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Weitere Entwicklungen zur Reform des Studiengangs Bachelor of Laws

[12.09.2022]

Für die Module 55205 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) und 55208 (Verfassungs- und Wirtschaftsrecht in der EU) wird die Modulschranke im Sinne des § 13 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws ausgesetzt. Darüber hinaus können diese Module in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres belegt werden.


Um allen Studierenden den Übergang in das neue Curriculum noch weiter zu erleichtern, wurde der Zugang zur Abschlussprüfung in den Modulen 55205 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) sowie 55208 (Wirtschafts- und Verfassungsrecht in der EU) erleichtert. Zur Zulassung der Abschlussprüfung muss im kommenden Wintersemester 2022/23 die Modulschranke nach § 13 Abs. 2 PrüfO LLB (sog. 3-aus-6-Regelung) nicht beachtet werden.

Darüber hinaus können diese Module in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres belegt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite zur Reform des Studiengangs Bachelor of Laws.

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