschließend einstimmig die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung verliehen. Damit ist Dr. Frank Spohnheimer nunmehr Privatdozent (PD) an unserer Fakultät.
Dr. Spohnheimer studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und legte dort 2007 die Erste Juristische Prüfung ab. Im Februar 2010 wurde er an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes promoviert. Seine von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann betreute Dissertation zum internationalen Schiedsverfahrensrecht wurde mehrfach ausgezeichnet. Es folgte das Rechtsreferendariat am Saarländischen Oberlandesgericht mit einem Schwerpunkt im internationalen Schiedsverfahrensrecht.
Im November 2011 wechselte er an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Bergmann, wo er bis 2019 tätig war. In dieser Zeit entstanden u.a. seine Kommentierungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (BeckOGK) und der Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung (Wieczorek/Schütze). Ab dem Wintersemester 2019/20 nahm er Lehrstuhlvertretungen an auswärtigen Universitäten wahr.
Als Privatdozent bleibt er unserer Fakultät erhalten: Er wird den zivilrechtlichen Teil des Mastermoduls „Recht der digitalen Transformation“ verantworten, welches ab dem Wintersemester 2026/2027 den Studiengang um ein innovatives Gebiet bereichern wird.
Die Fakultät gratuliert Herrn Privatdozenten Dr. Frank Spohnheimer herzlich zu diesem bedeutenden akademischen Meilenstein und wünscht ihm für seine weitere wissenschaftliche und akademische Laufbahn viel Erfolg.