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Bewerbungsphase gestartet: Summer School Mobilitätsrecht 2026 in Berlin
[18.02.2026]Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, und Rechtsdidaktik bietet vom 31. August bis zum 4. September 2026 am Campus Berlin der FernUniversität in Hagen eine Summer School zum Mobilitätsrecht an.
Foto: Hardy Welsch
Diese fünftägige Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Masterstudierende und Doktorandinnen und Doktoranden. Für Studierende des Studiengangs Master of Laws der FernUniversität Hagen kann die Summer School als ein Wahlmodul angerechnet werden. Darüber hinaus können auch fortgeschrittene Studierende des Studiengangs Bachelor of Laws teilnehmen und auf diese Weise ein Wahlmodul abschließen. Fortgeschrittene Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft (EJP) sind ebenfalls herzlich eingeladen.
| Veranstalter: | Prof. Dr. Arne Pilniok |
| Oberthema: | Mobilitätsrecht |
| Präsenzphase: | 31. August bis 4. September 2026 |
| Ort: | Campus Berlin der FernUniversität in Hagen |
| Anzahl der Teilnehmenden: | Maximal 25 Teilnehmende |
| Voraussetzungen: | Einschreibung in den Studiengang Master of Laws oder in das Promotionsstudium; Einschreibung in den Studiengang Bachelor of Laws oder Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft (EJP) (fortgeschrittene Studierende) |
| Vorbereitungsphase: | Vorbereitende Lektüre der zur Verfügung gestellten Materialien |
| Anrechenbarkeit: | Wahlmodul für Studiengang LL.M. (10 ECTS); Wahlmodul für den Studiengang LL.B. (10 ECTS) |
| Kosten: | Für die Teilnahme entstehen keine Kosten. Unterkunft und Verpflegung vor Ort müssen selbst getragen werden. |
Die Teilnehmenden müssen ihre Anreise und Unterkunft selbst organisieren.
Wenn Sie Interesse an der Summer School zum Mobilitätsrecht haben, können Sie sich ab sofort bis zum 30. April 2026 mit einem Motivationsschreiben (eine Seite im Format DIN A4) bewerben. Die Anmeldung ist bei Bestätigung der Zulassung zu dieser Veranstaltung verbindlich.
Bewerbungen mit Motivationsschreiben senden Sie bitte an:
Das Modul wird von Herrn Professor Dr. Arne Pilniok organisiert.
Bitte beachten Sie, dass die Plätze leider begrenzt sind. Daher erfolgt die Auswahl unter allen Bewerbungen anhand folgender Kriterien: Zunächst spielt der Studienfortschritt eine maßgebliche Rolle. Masterstudierende und Doktorandinnen und Doktoranden erhalten prinzipiell den Vorzug. Fortgeschrittene Studierende aus dem Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang sind herzlich eingeladen, soweit Plätze vorhanden sind. Des Weiteren wird die Qualität des Motivationsschreibens und das darin glaubhaft gemachte Interesse an der Veranstaltung gewürdigt.
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Mobilität ist ein elementares individuelles und gesellschaftliches Grundbedürfnis. Seit langem gilt ihre Sicherstellung daher als eine zentrale staatliche Aufgabe. Deren Erfüllung wird teilweise sogar als eine Bedingung für das Vertrauen in den Staat und die Demokratie insgesamt gesehen. Zugleich ist der Verkehr einer der Sektoren, der durch die rechtlichen vorgeschriebenen Emissionsreduktionen unter erheblichem Veränderungsdruck steht. Auch zahlreiche gesellschaftliche Initiativen und Verwaltungen setzen sich für eine Neugestaltung insbesondere des urbanen Raums ein. Damit drängt sich die Frage auf, wie das Recht an einer solchen Umsteuerung des Verkehrssektors mitwirkt und wie die damit einhergehenden gesellschaftlichen Konflikte moderiert und befriedet werden können. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Summer School den aktuellen Herausforderungen des Mobilitätsrechts: Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt die Transformation der Mobilität und wie wird diese durch das Recht beeinflusst? Wie kann auf dieser Grundlage von (kommunalen) Verwaltungen Verkehrsraum zeitnah, nachhaltig und rechtssicher geplant und gestaltet werden? Wie wird die vorhandene Infrastruktur im Mehrebenensystem verwaltet und finanziert? Welche rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten und -defizite bestehen? Welche Herausforderungen bringen die Elektrifizierung des Verkehrs und seine digitale Transformation für das Recht mit sich? Die Summer School wird mögliche Antworten des Rechts auf diese Fragen aufzeigen.
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Die Summer School bietet die Gelegenheit, sich außerhalb des üblichen universitären Rahmens vertieft mit einem aktuellen Themenfeld der Rechtswissenschaft auseinanderzusetzen und zugleich interdisziplinäre Perspektiven einzunehmen. Insbesondere sollen die Wechselwirkungen zwischen Theorie und Praxis sichtbar gemacht werden. Dazu beleuchten Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis zentrale Entwicklungen, Herausforderungen und Reformperspektiven im Mobilitätsrecht. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich an Diskussionen zu beteiligen. In Gruppenarbeiten können sie Fragestellungen, Kritikpunkte und Lösungsvorschläge erarbeitet und diese anschließend präsentieren. Hierzu werden bereits im Vorfeld der Veranstaltung Unterlagen zur Verfügung gestellt, auf deren Grundlage sich die Teilnehmenden auf die Veranstaltung vorbereiten sollten. Durch die interaktiven Formate können die Teilnehmenden ihr Problembewusstsein schärfen und ihre Fähigkeit zur argumentativen Teilnahme am rechtspolitischen Diskurs stärken.
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Am ersten Tag der Summer School steht neben dem Kennenlernen die Erarbeitung der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen im Vordergrund. Der Fokus liegt hierbei auf den rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Mobilitätswende im Mehrebenensystem. Zudem soll der Mehrwert sozialwissenschaftlicher Mobilitätsforschung für die rechtswissenschaftliche Analyse erschlossen werden. Der folgende Tag widmet sich ausführlich den Planungsverfahren anhand der unterschiedlichen Verkehrsträger und befasst sich mit der erforderlichen Abwägung konkurrierender Interessen. An einem weiteren Tag wird die Verwaltung der Mobilitätsinfrastruktur sowie deren finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen näher beleuchtet. Außerdem erfolgt an einem weiteren Tag eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Gestaltung urbaner Verkehrsflächen und den hierbei auftretenden Nutzungskonflikten, die das Recht zu moderieren und aufzulösen hat. Am letzten Tag werden Zukunftsthemen – insbesondere die digitale Transformation des Verkehrssektors am Beispiel des autonomen Fahrens – in den Blick genommen und gemeinsam Forschungsperspektiven für das Mobilitätsrecht erarbeitet. Das Programm wird durch Besuche politischer oder kultureller Institutionen ergänzt, die auf das Thema der Veranstaltung abgestimmt sind. Weitere Einzelheiten zum ergänzenden Programm werden rechtzeitig bekannt gegeben.